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   BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12 (EP)   

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BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12 (EP) (https://dejure.org/2014,24080)
BPatG, Entscheidung vom 29.04.2014 - 4 Ni 21/12 (EP) (https://dejure.org/2014,24080)
BPatG, Entscheidung vom 29. April 2014 - 4 Ni 21/12 (EP) (https://dejure.org/2014,24080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    System zur Umpositionierung von Zähnen

    Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, § 12 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "System zur Umpositionierung von Zähnen (europäisches Patent)" - Unzulässigkeit des Kategoriewechsels von einer Vorrichtung auf ein Herstellungsverfahren - zum Verständnis der Lehre und Erläuterung der Merkmale - zur beanspruchten ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "System zur Umpositionierung von Zähnen (europäisches Patent)" - Unzulässigkeit des Kategoriewechsels von einer Vorrichtung auf ein Herstellungsverfahren - zum Verständnis der Lehre und Erläuterung der Merkmale - zur beanspruchten ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "System zur Umpositionierung von Zähnen (europäisches Patent)" - Unzulässigkeit des Kategoriewechsels von einer Vorrichtung auf ein Herstellungsverfahren - zum Verständnis der Lehre und Erläuterung der Merkmale - zur beanspruchten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 60
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

    Dreinahtschlauchfolienbeutel

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12
    Insoweit ist es auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Bekannte, welches dem Fachmann Anlass oder Anregung geben kann, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH GRUR 2010, 407 - einteilige Öse) auch Anstöße oder Anregungen sein können, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben umfassen (BGH GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II; BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem); insbesondere hat der Fachmann immer den Kostenaufwand im Blick (BGH GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung), wobei auch Vorgaben einzubeziehen sind, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält (BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).

    Auch der Umstand, dass das erfindungsgemäße System nach Angaben der Beklagten weltweit großen wirtschaftlichen Erfolg genießt, begründet im Hinblick auf im Vordergrund stehende Marketingaspekte im Sinn eines "Convenience"-Produkts als solches keine andere Sicht für die Bewertung des Naheliegens (BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12
    Umfasst der auf ein System mehrerer Instrumente gerichtete Patentanspruch (hier zum inkrementellen Einstellen der Zahnposition) die Lehre, dass diese erfindungsgemäß aufeinander abgestimmten Instrumente nach der Herstellung als Gesamtpaket dem Behandler zur Verfügung gestellt werden, so leistet nur die Anweisung zur Ausbildung als Gesamtpaket einen technischen Beitrag zur Lehre und zur Abgrenzung gegen den Stand der Technik (im Anschluss an BGH GRUR 2011, 707 - Dentalgerätesatz), nicht jedoch die einbezogene Art des Empfängers und die näheren Umstände der Bereitstellung.

    Hierbei ist unter Berücksichtigung des technischen Sinngehalts des gesamten Patentanspruchs und des auch in der Beschreibung und Aufgabe zum Ausdruck kommenden Erfindungsgedankens für den Fachmann zwangsläufig verbunden, dass die einzelnen Instrumente des Gesamtpakets nach den Merkmalen 3 bis 5 aufeinander abgestimmt sind (vgl auch BGH GRUR 2011, 707 - Dentalgerätesatz).

  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12
    Insoweit ist es auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Bekannte, welches dem Fachmann Anlass oder Anregung geben kann, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH GRUR 2010, 407 - einteilige Öse) auch Anstöße oder Anregungen sein können, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben umfassen (BGH GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II; BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem); insbesondere hat der Fachmann immer den Kostenaufwand im Blick (BGH GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung), wobei auch Vorgaben einzubeziehen sind, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält (BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12
    Insoweit ist es auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Bekannte, welches dem Fachmann Anlass oder Anregung geben kann, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH GRUR 2010, 407 - einteilige Öse) auch Anstöße oder Anregungen sein können, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben umfassen (BGH GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II; BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem); insbesondere hat der Fachmann immer den Kostenaufwand im Blick (BGH GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung), wobei auch Vorgaben einzubeziehen sind, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält (BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12
    Insoweit ist es auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Bekannte, welches dem Fachmann Anlass oder Anregung geben kann, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH GRUR 2010, 407 - einteilige Öse) auch Anstöße oder Anregungen sein können, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben umfassen (BGH GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II; BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem); insbesondere hat der Fachmann immer den Kostenaufwand im Blick (BGH GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung), wobei auch Vorgaben einzubeziehen sind, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält (BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 02.11.2011 - X ZR 23/09

