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   BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 346/00   

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BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 346/00 (https://dejure.org/2002,20763)
BPatG, Entscheidung vom 27.02.2002 - 29 W (pat) 346/00 (https://dejure.org/2002,20763)
BPatG, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 29 W (pat) 346/00 (https://dejure.org/2002,20763)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 346/00
    Denn zur Beschreibung von Dienstleistungseigenschaften können im Verkehr nicht nur bereits existierende Bezeichnungen oder Fachbegriffe dienen, sondern auch neugeschaffene, deren Verwendung als Sachangabe aufgrund konkret feststellbarer, tatsächlicher Umstände in Zukunft erfolgen kann (stRspr BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; BGH MarkenR 2001, 209, 211; EuGH GRUR 1999, 723, 726 - Chiemsee).
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 346/00
    Die Beurteilung des Senats steht im übrigen in Einklang mit den Entscheidungen des Bundespatentgerichts BPatG 29 W (pat) 163/99 - GlobalNet; 30 W (pat) 36/00 - MEDIANET; 24 W (pat) 204/95 - NETFAX; 33 W (pat) 89/99 - NETCLUB; BGH GRUR 1997, 468, 469 - NetCom hinsichtlich des Bestandteils "Net").
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 346/00
    Denn zur Beschreibung von Dienstleistungseigenschaften können im Verkehr nicht nur bereits existierende Bezeichnungen oder Fachbegriffe dienen, sondern auch neugeschaffene, deren Verwendung als Sachangabe aufgrund konkret feststellbarer, tatsächlicher Umstände in Zukunft erfolgen kann (stRspr BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; BGH MarkenR 2001, 209, 211; EuGH GRUR 1999, 723, 726 - Chiemsee).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 346/00
    Denn zur Beschreibung von Dienstleistungseigenschaften können im Verkehr nicht nur bereits existierende Bezeichnungen oder Fachbegriffe dienen, sondern auch neugeschaffene, deren Verwendung als Sachangabe aufgrund konkret feststellbarer, tatsächlicher Umstände in Zukunft erfolgen kann (stRspr BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; BGH MarkenR 2001, 209, 211; EuGH GRUR 1999, 723, 726 - Chiemsee).
  • BPatG, 05.04.2000 - 29 W (pat) 163/99
    Auszug aus BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 346/00
    Die Beurteilung des Senats steht im übrigen in Einklang mit den Entscheidungen des Bundespatentgerichts BPatG 29 W (pat) 163/99 - GlobalNet; 30 W (pat) 36/00 - MEDIANET; 24 W (pat) 204/95 - NETFAX; 33 W (pat) 89/99 - NETCLUB; BGH GRUR 1997, 468, 469 - NetCom hinsichtlich des Bestandteils "Net").
  • BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 36/00
    Auszug aus BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 346/00
    Die Beurteilung des Senats steht im übrigen in Einklang mit den Entscheidungen des Bundespatentgerichts BPatG 29 W (pat) 163/99 - GlobalNet; 30 W (pat) 36/00 - MEDIANET; 24 W (pat) 204/95 - NETFAX; 33 W (pat) 89/99 - NETCLUB; BGH GRUR 1997, 468, 469 - NetCom hinsichtlich des Bestandteils "Net").
  • BPatG, 13.05.1997 - 24 W (pat) 204/95
    Auszug aus BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 346/00
    Die Beurteilung des Senats steht im übrigen in Einklang mit den Entscheidungen des Bundespatentgerichts BPatG 29 W (pat) 163/99 - GlobalNet; 30 W (pat) 36/00 - MEDIANET; 24 W (pat) 204/95 - NETFAX; 33 W (pat) 89/99 - NETCLUB; BGH GRUR 1997, 468, 469 - NetCom hinsichtlich des Bestandteils "Net").
