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   BPatG, 31.03.2005 - 25 W (pat) 292/02   

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BPatG, 31.03.2005 - 25 W (pat) 292/02 (https://dejure.org/2005,32906)
BPatG, Entscheidung vom 31.03.2005 - 25 W (pat) 292/02 (https://dejure.org/2005,32906)
BPatG, Entscheidung vom 31. März 2005 - 25 W (pat) 292/02 (https://dejure.org/2005,32906)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 23.04.2002 - 27 W (pat) 335/00
    Auszug aus BPatG, 31.03.2005 - 25 W (pat) 292/02
    Aus dieser folgt die Kenntnis der tatsächlichen Benutzungssituation und die Kompetenz des Erklärenden zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, (vgl hierzu BPatGE 33, 228, 231 - Lahco, mittlerweile aufgegeben durch PAVIS PROMA BPatG 27 W (pat) 335/00 - Berti/BERRI; ebenso BPatG 28 W (pat) 174/04 vom 15.12.2004 - EUROBAG, noch nicht veröffentlicht).

    Auch die Verwendung eines Stempels der Firma G... ist unbedenklich, denn dadurch kommt wiederum nur zum Ausdruck, dass der Erklärende die eidesstattliche Versicherung im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit abgibt (vgl PAVIS PROMA BPatG 27 W (pat) 335/00 - Berti/BERRI).

  • BPatG, 30.10.1997 - 25 W (pat) 231/95
    Auszug aus BPatG, 31.03.2005 - 25 W (pat) 292/02
    Zum übereinstimmenden Gesamteindruck, der nach ständiger Rechtsprechung auch von kennzeichnungsschwachen oder sogar schutzunfähigen Elementen mit geprägt sein kann, tragen wesentlich die identische Silbenzahl, Vokalfolge und Betonungs- und Sprechrhythmus wie auch die gemeinsame Lautfolge "DERMAG-AM/N" der Markenwörter bei (vgl insoweit auch BPatG GRUR 1998, 821 - Tumarol / DURADOL Mundipharma).
  • BPatG, 15.12.2004 - 28 W (pat) 174/04
    Auszug aus BPatG, 31.03.2005 - 25 W (pat) 292/02
    Aus dieser folgt die Kenntnis der tatsächlichen Benutzungssituation und die Kompetenz des Erklärenden zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, (vgl hierzu BPatGE 33, 228, 231 - Lahco, mittlerweile aufgegeben durch PAVIS PROMA BPatG 27 W (pat) 335/00 - Berti/BERRI; ebenso BPatG 28 W (pat) 174/04 vom 15.12.2004 - EUROBAG, noch nicht veröffentlicht).
  • BPatG, 17.11.1992 - 27 W (pat) 85/91

    Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung des Widerspruchszeichens in dem

    Auszug aus BPatG, 31.03.2005 - 25 W (pat) 292/02
    Aus dieser folgt die Kenntnis der tatsächlichen Benutzungssituation und die Kompetenz des Erklärenden zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, (vgl hierzu BPatGE 33, 228, 231 - Lahco, mittlerweile aufgegeben durch PAVIS PROMA BPatG 27 W (pat) 335/00 - Berti/BERRI; ebenso BPatG 28 W (pat) 174/04 vom 15.12.2004 - EUROBAG, noch nicht veröffentlicht).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 31.03.2005 - 25 W (pat) 292/02
    Davon ausgehend kommen sich die Markenwörter so nahe, dass unter Berücksichtigung einer nicht zeitgleichen oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge erfolgenden Wahrnehmung und eines erfahrungsgemäß häufig undeutlichen Erinnerungsbildes (vgl. dazu EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints) ein sicheres Auseinanderhalten nicht mehr gewährleistet ist.
  • BPatG, 07.08.2014 - 25 W (pat) 507/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Amoderm/ATODERM (IR-Marke)" - Warenähnlichkeit -

    Vor diesem Hintergrund werden "kosmetische Mittel zur Körperpflege", insbesondere "Hautcreme", und "Arzneimittel", welche die Dermatika umfassen, in der Rechtsprechung als ähnlich eingestuft (BPatG 25 W (pat) 292/02 - DERMAGAM/DERMAGRAN; BPatG 25 W (pat) 143/05 - tetesept Gripposan/Grippostad; BPatG 25 W (pat) 206/94) - ETEX/etee).
  • BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08
    Die Unterzeichnung mit dem Kürzel "ppa." ist unschädlich, weil der Prokurist eine solche Erklärung grundsätzlich als natürliche Person und nicht als Vertreter des Widersprechenden abgibt (vgl. zuletzt z. B. BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 174/04 - EUROBAG/EUROBAGS; 25 W (pat) 292/02 - DERMAGAN/DERMA-GRAN; die frühere Rechtsprechung auf der Linie von BPatGE 33, 228, 231 - Lahco - ist bereits mit PAVIS PROMA 27 W (pat) 335/00 - Berti/BERRI aufgegeben worden.) Gem. § 26 Abs. 4 MarkenG gilt das Anbringen der Marke auf Waren im Inland als Benutzung im Inland.
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