Rechtsprechung
   BPatG, 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26699
BPatG, 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03 (https://dejure.org/2004,26699)
BPatG, Entscheidung vom 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03 (https://dejure.org/2004,26699)
BPatG, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - 27 W (pat) 257/03 (https://dejure.org/2004,26699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,26699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03
    Auch die bei längeren Marken mitunter festzustellende Neigung des Verkehrs zur Verkürzung auf einen prägnanten Bestandteil (vgl. BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV, m.w.N.), kommt hier nicht zum Tragen.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03
    Das Publikum nimmt diese Marken so hin, wie sie ihm entgegen treten (vgl. BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03
    Gerade weil "Toni" ein wenig aussagekräftiger, weit verbreiteter Vorname ist, erinnert jeder Zusatz, noch dazu ein solcher, der zu einer gefälligen, leicht aussprechbaren klanglichen Verbindung wie "TONI Dress" führt, den Verkehr unwillkürlich an die übliche Markenbildung aus Vor- und Nachnamen, so dass er ohne weiteres Nachdenken und Analysieren - zu dem er ohnehin nicht neigt, zumal wenn es um den Erwerb eher üblicher Waren geht (vgl. zum Grundsatz BGH GRUR 2002, 342, 343 - ASTRA/ESTRA-PUREN) - dieses Muster auch auf "TONI Dress" überträgt und die Marke entsprechend benennt (so auch 27 W (pat) 4/97 vom 16.1.1996 - YO! # Joe Jeans; zitiert auf der PAVIS CD-ROM).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03
    Die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls anhand der in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren des Grades der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der von ihnen erfassten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03
    Die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls anhand der in Wechselbeziehung zueinander stehenden Faktoren des Grades der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der von ihnen erfassten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

    Auszug aus BPatG, 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03
    Aufgrund der Wechselbeziehung dieser gegeneinander abzuwägenden Faktoren kann bei einem hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken und gesteigerter Kennzeichnungskraft der älteren Marke schon ein geringfügiger Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ausreichen und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 239 - DONLINE, jew. m. zahlr. w. N.).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03
    Dabei ist auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (st. Rspr., vgl. z.B. EuGH a.a.O. - Lloyd), dessen Aufmerksamkeit je nach der Art der betreffenden Waren unterschiedlich hoch sein kann (vgl. BGH GRUR 2000, 506 -ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03
    In ihrem jeweiligen Gesamteindruck, auf den bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unabhängig vom Prioritätsalter der einander gegenüberstehenden Zeichen grundsätzlich abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 1998, 397 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 233 - Rausch/Elfi Rauch), unterscheiden sich die jeweiligen Marken infolge des zusätzlichen Bestandteils "Dress" in der älteren Marke sowohl in schriftbildlicher als auch in klanglicher Hinsicht deutlich.
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 148/01

    Donline / T-Online

    Auszug aus BPatG, 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03
    Aufgrund der Wechselbeziehung dieser gegeneinander abzuwägenden Faktoren kann bei einem hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken und gesteigerter Kennzeichnungskraft der älteren Marke schon ein geringfügiger Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ausreichen und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 239 - DONLINE, jew. m. zahlr. w. N.).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 24/96

    Schlüssel

    Auszug aus BPatG, 27.07.2004 - 27 W (pat) 257/03
    Die jeweils beanspruchten Waren sind hinsichtlich der "Bekleidungsstücke" identisch; im übrigen besteht eine erhebliche Ähnlichkeit, so dass es eines deutlichen Unterschiedes zwischen den Marken bedarf, um eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr sicher auszuschließen (vgl. BGH, GRUR 1999, 990, 991 - Schlüssel).
  • BPatG, 17.10.2006 - 27 W (pat) 207/05
    Letztere werde dabei nicht allein durch den Bestandteil "TONI" geprägt; hierzu führt sie unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats 27 W (pat) 257/03 aus, dass trotz ihres an sich beschreibenden Charakters die Sachaussage hinter die Wirkung als Zusatz zu einem Vornamen zurücktrete, so dass die Wortbestandteile als Gesamtbezeichnung erschienen.

    Die Markenstelle hat bei der Frage der Markenähnlichkeit die Einschätzung des Senats in der Sache 27 W (pat) 257/03 - TOMMY/ TONI DRESS (Beschluss vom 27. Juli 2004, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM) geteilt, derzufolge dem Bestandteil "TONI" in der dortigen, sich von der hiesigen Widerspruchsmarke nur in dem Bestandteil "Dress", der anders als hier in einer Schreibschrift, gedrängter und rechtsbündig erscheint, unterscheidenden Widerspruchsmarke bei einer klanglichen Wiedergabe kein besonderes, die Widerspruchsmarke prägendes Gewicht beigemessen werden könne.

  • BPatG, 25.01.2011 - 27 W (pat) 533/10

    ROCCO MILES - Markenbeschwerdeverfahren - "ROCCO MILES/MILES" - Orientierung am

    "Rocco" ist auch kein beschreibender Begriff (Beschluss des Senats vom 27. Juli 2004, Az: 27 W (pat) 257/03 - Tommy / Toni Dress) und wirkt nicht als Bezeichnung einer bestimmten Linie der Marke "MILES" (Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl. 2009, § 9 Rn. 329), zumal zu "Rocco" ein Pendant (wie Adam / Eva, Romeo / Julia etc.) fehlt, das eine andere Linie (etwa Frauenmode) bezeichnen kann.
  • BPatG, 01.10.2013 - 27 W (pat) 558/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "SashaFabiani/FABIANI" - klangliche

    "Sasha" ist auch kein beschreibender Begriff (BPatG 27 W (pat) 257/03 - Thommy/Toni Dress) und wirkt nicht als Bezeichnung einer bestimmen Linie der Marke "FABIANI", zumal "Sasha" ein Pendant (wie Adam/Eva, Romeo/Julia etc.) fehlt, das eine andere Linie (etwa Frauenmode) bezeichnen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht