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   BSG, 01.12.1972 - 12 RJ 226/72   

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https://dejure.org/1972,10178
BSG, 01.12.1972 - 12 RJ 226/72 (https://dejure.org/1972,10178)
BSG, Entscheidung vom 01.12.1972 - 12 RJ 226/72 (https://dejure.org/1972,10178)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 1972 - 12 RJ 226/72 (https://dejure.org/1972,10178)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus BSG, 01.12.1972 - 12 RJ 226/72
    Die uneigennützige nachharschaftliche und karitative Hilfe Dritter in Haushalt der Versicherten und des Klägers stellt entgegen der Auffassung der Revision keinen Beitrag zum Lebensunterhalt der, der im Rahmen von 5 1266 RVG zu berücksichtigen wäre, Nach den unangegriffenen Feststellungen des LSG handelt es sich hier um Gefälligkeiten des täglichen Lebens, wenn auch möglicherweise in einem nicht unbedeutenden Umfang, die über den Bereich rein tatsächlicher Vorgänge nicht hinausgehen und damit Rechtswirkungen rechtsgeschäftlicher Art nicht auslösen (vgl" BGHZ 21, 102, 107).
  • BSG, 03.02.2022 - B 5 R 33/21 R

    Anspruch auf Witwerrente unter Anwendung des bis Ende 1985 geltenden

    In der Rechtsprechung des BSG wurden im Zusammenhang mit der Witwerrente nach altem Recht sowohl das vom Sozialhilfeträger gewährte Pflegegeld (vgl BSG Urteil vom 17.3.1970 - 11/12 RJ 478/67 - BSGE 31, 90, 98 = SozR Nr. 7 zu § 1266 RVO Aa 14 R; BSG Urteil vom 1.12.1972 - 12 RJ 226/72 - juris RdNr 11 f) als auch das Blindengeld nach landesrechtlichen Vorschriften und die Blindenhilfe (vgl BSG Urteil vom 30.5.1978 - 1 RA 71/77 - SozR 2200 § 1266 Nr. 7 S 33 f) als Unterhaltsbeitrag der Ehefrau gewertet.
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