Rechtsprechung
BPatG, 28.04.2005 - 25 W (pat) 52/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01
NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX
Auszug aus BPatG, 28.04.2005 - 25 W (pat) 52/03
Auch wenn die angegriffene Marke - eine Aussprache des "y" wie "i" unterstellt - vollständig in der älteren Marke enthalten ist und nach der Rechtsprechung des BGH die Verwechslungsgefahr eher von übereinstimmenden Merkmalen bestimmt ist (vgl GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX / NEURO-FIBRAFLEX), reicht die in der älteren Marke vorhandene zusätzliche Silbe "-IS" aus, um Verwechslungen im Verkehr auszuschließen. - BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84
"Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem …
Auszug aus BPatG, 28.04.2005 - 25 W (pat) 52/03
Als Verbraucher sind die allgemeinen Verkehrskreise angesprochen, wobei ein Verbraucher-Leitbild entwickelt worden ist, das von einem durchschnittlich aufmerksamen, informierten Verbraucher ausgeht, dessen Aufmerksamkeit je nach Produkt oder Dienstleistung höher oder niedriger ist, der jedoch allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnet als einfachen Produkten des täglichen Lebens (vgl zum veränderten Verbraucherleitbild BGH MarkenR 2004, 124 - Warsteiner III; EuGH MarkenR 2002, 231 - Philips/Remington; zur Aufmerksamkeit im Gesundheitsbereich BGH GRUR 1995, 50 - INDOREKTAL / INDOHEXAL). - BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
Auszug aus BPatG, 28.04.2005 - 25 W (pat) 52/03
Auch wenn man zugunsten der Widersprechenden von den für die ältere Marke registrierten Waren ausgeht und nicht nur die Waren berücksichtigt, für die die ältere Marke tatsächlich benutzt wird, wovon die Inhaberin der angegriffenen Marke ausgeht (vgl zur sog erweiterten Minimallösung BPatG MarkenR 2004, 361 - CIRCANETTEN / Cynaretten New) , reicht der Abstand der jüngeren Marke zur älteren Marke aus.