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BPatG, 30.07.2001 - 30 W (pat) 191/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BPatG, 18.02.1998 - 29 W (pat) 101/97
Auszug aus BPatG, 30.07.2001 - 30 W (pat) 191/00
Diese, den Wortzwischenraum weglassende Schreibweise ist im übrigen werbeüblich und für sich nicht schutzbegründend (PAVIS PROMA-Kliems, Beschluß vom 18. Februar 1998, 29 W (pat) 101/97 - DataSearch). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96
FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis
Auszug aus BPatG, 30.07.2001 - 30 W (pat) 191/00
Denn von der Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG werden nur Wörter erfaßt, die einen Warenbezug aufweisen (vgl BGH MarkenR 1999, 351 - FOR YOU). - BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
Radio von hier
Auszug aus BPatG, 30.07.2001 - 30 W (pat) 191/00
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Absatz 2 Nr. 1 MarkenG als die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (ständige Rechtsprechung zB BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
- BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96
HOUSE OF BLUES
Auszug aus BPatG, 30.07.2001 - 30 W (pat) 191/00
Eine Bezeichnung für einen kaufmännischen Betrieb stellt aber nicht notwendig auch eine beschreibende Sachangabe für die in einem solchen Betrieb veräußerten Waren dar (vgl BGH MarkenR 1999, 292, 293 - HOUSE OF BLUES). - BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
Partner with the Best
Auszug aus BPatG, 30.07.2001 - 30 W (pat) 191/00
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Absatz 2 Nr. 1 MarkenG als die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (ständige Rechtsprechung zB BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best). - BGH, 10.12.1998 - I ZB 20/96
Farbmarke gelb/schwarz
Auszug aus BPatG, 30.07.2001 - 30 W (pat) 191/00
Die Farbgebung muss jedenfalls hinreichend auffällig sein, um vom Publikum überhaupt als Marke erkannt zu werden (Grundsatz der Selbständigkeit der Marke vom Produkt, vgl BGH NJW 1999, 1186 [1187] - Farbmarke gelb/schwarz). - BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94
"THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge
Auszug aus BPatG, 30.07.2001 - 30 W (pat) 191/00
Die angenommene beschreibende Sachaussage geht entgegen der Auffassung der Anmelderin auch nicht auf eine unzulässige zergliedernde Betrachtung des Anmeldezeichens zurück (vgl BGH GRUR 1996, 771 - THE HOME DEPOT).
- BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09
Markenbeschwerdeverfahren - "VitalWelt" - keine Unterscheidungskraft
Der Bestandteil "Welt" dient neben dem Hinweis auf die Erde regelmäßig zur Bezeichnung eines in sich geschlossenen Lebensbereiches (vgl. BPatG a. a. O. 30 W (pat) 191/00 - digiPhoto World). - BPatG, 28.08.2012 - 24 W (pat) 22/11
Markenbeschwerdeverfahren - "Digitale Lebenshilfe" - Freihaltungsbedürfnis - …
v. 19. Februar 2002); "digiPhoto World" (BPatG 30 W (pat) 191/00, Entsch. - BPatG, 19.02.2002 - 33 W (pat) 328/01 Das angemeldete Zeichen setzt sich aus den Begriffen "digi" und "Media" zusammen; "digi" wird als Kurzform für "digital" verwendet (vgl BPatGE 24 W (pat) 67/95 - DigiCenter; 30 W (pat) 267/99 - digilD; 30 W (pat) 191/00 - digiPhoto World; so auch deSola, Abbreviations Dicitionary, 1983, 251 und Wennrich, Angloamerikanische und deutsche Abkürzungen in Wissenschaft und Technik Teil 1, 1976, 471 f, wo nachgewiesen wird, daß "digi" auch in der Zusammensetzung mit anderen Begriffen gebräuchlich ist, zB "DIGICOM" = digitales Kommunikationssystem, "DIGIFON" = digitales Telefon).
- BPatG, 27.09.2004 - 30 W (pat) 146/03 Soweit "world" bzw "Welt" als gebräuchliche Bezeichnung einer Vertriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment verstanden werden sollte, wie den Hinweisen der Markenstelle auf Entscheidungen des Bundespatentgerichts wie "digiPhoto World" (30 W (pat) 191/00) oder "Wasserwelt" (32 W (pat) 20/00) entnommen werden könnte, lässt sich hierauf eine Schutzversagung indessen nicht stützen.