  • BPatG, 29.07.2008 - 29 W (pat) 145/06
    MeshNet (BPatG 30 W (pat) 11/94); GlobalNet (BPatG 29 W (pat) 163/99); MEDIANET (BPatG 30 W (pat) 36/00); RadioNet (BPatG 29 W (pat) 252/00); AccessNet (BPatG 27 W (pat) 318/00); BOSnet (BPatG 29 W (pat) 346/00); STORAGENET.
  • BPatG, 29.04.2003 - 24 W (pat) 215/01
    Das Zeichen ist analog ähnlichen Bezeichnungen für Netze einer bestimmten Fachrichtung oder eines bestimmten Themenkreises gebildet (vgl. Entscheidungen zu vergleichbar gebildeten Zeichen HABM R 209/98-3 "PHARMWEB"; BPatG 27 W (pat) 93/00 "AGRARNET.de"; 29 W (pat) 346/00 "BOSnet"; 33 W (pat) 22/97 "GASTRONET"; Zusammenfassung jeweils veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Zutreffend hat die Markenabteilung den in der Marke enthaltenen, dem Wort "Stadt" nachgestellten Wortbestandteil "Net" als einen bereits zum Eintragungszeitpunkt bekannten Ausdruck für ein Netzwerk, insbesondere aber als Synonym für das Internet beurteilt (vgl. BPatG PAVIS PROMA, 30 W (pat) 36/00 "MEDIANET"; PAVIS PROMA, 27 W (pat) 93/00 "AGRARNET.de"; PAVIS PROMA, 29 W (pat) 346/00 "BOSnet").
  • BPatG, 20.01.2003 - 30 W (pat) 68/02
    Wie der letztgenannte Begriff zeigt, entspricht es einer sprachüblichen Tendenz auch und insbesondere im Computerbereich, Einzelbegriffe zu verkürzen und diese zu einem neuen Gesamtbegriff zusammenzuführen (BPatG in ständiger Rechtsprechung, vgl zuletzt PAVIS PROMA, Kliems, 27 W (pat) 93/00 - AGRARNET.de; 29 W (pat) 346/00 - BOSnet; 30 W (pat) 36/00 - MEDIANET; 29 W (pat) 389/00 - OrderNet; 29 W (pat) 252/00 - RadioNet; 27 W (pat) 77/00 - WORLDNET).
  • BPatG, 16.11.2004 - 24 W (pat) 229/01
    Im Hinblick auf die oben genannten gängigen Wortzusammensetzungen mit dem Kürzel "BOS" sowie auch vor dem Hintergrund der geplanten Umstellung des BOS-Funks auf Digitalfunk und der insoweit beabsichtigten Erstellung eines Digitalfunknetzes für den Nutzerkreis der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (vgl hierzu die dem Anmelder übersandte Internet-Seite "Ausbildung BOS-Sprechfunk (Inhalt): 8 - Zukunft des BOS-Funks - Umstellung auf Digitalfunk"; sowie auch das von dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der Ausschreibung für eine "Kryptokomponente für den digitalen BOS Funk" im Internet unter www.bsi.de/ausschr/einkauf/bos/index.htm veröffentlichte Dokument "BOS-digital Funktechnischen Anforderungen an das digitale BOS Netz zur Realisierung einer Endezu-Ende Verschlüsselung") liegt es insbesondere für die hier beteiligten, einschlägig informierten Verkehrskreise nahe, die Wortbestandteile "BOS net" als gesamtbegriffliche Einheit iSv "BOS Netz" aufzufassen, also iS eines (Telekommunikations-)Netzes für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (vgl hierzu auch die Entscheidung des 29. Senats des Bundespatentgerichts vom 27. Februar 2002, 29 W (pat) 346/00 betreffend die Zurückweisung der parallele Markenanmeldung "BOSnet" des Anmelders).In dem dazwischenstehenden @-Zeichen ist, wie der Anmelder selbst vorträgt, nicht die Präposition "at" zu sehen, sondern das allgemeine Symbol für den elektronischen Datenaustausch und damit ein Hinweis auf die Art des Netzes als eines für den elektronischen Datenaustausch.
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