Rechtsprechung
BPatG, 28.04.2020 - 3 ZA (pat) 13/18, zu 3 LiQ 1/16 (EP), KoF 114/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 84 PatG, § 23ZPO RPflG
Patentrecht - einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren - Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren - "Kosten im Zwangslizenzverfahren" - während eines noch nicht rechtskräftigen Kostenfestsetzungsverfahrens kann die Festsetzung weiterer Verfahrenskosten beantragt ... - rewis.io
Patentrecht - einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren - Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren - "Kosten im Zwangslizenzverfahren" - während eines noch nicht rechtskräftigen Kostenfestsetzungsverfahrens kann die Festsetzung weiterer Verfahrenskosten beantragt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Patentrecht - einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren - Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren - "Kosten im Zwangslizenzverfahren" - während eines noch nicht rechtskräftigen Kostenfestsetzungsverfahrens kann die Festsetzung weiterer Verfahrenskosten beantragt ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten …
Auszug aus BPatG, 28.04.2020 - 3 ZA (pat) 13/18
Wie die Rechtspflegerin im Beschluss vom 26. Januar 2018 zutreffend ausgeführt hat, sind insoweit die Gebühren des JVEG nicht anwendbar; auch wird die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachters nicht durch die Gebührensätze des JVEG begrenzt, bedürfen aber, wenn die Stundensätze des Privatgutachters ganz erheblich von den im JVEG vorgesehenen Sätzen abweichen, einer besonderen Darlegung ihrer Notwendigkeit (vgl. BGH NJW 2007, 1532). - BVerfG, 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89
Zivilprozeß - Kosten für Dolmetscher - Erstattungsfähigkeit - Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BPatG, 28.04.2020 - 3 ZA (pat) 13/18
Auch wenn für die Höhe der Kosten für Fremdübersetzungen das JVEG nicht anwendbar sei (…vgl. Hartmann, KostG, 47. Aufl. JVEG § 11 Rn. 3), seien dessen Vorgaben als Richtgröße zur Beurteilung der Angemessenheit der für eine Partei entstandenen Übersetzungskosten anzusehen, weil die Parteien verpflichtet seien, die Kosten des Verfahrens im Rahmen des Verständigen möglichst niedrig zu halten (…Baumbach / Lauterbach, ZPO 63. Aufl., § 91 Rn. 28, 29 m. w. N.), was auch für Übersetzungskosten gelte (vgl. BVerfG NJW 1990, 3072). - OLG Koblenz, 20.01.2017 - 14 W 22/17
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Übersetzungskosten für ein …
Auszug aus BPatG, 28.04.2020 - 3 ZA (pat) 13/18
aa) Die Kosten für die Übersetzungen eingereichter englischer Dokumente ins Deutsche sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich erstattungsfähig, ohne dass es hierfür darauf ankäme, ob eine solche Übersetzung vom Gericht nach § 99 Abs. 1 PatG i.V.m. § 142 Abs. 3 ZPO angefordert wird (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 2017, 484).
- OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer …
Auszug aus BPatG, 28.04.2020 - 3 ZA (pat) 13/18
Es sei kein rechtlicher Grund dafür ersichtlich, dass ein Mitarbeiter der Antragstellerin zu 1 als Übersetzer hätte fungieren müssen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Rpfleger 2016, 504 f.). - KG, 13.11.1990 - 1 W 6522/89
Zulässigkeit einer Erinnerung des Erstattungsgläubigers bei Begründetheit dessen …
Auszug aus BPatG, 28.04.2020 - 3 ZA (pat) 13/18
Diese weiteren Kosten können im Rahmen des vorangegangenen Kostenfestsetzungsantrags berücksichtigt werden, sofern der Kostenschuldner entsprechend § 263 ZPO einer solchen Antragserweiterung zustimmt oder sie das Gericht als sachdienlich zulässt; eine Berücksichtigung ist dabei auch im Erinnerungsverfahren noch möglich, solange über den Kostenfestsetzungsantrag noch keine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist; werden weitere Kosten dabei im Rahmen der Erinnerung des Kostenschuldners geltend gemacht, handelt es sich um eine Anschlusserinnerung des Kostengläubigers (vgl. zum Vorstehenden KG, NJW-RR 1991, 768). - BPatG, 03.08.2016 - 2 ZA (pat) 40/15
Auszug aus BPatG, 28.04.2020 - 3 ZA (pat) 13/18
Da der Parteivortrag im Nichtigkeitsverfahren, zu dem auch Privatgutachten gehörten, in der Regel in deutscher Sprache zu erfolgen habe, seien auch die Kosten für die Übersetzung vorgelegter Privatgutachten, auf die eine Bezugnahme erfolgt, als notwendige und damit erstattungsfähige Kosten zu betrachten, selbst wenn möglicherweise die Kosten für die Erstattung des Gutachtens selbst nicht erstattbar seien (vgl. hierzu BPatG, 2 ZA (pat) 40/15 - Entscheidungssammlung des BPatG und Juris). - BPatG, 29.03.2007 - 3 ZA (pat) 1/07
Auszug aus BPatG, 28.04.2020 - 3 ZA (pat) 13/18
Zwar entspricht es allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, dass Übersetzungskosten dann nicht zu erstatten sind, wenn am Verfahren ein inländisches Tochterunternehmen beteiligt ist, die das Verfahren betreffenden Entscheidungen aber konzernbedingt ausschließlich von der ausländischen Konzernmutter getroffen werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 29. März 2007, Az. 3 ZA (pat) 1/07, Beschluss vom 18. Dezember 2008, Az. 5 W (pat) 21/08, beide Entscheidungen abrufbar bei www.juris.de). - BPatG, 18.12.2008 - 5 W (pat) 21/08
Auszug aus BPatG, 28.04.2020 - 3 ZA (pat) 13/18
Zwar entspricht es allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, dass Übersetzungskosten dann nicht zu erstatten sind, wenn am Verfahren ein inländisches Tochterunternehmen beteiligt ist, die das Verfahren betreffenden Entscheidungen aber konzernbedingt ausschließlich von der ausländischen Konzernmutter getroffen werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 29. März 2007, Az. 3 ZA (pat) 1/07, Beschluss vom 18. Dezember 2008, Az. 5 W (pat) 21/08, beide Entscheidungen abrufbar bei www.juris.de).
- BPatG, 02.02.2021 - 4 Ni 71/17 Die Erstattung von Taxikosten entspricht zudem der beim Bundespatentgericht seit Jahren geübten Praxis (vgl. BPatG Beschl. v. 28. April 2020 - 3 ZA (pat) 13/18; Beschl. v. 8. April 2020 - 35 W (pat) 16/18; Beschl. v. 17. Juli 2019 - 6 ZA (pat) 43/18; Beschl. v. 5. Juli 2017 - 35 W (pat) 9/16; Beschl. v. 1. Dezember 2015 - 5 ZA (pat) 103/14).