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   BSG, 01.03.1963 - 2 RU 10/61   

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https://dejure.org/1963,3793
BSG, 01.03.1963 - 2 RU 10/61 (https://dejure.org/1963,3793)
BSG, Entscheidung vom 01.03.1963 - 2 RU 10/61 (https://dejure.org/1963,3793)
BSG, Entscheidung vom 01. März 1963 - 2 RU 10/61 (https://dejure.org/1963,3793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zu einem Entschädigungsanspruch wegen Ansteckung mit Lungentuberkulose - Keine Anerkennung als Berufskrankheit bei einer sechswöchigen Montagearbeit in einem Sanatorium - Keine Zugehörigkeit zum geschützten Personenkreis des Gesundheitsdienstes - Erfordernis eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 1
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.12.1957 - 2 RU 80/54
    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 10/61
    Der Sinn und Zweck des Gesetzes gehe, wie bereits das Bundessozialgericht (BSG) entschieden habe (BSG 6, 186), ganz allgemein dahin, gefährdete Personen gegen Infektionskrankheiten versicherungsrechtlich zu schützen.

    Diese Abgrenzung habe auch das BSG in seiner Rechtsprechung beachtet (BSG 6, 186; 13, 214).

    Zwar ist jener Personenkreis nicht, wie früher vielfach angenommen wurde, auf das im Krankenhaus tätige Pflegepersonal beschränkt, sondern umfaßt das gesamte Personal eines Krankenhauses (vgl. BSG 6, 186).

    Macht man etwa den Versicherungsschutz davon abhängig, daß der fremde Handwerker gerade in einer Infektionsabteilung Arbeiten verrichtet (Koetzing/Linthe aaO), so wird mit einer solchen Hervorhebung einzelner Arbeitsplätze der Grundgedanke des ungeteilten Versicherungsschutzes für das gesamte Krankenhauspersonal (BSG 6, 186) angetastet.

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 10/61
    Da somit sein Beschäftigungsverhältnis zur Fa. S. & H. (§ 537 Nr. 1 RVO) die Grundlage seines Unfallversicherungsschutzes bildete, kommt im Rahmen dieser Arbeiten ein weiteres Versicherungsverhältnis gemäß § 537 Nr. 10 RVO (Tätigwerden wie ein Beschäftigter des Krankenhauses) nicht in Betracht; dies könnte nur entstanden sein, falls der Kläger Tätigkeiten verrichtet hätte, die nicht zum Aufgabenkreis der Fa. S. & H. gehörten, z. B. Hilfeleistungen für Krankenschwestern oder dergleichen (BSG 5, 168, 174).
  • BSG, 26.09.1961 - 2 RU 191/59
    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 10/61
    Ob dem Kläger ein Entschädigungsanspruch unter dem Gesichtspunkt eines Arbeitsunfalles (§ 542 RVO, vgl. BSG 15, 112) zusteht, haben die Vorinstanzen - entgegen der Revisionsbehauptung - nicht geprüft.
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