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BPatG, 28.02.2012 - 3 ZA (pat) 33/11 |
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- Bundespatentgericht
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- BPatG, 29.01.2009 - 4 ZA (pat) 81/08
Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 3 ZA (pat) 33/11
2008, 570 f. - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts; BPatG Beschluss vom 29. Januar 2009, 4 ZA (pat) 81/08, veröffentlicht in juris; vgl. auch BPatG GRUR-RR 2010, 401 - Doppelvertretungskosten; BPatG: Beschluss vom 24.02.2011 - 3 ZA (pat) 29/10 BeckRS 2011, 07295).Zwischen den Nichtigkeitssenaten des Bundespatentgerichts besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass im Verfahren vor dem Bundespatentgericht aufgrund der engen Verzahnung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren eine Doppelvertretung durch Patent- und Rechtsanwalt bei der gebotenen Anlegung einer typisierenden Betrachtungsweise jedenfalls regelmäßig dann als sachdienlich und notwendig anzusehen ist, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffendes Verletzungsverfahren anhängig ist (vgl. hierzu auch BPatGE 51, 225 ff., abweichend BPatGE 51, 76; vgl. auch BPatG GRUR-RR 2011, 436 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren III).
Die Rechtsprechung insbesondere des erkennenden Senats bejaht allerdings für das Nichtigkeitsverfahren erster Instanz vor dem Bundespatentgericht nicht grundsätzlich die Notwendigkeit einer Doppelvertretung (vgl. hierzu BPatG GRUR-RR 2011, 436 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren III; BPatGE 51, 225 ff., abweichend BPatGE 51, 76).
- BPatG, 24.02.2011 - 3 ZA (pat) 29/10
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Doppelvertretungskosten im …
Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 3 ZA (pat) 33/11
2008, 570 f. - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts; BPatG Beschluss vom 29. Januar 2009, 4 ZA (pat) 81/08, veröffentlicht in juris; vgl. auch BPatG GRUR-RR 2010, 401 - Doppelvertretungskosten; BPatG: Beschluss vom 24.02.2011 - 3 ZA (pat) 29/10 BeckRS 2011, 07295).Zwischen den Nichtigkeitssenaten des Bundespatentgerichts besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass im Verfahren vor dem Bundespatentgericht aufgrund der engen Verzahnung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren eine Doppelvertretung durch Patent- und Rechtsanwalt bei der gebotenen Anlegung einer typisierenden Betrachtungsweise jedenfalls regelmäßig dann als sachdienlich und notwendig anzusehen ist, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffendes Verletzungsverfahren anhängig ist (vgl. hierzu auch BPatGE 51, 225 ff., abweichend BPatGE 51, 76; vgl. auch BPatG GRUR-RR 2011, 436 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren III).
Die Rechtsprechung insbesondere des erkennenden Senats bejaht allerdings für das Nichtigkeitsverfahren erster Instanz vor dem Bundespatentgericht nicht grundsätzlich die Notwendigkeit einer Doppelvertretung (vgl. hierzu BPatG GRUR-RR 2011, 436 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren III; BPatGE 51, 225 ff., abweichend BPatGE 51, 76).
- BPatG, 15.06.2010 - 3 ZA (pat) 17/09
Patentnichtigkeitsberufungsverfahren - Kostenfestsetzung - …
Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 3 ZA (pat) 33/11
2008, 570 f. - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts; BPatG Beschluss vom 29. Januar 2009, 4 ZA (pat) 81/08, veröffentlicht in juris; vgl. auch BPatG GRUR-RR 2010, 401 - Doppelvertretungskosten; BPatG: Beschluss vom 24.02.2011 - 3 ZA (pat) 29/10 BeckRS 2011, 07295).Es kann daher insbesondere nicht als "übertriebenes Sicherheitsbestreben" angesehen werden, wenn eine Partei sich für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof der Mitwirkung eines Rechtsanwalts versichert, selbst wenn zunächst (ex ante) keine rechtlich schwierigen oder besonders komplexe Rechtsfragen für das Nichtigkeitsberufungsverfahren erkennbar sind (vgl. BPatG GRUR-RR 2010, 401 - Doppelvertretungskosten; vgl. z. B. auch BPatG 2 ZA (pat) 35/10 Beschluss vom 28.09.2011; BPatG 4 ZA (pat) 58/10) Beschluss vom 30.03.2011, jeweils veröffentlicht in juris).
- BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04
"Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig …
Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 3 ZA (pat) 33/11
Bei Prüfung der Notwendigkeit ist darauf abzustellen, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung - also bei objektiver Betrachtung ex ante - als sachdienlich ansehen durfte, wobei die Partei ihr berechtigtes Interesse verfolgen und die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf und lediglich gehalten ist, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH GRUR 2005, 271 m. w. N.).Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall Streit darüber besteht, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; BGH NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; BGH GRUR 2005, 1072 - Auswärtiger Rechtsanwalt V; BGH WRP 2008, 363).
- BPatG, 31.03.2010 - 10 ZA (pat) 5/08
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Doppelvertretungskosten im …
Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 3 ZA (pat) 33/11
Zwischen den Nichtigkeitssenaten des Bundespatentgerichts besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass im Verfahren vor dem Bundespatentgericht aufgrund der engen Verzahnung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren eine Doppelvertretung durch Patent- und Rechtsanwalt bei der gebotenen Anlegung einer typisierenden Betrachtungsweise jedenfalls regelmäßig dann als sachdienlich und notwendig anzusehen ist, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffendes Verletzungsverfahren anhängig ist (vgl. hierzu auch BPatGE 51, 225 ff., abweichend BPatGE 51, 76; vgl. auch BPatG GRUR-RR 2011, 436 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren III).Die Rechtsprechung insbesondere des erkennenden Senats bejaht allerdings für das Nichtigkeitsverfahren erster Instanz vor dem Bundespatentgericht nicht grundsätzlich die Notwendigkeit einer Doppelvertretung (vgl. hierzu BPatG GRUR-RR 2011, 436 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren III; BPatGE 51, 225 ff., abweichend BPatGE 51, 76).
- BPatG, 30.03.2011 - 4 ZA (pat) 58/10
Patentnichtigkeitsberufungsverfahren - Kostenfestsetzung -Doppelvertretungskosten …
Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 3 ZA (pat) 33/11
Es kann daher insbesondere nicht als "übertriebenes Sicherheitsbestreben" angesehen werden, wenn eine Partei sich für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof der Mitwirkung eines Rechtsanwalts versichert, selbst wenn zunächst (ex ante) keine rechtlich schwierigen oder besonders komplexe Rechtsfragen für das Nichtigkeitsberufungsverfahren erkennbar sind (vgl. BPatG GRUR-RR 2010, 401 - Doppelvertretungskosten; vgl. z. B. auch BPatG 2 ZA (pat) 35/10 Beschluss vom 28.09.2011; BPatG 4 ZA (pat) 58/10) Beschluss vom 30.03.2011, jeweils veröffentlicht in juris). - BPatG, 28.09.2011 - 2 ZA (pat) 35/10
Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 3 ZA (pat) 33/11
Es kann daher insbesondere nicht als "übertriebenes Sicherheitsbestreben" angesehen werden, wenn eine Partei sich für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof der Mitwirkung eines Rechtsanwalts versichert, selbst wenn zunächst (ex ante) keine rechtlich schwierigen oder besonders komplexe Rechtsfragen für das Nichtigkeitsberufungsverfahren erkennbar sind (vgl. BPatG GRUR-RR 2010, 401 - Doppelvertretungskosten; vgl. z. B. auch BPatG 2 ZA (pat) 35/10 Beschluss vom 28.09.2011; BPatG 4 ZA (pat) 58/10) Beschluss vom 30.03.2011, jeweils veröffentlicht in juris). - BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 3 ZA (pat) 33/11
Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall Streit darüber besteht, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; BGH NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; BGH GRUR 2005, 1072 - Auswärtiger Rechtsanwalt V; BGH WRP 2008, 363). - BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04
Auswärtiger Rechtsanwalt V
Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 3 ZA (pat) 33/11
Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall Streit darüber besteht, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; BGH NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; BGH GRUR 2005, 1072 - Auswärtiger Rechtsanwalt V; BGH WRP 2008, 363). - BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06
Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung
Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 3 ZA (pat) 33/11
Jede Partei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH NJW 2007, 2257; 2007, 3723). - BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06
Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter
- BGH, 11.12.2007 - X ZB 21/07
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen …
- BPatG, 13.08.2007 - 2 ZA (pat) 56/06
- BPatG, 21.09.2009 - 5 W (pat) 432/06
Eingeschränkte Erstattung von Doppelvertretungskosten (Kosten von Rechtsanwalt …
- BPatG, 21.11.2008 - 1 ZA (pat) 15/07
- BPatG, 22.12.2008 - 1 ZA (pat) 13/08
- BPatG, 29.03.2011 - 3 Ni 22/10
Patentnichtigkeitsklageverfahren - ergänzendes Schutzzertifikat für ein …
- BPatG, 07.12.2006 - 4 ZA (pat) 33/06
- BPatG, 21.08.2008 - 3 Ni 22/06