    Patentnichtigkeitsklage: Übergang von einem Erzeugnisanspruch zu einem

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12
    Die jeweilige Lehre enthält deshalb einen Kategoriewechsel von einer Vorrichtung zu einem Herstellungserfahren, was unzulässig ist, da - anders als bei der Verwendung eines Erzeugnisses (BGH Urt. v. 2.11.2011, X ZR 23/09 = Mitt. 2012, 119) - der Schutzbereich des erteilten Patents im Hinblick auf den durch den Kategoriewechsel unterlaufenen Schutz von Vorbenutzungen (§ 12 PatG) erweitert wird (Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 5. Aufl., Rdn 285; aA Moufang/Schulte, PatG, 9. Aufl., § 1 Rdn 179, mwH).
  • BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10

    Kniehebelklemmvorrichtung

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12
    Insoweit ist es auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Bekannte, welches dem Fachmann Anlass oder Anregung geben kann, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH GRUR 2010, 407 - einteilige Öse) auch Anstöße oder Anregungen sein können, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben umfassen (BGH GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II; BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem); insbesondere hat der Fachmann immer den Kostenaufwand im Blick (BGH GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung), wobei auch Vorgaben einzubeziehen sind, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält (BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12
    Da die Beklagte ausdrücklich erklärt hat, dass die Unteransprüche nicht isoliert verteidigt werden, bedarf es insoweit keiner weiteren Ausführungen zu einem isoliert Erhalt (Senat Urt. v. 15.1.2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12
    Wesentlich für die Beurteilung des Naheliegens ist zunächst die Erkenntnis, was das Streitpatent gegenüber dem Stand der Technik wirklich leistet und welche objektive Aufgabe erfindungsgemäß gestellt und gelöst wird (BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12
    Auch ist dem Senat bewusst, dass der aufgezeigte Stand der Technik keine konkreten Vorbilder oder Hinweise auf ein derartiges Gesamtpaket von Zahnspangen gibt und es von Ausnahmen abgesehen für das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs einer Veranlassung bedarf, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

  • BGH, 12.12.2012 - X ZR 134/11

    Polymerzusammensetzung

  • BPatG, 11.10.2016 - 4 Ni 7/15

    Bioreaktor

    Es bestehen auch keine Bedenken an der Zulässigkeit der Änderung im Hinblick auf den Wechsel eines Vorrichtungsanspruchs in die Kategorie eines Verwendungsanspruchs (Merkmal M1"), insbesondere da die konkrete Verwendung bereits Gegenstand als Zweckangabe war und ein derartiger Kategoriewechsel nach ständiger Rechtsprechung (BGH Urt. v. 2.11.2011, X ZR 23/09; GRUR 1988, 287 - Abschlussblende; dagegen zum Wechsel auf ein Herstellungsverfahren einschränkend BPatG Urt. v. 29.4.2014, 4 Ni 21/12 = BlPMZ 2015, 136- System zur Umpositionierung von Zähnen ) wegen der darin liegenden Beschränkung des Schutzgegenstandes als zulässig gesehen wird, ohne dass es weiterer Klärung bedürfte, welcher Kategorie - als Verfahrensanspruch oder zweckgebundener Sachschutz - der Verwendungsanspruch generell oder im Einzelfall zuzuordnen ist (hierzu Keukenschrijver/Busse PatG. 8. Aufl., § 1 Rn. 150).
  • BPatG, 21.07.2015 - 4 Ni 5/14

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Für die Annahme mangelnder Neuheit eines Gerätesatzes, dessen Bestandteile in ihren technischen Merkmalen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks aufeinander abgestimmt sind, ist es danach nicht ausreichend, wenn im Stand der Technik eine Mehrzahl von Einzelteilen eines solchen Satzes oder ein Sortiment, etwa nach verkaufsorientierten Gesichtspunkten, aber ohne funktionale Abstimmung, bekannt sind (BGH GRUR 2011, 707ff. - Dentalgerätesatz; Senat GRUR 2015, 60 - System zur Umpositionierung von Zähnen).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 12/12

    Umpositionierung von Zähnen II

    Bislang ist weder über diese Klage noch über die gleichfalls gegen das Klagepatent erhobene Nichtigkeitsklage der A GmbH und des Herrn B (Az.: 4 Ni 21/12) entschieden worden.
  • BPatG, 11.08.2015 - 4 Ni 8/14

    Anforderungen an die Erklärung der Nichtigkeit eines europäischen Patents über

    Die Zweckangaben in den Merkmalen 1a, 3 und 5a bilden lediglich als mittelbare Umschreibung der körperlich räumlichen Ausgestaltung Geeignetheitskriterien für den jeweiligen Einsatzzweck und können auch nur insoweit die Lehre vom Stand der Technik abgrenzen (siehe z. B. BPatG Urt. v. 29.4.2014, 4 Ni 21/12 (EP) = Leitsatz GRUR 2015, 60 - System zur Umpositionierung von Zähnen; Urt. v. 20.11.2012, 4 Ni 36/10 - chirurgischer Clip).
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