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   BPatG, 26.04.1965 - 11 W 17/62   

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BPatG, 26.04.1965 - 11 W 17/62 (https://dejure.org/1965,11779)
BPatG, Entscheidung vom 26.04.1965 - 11 W 17/62 (https://dejure.org/1965,11779)
BPatG, Entscheidung vom 26. April 1965 - 11 W 17/62 (https://dejure.org/1965,11779)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 4/65
    Die Rechtsbeschwerde faßt den angefochtenen Beschluß dahin auf, daß der 15. Senat des Bundespatentgerichts darin ebenso wie der 11. Senat in dem Beschluß 11 W 17/62 vom 21. November 1963 (auszugsweise wiedergegeben bei Kockläuner GRUB 1965, 67 ff, 74) und der 22.Senat in dem Beschluß 22 W 500/61 vom 23" Januar 1964 (B1PMZ 1964, 163 - GRUR 1964, 501 /nur Leitsatz/ mit Anm. von Müller, mit abgeschwächtem Leitsatz abgedr. in BPatGerE 5, 10) eine spätere Beschränkung auf eine von mehreren ursprünglich als gleichwertig nebeneinandergestellten Möglichkeiten grundsätzlich als nicht zulässig erachtet habe.

    Die Rechtsbeschwerde selbst hält der von ihr angenommenen Rechtsauffassung des angefochtenen Beschlusses als zutreffend die vom 11. Senat in dem späteren Beschluß 11 W 17/62 vom 26. April 1965 (BPatGerE 7, 20) vertretene Rechtsauffassung entgegen.

  • BGH, 24.03.1966 - Ia ZB 5/65

    Zurückweisung einer Ausscheidungsanmeldung wegen Nicht-Anerkennung des

    Dieser Auffassung der Rechtsbeschwerde kann jedoch nicht gefolgt werden, Es ist eher das Gegenteil richtig: Ein "formaler" Mangel lag insofern nicht vor, als mit dem Beschwerdesenat zugunsten der Anmelderin angenommen werden kann, sie habe bereits in der am 8. April 1944 eingereichten ursprünglichen Beschreibung die Verwendung gerade eines nach der niederländischen Anmeldung Nr. ... gebildeten Ferrits "als erfindungswesentlich offenbart", d.h. als eine in Betracht kommende Lösung deutlich hervorgehoben (vgl. dazu BGH Ia ZB 4/65 vom 3. Februar 1966 "Seifenzusatz" und BPatG 11 W 17/62 vom 26. April 1965 - BPatGerE 7, 20), sodaß es dann, wie der Beschwerdesenat zugunsten der Anmelderin annimmt, "formell zulässig" gewesen sein mag, für diese Lösung auch noch nach der Bekanntmachung einen Patentanspruch aufzustellen.
  • BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 6/64

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts entschied gleichwohl sachlich über die Patentanmeldung und wies durch Beschluß vom 21. November 1963 (11 W 17/62) die Beschwerde der Anmelderin gegen den das Patent versagenden Beschluß der Prüfungsstelle vom 26. Oktober 1955 zurück, weil der Zuletzt mit dem Hauptantrag der Anmelderin begehrte einzige Patentanspruch in der Fassung vom 20./21. November 1963 eine unzulässige nachträgliche Auswahl aus vielen ursprünglich parallel gestellten Lösungen darstelle und der mit dem Hilfsantrag begehrte Anspruch 1 der bekanntgemachten Unterlagen durch die Flachdruckplatte nach der US-Patentschrift 2 534 650 neuheitsschädlich vorweggenommen sei.
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