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BPatG, 25.08.2008 - 20 W (pat) 324/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2009, 569
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93
"Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns
Auszug aus BPatG, 25.08.2008 - 20 W (pat) 324/05
Zwar ist die konkrete schaltungstechnische Ausführung explizit nicht dargestellt, der Fachmann verbindet aber mit der gezeigten Schaltungssymbolik als einfachste schaltungstechnische Realisierung zwanglos einen gesteuerten Halbleiter in Form eines Transistors (BGH, GRUR 1995, 330 Elektrische Steckverbindung), der unter anderem selbstverständlich auch als MOS-Transistor ausgeführt sein kann - Merkmal f)H1. - BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
Carvedilol
Auszug aus BPatG, 25.08.2008 - 20 W (pat) 324/05
Das rechtliche Interesse ist nach der Entscheidung "Carvedilol" des Bundesgerichtshof (GRUR 2006, 438, Rn. 7) weit auszulegen, wobei für ausreichend gehalten wird, wenn der Nebenintervenient von der Gestaltungswirkung des Urteils getroffen werde, was für alle Unternehmen gelte, die durch das Streitpatent in ihren geschäftlichen Tätigkeiten als Wettbewerber beeinträchtigt werden könnten. - BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren
Auszug aus BPatG, 25.08.2008 - 20 W (pat) 324/05
a) Erfolgt im Einspruchsverfahren der Beitritt auf Seiten des Patentinhabers, ist es anerkannt, dass die Besonderheiten des Verfahrens vor dem Bundespatentgericht eine Anwendbarkeit des § 66 ZPO nicht ausschließen (BGH GRUR 2008, 87 -Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren). - BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51
Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus BPatG, 25.08.2008 - 20 W (pat) 324/05
Diese in einem Nichtigkeitsverfahren ergangene Entscheidung hält damit ausdrücklich nicht mehr an der bisherigen einschränkenden Auffassung fest, wonach eine Rechtsbeziehung zwischen Nebenintervenient und unterstützter Partei bestehen müsse (vgl. BGHZ 4, 5 = GRUR 1952, 260).