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   BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 115/16   

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BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 115/16 (https://dejure.org/2019,39580)
BPatG, Entscheidung vom 26.06.2019 - 27 W (pat) 115/16 (https://dejure.org/2019,39580)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 27 W (pat) 115/16 (https://dejure.org/2019,39580)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.07.2014 - VI ZB 15/14

    Versäumung der Berufungsfrist durch Einreichung eines nicht unterzeichneten

    Auszug aus BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 115/16
    Wird die Frist dennoch versäumt, ist nicht mehr das Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten als ursächlich für die Versäumung dieser Frist anzusehen, sondern das von diesem nicht verschuldete Hindernis, das sich der Fristwahrung entgegengestellt hat (BGH, NJW 2014, 2961, Rn. 9).

    Besteht eine generelle Anordnung des Rechtsanwalts, alle Schriftsätze vor Abgang daraufhin zu überprüfen, ob sie mit einer Unterschrift versehen sind, kann er grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese Anordnung beachtet wird; in der Rechtsprechung ist deshalb anerkannt, dass beispielsweise bei fehlender Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel(begründungs)schrift Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (BGH, NJW 2014, 2961, Rn. 9; BGH, NJW 1996, 998).

    Dementsprechend kann bei einer versehentlich unterblieben Unterzeichnung einer Berufungsschrift regelmäßig nicht auf ein zeitlich vor der unterbliebenen Unterschriftskontrolle liegendes Anwaltsversehen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Berufungsschrift zurückgegriffen werden, da die Unterschriftenkontrolle, die der Rechtsanwalt zuverlässigen Bürokräften überlassen darf, gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens bei der Unterschriftsleistung dient (BGH, NJW 2014, 2961; NJW 1996, 998).

  • BGH, 19.09.2017 - X ZB 1/17

    Widerruf des Streitpatents: Gemeinsame Einreichung einer Beschwerdeschrift durch

    Auszug aus BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 115/16
    Binnen dieser Frist ist gem. § 82 Abs. 1 S. 3 MarkenG i.V.m. § 6 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 PatKostG auch die dafür vorgesehene Gebühr zu zahlen (BGH, GRUR 2017, 1286, Rn. 12 - Mehrschichtlager; BGH, GRUR 2015, 1255 Rn. 10 - Mauersteinsatz).
  • BGH, 07.05.2009 - VII ZB 85/08

    Anforderungen an eine form- und fristgerechte Berufung; Erfüllung der

    Auszug aus BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 115/16
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit einer Berufungseinlegung entschieden, dass eine nicht unterzeichnete Berufungsschrift, der die letzte Seite und die Unterschrift fehlen, den Formerfordernissen jedenfalls dann genügen kann, wenn sich aus einer gleichzeitig eingereichten, unterschriebenen beglaubigten Abschrift ergibt, dass an der Absicht des Prozessbevollmächtigten, die Berufung in der erklärten Form einlegen zu wollen, keine Zweifel bestehen (BGH, NJW 2009, 2311).
  • BGH, 18.08.2015 - X ZB 3/14

    Mauersteinsatz - Patenteinspruchsverfahren: Gebühren bei Beschwerden mehrerer

    Auszug aus BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 115/16
    Binnen dieser Frist ist gem. § 82 Abs. 1 S. 3 MarkenG i.V.m. § 6 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 PatKostG auch die dafür vorgesehene Gebühr zu zahlen (BGH, GRUR 2017, 1286, Rn. 12 - Mehrschichtlager; BGH, GRUR 2015, 1255 Rn. 10 - Mauersteinsatz).
  • BGH, 17.10.2011 - LwZB 2/11

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei

    Auszug aus BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 115/16
    Ist jedoch eine Kanzleianordnung nicht geeignet, den konkreten Fehler des Rechtsanwalts bei einem normalen Verlauf der Dinge aufzufangen, ist das Anwaltsverschulden bei der Unterschriftsleistung als für die versäumte Frist ursächlich anzusehen und bei einer wertenden Betrachtung dem Anwalt und nicht (allein) dem Büropersonal zuzurechnen (vgl. BGH, NJW 2012, 856; vgl. Kazele in: Prütting / Gehrlein: ZPO Kommentar, 10. Auflage 2018, § 233 Rn. 17, 31).
  • BPatG, 24.04.2018 - 25 W (pat) 581/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cookix/Coolix" - verspätete Zahlung der

    Auszug aus BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 115/16
    Da die zugrundeliegende Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde - und ebenso auch die Entscheidung, dass eine Beschwerde mangels rechtzeitiger Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt gilt (vgl. BPatG BeckRS 2018, 9233, Rn. 24; BPatGE 1, 132, 136).) - gem. § 70 Abs. 2.
  • BPatG, 02.11.2015 - 28 W (pat) 543/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "über 40 Jahre ZELLER Kamintechnik

    Auszug aus BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 115/16
    ("Zur Wahrung des Zahltages können Sie ihr handschriftlich unterschriebenes SEPA-Basis-Lastschriftmandat per Fax einreichen und das Original innerhalb eines Monats nach Eingang des Fax im DPMA nachreichen"), darf sich ein Rechtsanwalt auf eine möglicherweise missverständliche Formulierung nicht verlassen, sondern er muss entweder weitere Erkundigungen einholen bzw. dieser rechtlichen Frage nachgehen (s. auch BPatG 28 W (pat) 543/14 zu den vom DPMA bereitgehaltenen Informationen) oder aber "auf Nummer sicher gehen" und dementsprechend im vorliegenden Fall auch das Fax unterschreiben.
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