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   BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99   

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BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99 (https://dejure.org/2000,14504)
BPatG, Entscheidung vom 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99 (https://dejure.org/2000,14504)
BPatG, Entscheidung vom 31. März 2000 - 33 W (pat) 72/99 (https://dejure.org/2000,14504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerspruch gegen Markeneintragung wegen Verwechslungsgefahr; Begriff der Ähnlichkeit der durch die Marken erfassten Waren und Dienstleistungen; Fehlende Berührungspunkte zwischen Tabakwaren und Verpflegung bzw. Beherbergung von Gästen; Grundsatz der Verschiedenartigkeit ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99
    Die Widersprechende macht zwar zu Recht geltend, ÷era die Frage der Ähnlichkeit der sich vorliegend gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen nach ständiger Rechtsprechung nicht losgelöst von den weiteren für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgeblichen Faktoren der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke betrachtet werden darf (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma"; 1998, 922, 923 "Canon"; BGH GRUR 1999, 158, 159 "GARIBALDI"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 731, 732 "Canon II").

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Verkehr aufgrund besonderer Umstände zu der Annahme gelangen kann, ÷era der Hersteller der Waren zugleich als Erbringer der Dienstleistungen auftritt oder umgekehrt, der Erbringer der Dienstleistungen regelmäßig auch die Waren herstellt oder vertreibt (vgl BGH GRUR 1986, 380 "RE-WA-MAT"; 1989, 347 "MICROTRONIC"; 1999, 731 "Canon II").

  • BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96

    Tiffany

    Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99
    Die Widersprechende macht zwar zu Recht geltend, ÷era die Frage der Ähnlichkeit der sich vorliegend gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen nach ständiger Rechtsprechung nicht losgelöst von den weiteren für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgeblichen Faktoren der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke betrachtet werden darf (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma"; 1998, 922, 923 "Canon"; BGH GRUR 1999, 158, 159 "GARIBALDI"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 731, 732 "Canon II").

    So gibt es zB exklusive Schreibgeräte und Feuerzeuge der Marke Dunhill (vgl dazu auch BGH GRUR 1999, 496 "TIFFANY"), Sportbekleidung und Schuhe der Marke "Camel", T-Shirts, Schirme, Taschen usw der Marke "Lucky Strike Originals" und Reiseführer der Marke "HB" (BAT-Verlag).

  • BGH, 13.11.1997 - I ZB 22/95

    Ähnlichkeit von Waren italienischer Herkunft

    Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99
    Die Widersprechende macht zwar zu Recht geltend, ÷era die Frage der Ähnlichkeit der sich vorliegend gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen nach ständiger Rechtsprechung nicht losgelöst von den weiteren für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgeblichen Faktoren der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke betrachtet werden darf (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma"; 1998, 922, 923 "Canon"; BGH GRUR 1999, 158, 159 "GARIBALDI"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 731, 732 "Canon II").

    b) Für eine andere Beurteilung besteht nach Ansicht des Senats auch bei Zugrundelegung des Begriffs der Ähnlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG kein Anlaß, auch wenn dieser nunmehr großzügiger auszulegen ist, weil im Rahmen der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sämtliche wirtschaftlichen Zusammenhänge einschließlich des Aspekts einer erhöhten Kennzeichnungskraft der älteren Marke umfassend zu berücksichtigen sind (vgl BGH GRUR 1997, 221, 222 "Canon"; 1999, 158, 159 "GARIBALDI").

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99
    Die Widersprechende macht zwar zu Recht geltend, ÷era die Frage der Ähnlichkeit der sich vorliegend gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen nach ständiger Rechtsprechung nicht losgelöst von den weiteren für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgeblichen Faktoren der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke betrachtet werden darf (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma"; 1998, 922, 923 "Canon"; BGH GRUR 1999, 158, 159 "GARIBALDI"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 731, 732 "Canon II").
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99
    Die Widersprechende macht zwar zu Recht geltend, ÷era die Frage der Ähnlichkeit der sich vorliegend gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen nach ständiger Rechtsprechung nicht losgelöst von den weiteren für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgeblichen Faktoren der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke betrachtet werden darf (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma"; 1998, 922, 923 "Canon"; BGH GRUR 1999, 158, 159 "GARIBALDI"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 731, 732 "Canon II").
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99
    Die Widersprechende macht zwar zu Recht geltend, ÷era die Frage der Ähnlichkeit der sich vorliegend gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen nach ständiger Rechtsprechung nicht losgelöst von den weiteren für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgeblichen Faktoren der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke betrachtet werden darf (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma"; 1998, 922, 923 "Canon"; BGH GRUR 1999, 158, 159 "GARIBALDI"; 1999, 496, 497 "TIFFANY"; 1999, 245, 246 "LIBERO"; 1999, 731, 732 "Canon II").
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99
    Von solchen - von Haus aus eine eher geringe Ähnlichkeit begründenden - Umständen (vgl BPatGE 41, 1 "White Lion/LIONS", bestätigt durch BGH GRUR 1999, 586 "White Lion") ist die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts bisher bei den Dienstleistungen "Verpflegung und Bewirtung von Gästen" einerseits und Waren wie "Wein, Sekt, Spirituosen, Speiseeis und Fertig- und Halbfertiggerichte" andererseits ausgegangen, weil sich die Kennzeichnungen der Waren und Dienstleistungen unmittelbar an dem gleichen Ort (Gaststätten und Restaurants) und bei den gleichen Abnehmerkreisen begegnen und darüber hinaus die Hersteller der Waren zum Teil eigene selbständige gastronomische Einrichtungen unterhalten, in denen sie ihre Produkte auch zum unmittelbaren Verzehr anbieten (vgl BPatGE 26, 219 "Schnick-Schnack"; E 28, 161 "kik"; E 28, 169 "Lukull"; E 32, 231 "Parkhotel Landenberg"; E 36, 37 "Fontana Getränkemarkt"; BGH aaO "White Lion").
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 15/94

    Beurteilung der Ähnlichkeit der durch zwei Marken erfaßten Waren und

    Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99
    b) Für eine andere Beurteilung besteht nach Ansicht des Senats auch bei Zugrundelegung des Begriffs der Ähnlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG kein Anlaß, auch wenn dieser nunmehr großzügiger auszulegen ist, weil im Rahmen der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sämtliche wirtschaftlichen Zusammenhänge einschließlich des Aspekts einer erhöhten Kennzeichnungskraft der älteren Marke umfassend zu berücksichtigen sind (vgl BGH GRUR 1997, 221, 222 "Canon"; 1999, 158, 159 "GARIBALDI").
  • BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87

    "MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware

    Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Verkehr aufgrund besonderer Umstände zu der Annahme gelangen kann, ÷era der Hersteller der Waren zugleich als Erbringer der Dienstleistungen auftritt oder umgekehrt, der Erbringer der Dienstleistungen regelmäßig auch die Waren herstellt oder vertreibt (vgl BGH GRUR 1986, 380 "RE-WA-MAT"; 1989, 347 "MICROTRONIC"; 1999, 731 "Canon II").
  • BGH, 07.11.1985 - I ZB 12/84

    "RE-WA-MAT"; Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen

    Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Verkehr aufgrund besonderer Umstände zu der Annahme gelangen kann, ÷era der Hersteller der Waren zugleich als Erbringer der Dienstleistungen auftritt oder umgekehrt, der Erbringer der Dienstleistungen regelmäßig auch die Waren herstellt oder vertreibt (vgl BGH GRUR 1986, 380 "RE-WA-MAT"; 1989, 347 "MICROTRONIC"; 1999, 731 "Canon II").
  • BPatG, 19.09.1984 - 25 W (pat) 179/83
  • BPatG, 18.06.1997 - 26 W (pat) 47/97
  • BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des BPatG zur (fehlenden) Ähnlichkeit von "Tabakwaren" und der Dienstleistung "Verpflegung und Beherbergung von Gästen" (vgl BPatGE 26, 246; BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 72/99 - KIM) und nach der Lebenserfahrung geht der Senat daher davon aus, dass ebenso "Zigarren" gegenüber der Dienstleistung "Verpflegung" nach der Verkehrsauffassung unähnlich sind.
  • BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des BPatG zur (fehlenden) Ähnlichkeit von "Tabakwaren" und der Dienstleistung "Verpflegung und Beherbergung von Gästen" (vgl BPatGE 26, 246; BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 72/99 - KIM) und nach der Lebenserfahrung geht der Senat daher davon aus, dass ebenso "Zigarren" gegenüber der Dienstleistung "Verpflegung" nach der Verkehrsauffassung unähnlich sind.
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