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   BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 3/07 R   

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https://dejure.org/2009,3921
BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 3/07 R (https://dejure.org/2009,3921)
BSG, Entscheidung vom 03.06.2009 - B 12 AL 3/07 R (https://dejure.org/2009,3921)
BSG, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - B 12 AL 3/07 R (https://dejure.org/2009,3921)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Private Krankenversicherung - Arbeitslosengeldbezieher - Krankenversicherungsfreiheit - Übernahme von Beiträgen durch Bundesagentur für Arbeit - Beschränkung - Höchstgrenze

  • openjur.de

    Private Krankenversicherung; Arbeitslosengeldbezieher; Krankenversicherungsfreiheit; Übernahme von Beiträgen durch Bundesagentur für Arbeit; Beschränkung; Höchstgrenze

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme von Beiträgen eines Arbeitslosengeldbezieher zur privaten Krankenversicherung durch Bundesagentur für Arbeit

  • Judicialis

    SGB III F: 22.12.1999 § 207a Abs 1 Nr 1; ; SGB III F: 23.12.2003 § 207a Abs 2 S 1; ; SGB V F: 22.12.1999 § 6 Abs 3a; ; SGB V F: 22.12.1999 § 8 Abs 1 Nr 1a; ; SGB V F: 21.12.2000 § 232a Abs 1 S 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Beiträgen eines Arbeitslosengeldbezieher zur privaten Krankenversicherung durch Bundesagentur für Arbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 438
  • NZS 2010, 521 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 3/07 R
    Soweit die Revision eine Auslegung im Hinblick auf die sprachliche Fassung der Vorschrift nicht für zulässig hält, verkennt sie, dass der Wortlaut einer Norm nicht generell einer weitergehenden Auslegung entgegensteht, so zB, wenn sich nach ihm eine Regelung nicht auf bestimmte Sachverhalte erstreckt, die miterfasst werden sollten (vgl Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.6.1973, 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97

    Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 3/07 R
    Zu dem durch § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V abgelösten § 157 Abs. 3 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in seiner ab 1.1.1995 geltenden Fassung, die in den hier entscheidenden Punkten fast wörtlich der heutigen Fassung des § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V entspricht, hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, dass die Kürzung auf 80 vH auf die Bemessungsgrundlage der Lohnersatzleistung, jedoch limitiert durch die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, zu beziehen ist (vgl BSG, Urteil vom 29.9.1997, 8 RKn 5/97, BSGE 81, 119, 130 ff = SozR 3-2600 § 166 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2020 - L 9 AL 56/19

    SGB III: PKV-Beiträge nicht vollständig zu übernehmen

    Es entspricht dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte der Norm und insbesondere auch der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 3.6.2009, B 12 AL 3/07 R; Urteil v. 5.9.2006, B 7a AL 66/06 R; Beschluss v. 19.2.2013, B 11 AL 94/12; Beschluss v. 11.1.2003, B 12 AL 3/03 B zu der nahezu gleichlautenden Vorgängernorm § 207a SGB III), dass auch die versicherungsfreien Leistungsbezieher wie die Klägerin von der Beschränkung der Beitragsübernahme erfasst werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 7 AL 73/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl. zuletzt Urteil vom 03.06.2009 - B 12 AL 3/07 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; SGb 2009, 469) sind für krankenversicherungsfreie Arbeitslosengeld-Empfänger Beiträge zur einer privaten Krankenversicherung höchstens bis zu dem zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlenden Betrag zu übernehmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AL 69/13
    Zutreffend erfolgte auch die Deckelung auf den an die gesetzliche Krankenversicherung zu leistenden Beitrag (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 3. Juni 2009 - B 12 AL 3/07 R -).
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