Rechtsprechung
BPatG, 25.09.2000 - 30 W-(pat) 23/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konzentrat für Prophylaxe und Behandlung von Blutgerinnungsstörungen ; Zeichenrechtliche Übereinstimmung verschiedener Marken ; Benutzungsschonfrist der Widerspruchsmarke
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84
Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern …
Auszug aus BPatG, 25.09.2000 - 30 W-(pat) 23/95
Regelungen mit unechter Rückwirkung sind aber grundsätzlich zulässig (BVerfGE 72, 175, 196) [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84] . - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
Auszug aus BPatG, 25.09.2000 - 30 W-(pat) 23/95
Regelungen mit unechter Rückwirkung sind aber grundsätzlich zulässig (BVerfGE 72, 175, 196) [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84] . - BGH, 15.12.1999 - I ZB 29/97
FRENORM/FRENON; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Markenrechtliches …
Auszug aus BPatG, 25.09.2000 - 30 W-(pat) 23/95
Der Vertrauensschutz bezieht sich somit nicht darauf, daß hier die Widersprechende auch auf den Fortbestand des Warenzeichengesetzes und der dazu ergangenen Rechtsprechung unverbrüchlich bauen darf (vgl. hierzu insbes BGH, MarkenR 2000, 319 FRENORM/FRENON).
- BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97
"Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens
Auszug aus BPatG, 25.09.2000 - 30 W-(pat) 23/95
Das Verfahren ist mit den ursprünglichen Beteiligten fortzusetzen, da die Inhaberin der angegriffenen Marke einem Eintritt der nunmehrigen Inhaberin der Widerspruchsmarke nicht zugestimmt hat (vgl. BGH GRUR 1998, 940 Sanopharm). - BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97
IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem …
Auszug aus BPatG, 25.09.2000 - 30 W-(pat) 23/95
Bezüglich der näheren Einzelheiten wird auf die in MarkenR 2000, 258 veröffentlichten Entscheidungsgründe verwiesen. - BGH, 28.09.1977 - I ZB 4/76
Orbicin
Auszug aus BPatG, 25.09.2000 - 30 W-(pat) 23/95
Soweit der Bundesgerichtshof ausführt, der Markeninhaber habe jedenfalls vor Inkrafttreten des Markengesetzes darauf vertrauen dürfen, daß die Durchführung eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens dem Benutzungszwang nach dem Warenzeichengesetz genüge und diesem Vertrauen nicht der durch § 158 Absatz 3 MarkenG angeordneten rückwirkenden Anwendung der §§ 26, 43 Absatz 1 MarkenG nachträglich die Grundlage entzogen werden dürfe, sind diese Ausführungen wohl nicht dahingehend zu verstehen, daß aufgrund dieses Vertrauensschutzes auch die rechtliche Bewertung eines Zulassungsantrags entsprechend der vor Inkrafttreten des Markengesetzes gültigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ GRUR 1978, 294 Orbicin) anzuerkennen sei. - BPatG, 20.05.1999 - 25 W (pat) 130/97
Verwendung einer Marke im arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren als …
Auszug aus BPatG, 25.09.2000 - 30 W-(pat) 23/95
Auch eine nach rückwärts bezogene Verlängerung ist im Hinblick auf den klaren Gesetzeswortlaut nicht möglich (dazu ausführlich BPatG GRUR 1999, 1002, 1005 [BPatG 25.02.1999 - 25 W pat 130/97] - SAPEN).