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BPatG, 28.08.2006 - 11 W (pat) 348/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BPatG, 24.01.2005 - 11 W (pat) 345/04
Auszug aus BPatG, 28.08.2006 - 11 W (pat) 348/02
Der Senat hat den Beteiligten mit Zwischenbescheid vom 11. August 2006 seine Entscheidung vom 24. Januar 2005 - Az. 11 W (pat) 345/04 - Einspruchsgebühren für mehrere Einsprechende - (Leitsätze in Mitt. 2005, 305) zur Kenntnis- und Stellungnahme übersandt.Wie der Senat bereits in seiner - in das vorliegende Einspruchsverfahren eingeführten - Entscheidung vom 24. Januar 2005 - Az. 11 W (pat) 345/04 - dargelegt hat, ist die Einspruchserhebung für mehrere Einsprechende durch gemeinsame Vertreter mit einem gemeinsamen Schriftsatz gebührenrechtlich nicht privilegiert, so dass ausnahmslos die allgemeine Gebührenregelung nach dem Patentkostengesetz gilt.