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   BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12   

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BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12 (https://dejure.org/2016,24967)
BPatG, Entscheidung vom 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12 (https://dejure.org/2016,24967)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 26 W (pat) 563/12 (https://dejure.org/2016,24967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "wendestein more than a feeling (Wort-Bild-Marke)/Wellensteyn" - teilweise Warenidentität - teilweise fehlende Warenähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - teilweise klangliche Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr der eingetragenen Wort-/Bildmarke "wendestein" mit der prioritätsälteren Widerspruchsmarke "Wellensteyn" für Waren der Klasse 18

  • online-und-recht.de
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "wendestein more than a feeling (Wort-Bild-Marke)/Wellensteyn" - teilweise Warenidentität - teilweise fehlende Warenähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - teilweise klangliche Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "wendestein more than a feeling (Wort-Bild-Marke)/Wellensteyn" - teilweise Warenidentität - teilweise fehlende Warenähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - teilweise klangliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Wellensteyn" contra "wendestein" - Zwei ähnliche Begriffe können nicht als Marken identische Waren repräsentieren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 45 f. - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2016, 382 Rdnr. 19 - BioGourmet m. w. N.).

    a) Warenähnlichkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung nur gegeben, wenn die sich gegenüberstehenden Waren unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart als miteinander konkurrierender oder einander ergänzender Produkte so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH, GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 65 - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH, GRUR 2014, 488 Rdnr. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rdnr. 16 - ZOOM).

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12
    a) Warenähnlichkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung nur gegeben, wenn die sich gegenüberstehenden Waren unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart als miteinander konkurrierender oder einander ergänzender Produkte so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH, GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 65 - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH, GRUR 2014, 488 Rdnr. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rdnr. 16 - ZOOM).
  • EuGH, 07.05.2009 - C-398/07

    Waterford Wedgwood / Assembled Investments (Proprietary) und HABM

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12
    Da eine gänzlich fehlende Ähnlichkeit der Waren selbst bei Identität der Zeichen nicht durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922 Rdnr. 22 - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Rdnr. 34 - Waterford Wedgwood/HABM [WATERFORD STELLENBOSCH]; BGH a. a. O. - DESPERADOS/DESPERADO; a. a. O. Rdnr. 10 - ZOOM), hat die Beschwerde des Widersprechenden nach der nur teilweisen Schutzverlängerung der Widerspruchsmarke keinen Erfolg, soweit sie sich gegen die Eintragung der angegriffenen Marke für die Waren der Klassen 5, 14 und 20 richtet.
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 184/01

    "MIDAS/medAS"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12
    Dass ihre Wortbestandteile "wende" und "Wellen" einen abweichenden Begriffsgehalt aufweisen, ist für eine entscheidungserhebliche Reduzierung der klanglichen Ähnlichkeit der Gesamtmarken nicht ausreichend, denn auch insoweit gilt, dass die markenrechtliche Beurteilung nicht von einer analysierenden und zergliedernden Betrachtungsweise bestimmt werden darf (BGH a. a. O. - HEITEC; GRUR 2004, 240, 241 - MIDAS/medAS).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12
    Vielmehr gewinnt er seine Auffassung nur auf Grund einer meist undeutlichen Erinnerung an eine der verschiedenen Marken (EuGH GRUR Int. 1999, 734 Rdnr. 26 - Lloyd; GRUR Int. 2007, 718 Rdnr. 60 - TRAVATAN II; BGH GRUR 2003, 1047, 1049 - Kellog"s/Kelly"s; GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12
    Da eine gänzlich fehlende Ähnlichkeit der Waren selbst bei Identität der Zeichen nicht durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922 Rdnr. 22 - Canon; GRUR Int. 2009, 911 Rdnr. 34 - Waterford Wedgwood/HABM [WATERFORD STELLENBOSCH]; BGH a. a. O. - DESPERADOS/DESPERADO; a. a. O. Rdnr. 10 - ZOOM), hat die Beschwerde des Widersprechenden nach der nur teilweisen Schutzverlängerung der Widerspruchsmarke keinen Erfolg, soweit sie sich gegen die Eintragung der angegriffenen Marke für die Waren der Klassen 5, 14 und 20 richtet.
  • BGH, 03.07.2014 - I ZB 77/13

    Markenschutz: Ähnlichkeit von Waren - ZOOM/ZOOM

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12
    a) Warenähnlichkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung nur gegeben, wenn die sich gegenüberstehenden Waren unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart als miteinander konkurrierender oder einander ergänzender Produkte so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH, GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 65 - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH, GRUR 2014, 488 Rdnr. 12 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rdnr. 16 - ZOOM).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12
    Vielmehr gewinnt er seine Auffassung nur auf Grund einer meist undeutlichen Erinnerung an eine der verschiedenen Marken (EuGH GRUR Int. 1999, 734 Rdnr. 26 - Lloyd; GRUR Int. 2007, 718 Rdnr. 60 - TRAVATAN II; BGH GRUR 2003, 1047, 1049 - Kellog"s/Kelly"s; GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12
    Vielmehr gewinnt er seine Auffassung nur auf Grund einer meist undeutlichen Erinnerung an eine der verschiedenen Marken (EuGH GRUR Int. 1999, 734 Rdnr. 26 - Lloyd; GRUR Int. 2007, 718 Rdnr. 60 - TRAVATAN II; BGH GRUR 2003, 1047, 1049 - Kellog"s/Kelly"s; GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 28.07.2016 - 26 W (pat) 563/12
    Vielmehr gewinnt er seine Auffassung nur auf Grund einer meist undeutlichen Erinnerung an eine der verschiedenen Marken (EuGH GRUR Int. 1999, 734 Rdnr. 26 - Lloyd; GRUR Int. 2007, 718 Rdnr. 60 - TRAVATAN II; BGH GRUR 2003, 1047, 1049 - Kellog"s/Kelly"s; GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II).
  • EuGH, 15.01.2010 - C-579/08

    Messer Group / Air Products and Chemicals

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

  • BPatG, 01.12.2022 - 25 W (pat) 4/21
    Soweit die Widerspruchsmarke 399 22 430 darüber hinaus für eine Vielzahl anderer Waren eingetragen ist, greift die Ausstrahlungswirkung hingegen nicht, zumal sie nicht den gesamten Ähnlichkeitsbereich oder gar noch entferntere Gebiete umfasst (vgl. BGH BlPMZ 1978, 326, 327 - SPAR; BPatG 26 W (pat) 563/12 - wendestein/Wellensteyn; 25 W (pat) 17/17 - Tasco/Tabasco; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 9 Rn. 180).
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