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   BSG, 04.07.1962 - 3 RK 23/58   

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BSG, 04.07.1962 - 3 RK 23/58 (https://dejure.org/1962,4000)
BSG, Entscheidung vom 04.07.1962 - 3 RK 23/58 (https://dejure.org/1962,4000)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 1962 - 3 RK 23/58 (https://dejure.org/1962,4000)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 23/58
    Soweit das LSG angenommen hat, daß auch die einkommens- und gewerbesteuerrechtliche Behandlung der beigeladenen Eheleute im Einklang mit der Beurteilung des vorliegenden Rechtsverhältnisses als Pacht stehe, sind die von der Beklagten dagegen erhobenen, oben angeführten Rügen nicht schlüssige Zwar ist nach der Entscheidung des erkennenden Senats in BSG 15, 65 die Frage, ob Arbeit in abhängiger Stellung geleistet wird, nach Sozialversicherungsrecht zu prüfen, indessen ist die steuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Indiz dafür, ob abhängige oder selbständige Arbeit vorliegt, von Bedeutung (vgl. BSG 16, 289, 295).
  • BSG, 27.05.1959 - 3 RK 18/55

    Heranziehung revisibler Rechtsvorschriften zur Auslegung irrevisiblen

    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 23/58
    Ein nur loser gesamtbetrieblicher Zusammenhang einer bestimmten Tätigkeit, wie er im vorliegenden Streitfall festgestellt ist, rechtfertigt noch nicht die Annahme, daß eine Eingliederung in den Betrieb mit der Folge der Weisungsunterworfenheit vorliegt (vgl. dazu insbesondere die Entscheidungen des Senats in BSG 8, 278, 282 und BSG 10, 41, 45).
  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 3/56

    Beteiligtenfähigkeit der Deutschen Bundesbahn bei Verfahren vor den

    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 23/58
    Ein nur loser gesamtbetrieblicher Zusammenhang einer bestimmten Tätigkeit, wie er im vorliegenden Streitfall festgestellt ist, rechtfertigt noch nicht die Annahme, daß eine Eingliederung in den Betrieb mit der Folge der Weisungsunterworfenheit vorliegt (vgl. dazu insbesondere die Entscheidungen des Senats in BSG 8, 278, 282 und BSG 10, 41, 45).
  • BSG, 28.08.1961 - 3 RK 57/57
    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 23/58
    Soweit das LSG angenommen hat, daß auch die einkommens- und gewerbesteuerrechtliche Behandlung der beigeladenen Eheleute im Einklang mit der Beurteilung des vorliegenden Rechtsverhältnisses als Pacht stehe, sind die von der Beklagten dagegen erhobenen, oben angeführten Rügen nicht schlüssige Zwar ist nach der Entscheidung des erkennenden Senats in BSG 15, 65 die Frage, ob Arbeit in abhängiger Stellung geleistet wird, nach Sozialversicherungsrecht zu prüfen, indessen ist die steuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Indiz dafür, ob abhängige oder selbständige Arbeit vorliegt, von Bedeutung (vgl. BSG 16, 289, 295).
  • BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50
    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 23/58
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind daher z. B. als pachtfähig anerkannt worden: der Betrieb des Inseratenteils einer Zeitung (RGZ 70, 20) oder von Garderoberäumen (RGZ 97, 166), das monopolartige Recht auf Plakatanschlag an Anschlagsäulen (BGH, NJW 1952, 620), das einem Buchhändler übertragene Recht, sein Gewerbe auf einem Bahnhof allein auszuüben (BGH, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des BGH, Nr. 11 zu § 581 BGB).
  • RG, 18.11.1919 - III 131/19

    Garderobepacht

    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 23/58
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind daher z. B. als pachtfähig anerkannt worden: der Betrieb des Inseratenteils einer Zeitung (RGZ 70, 20) oder von Garderoberäumen (RGZ 97, 166), das monopolartige Recht auf Plakatanschlag an Anschlagsäulen (BGH, NJW 1952, 620), das einem Buchhändler übertragene Recht, sein Gewerbe auf einem Bahnhof allein auszuüben (BGH, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des BGH, Nr. 11 zu § 581 BGB).
  • RG, 30.10.1908 - VII 600/07

    Unterliegt ein Vertrag, durch den der Verleger einer Zeitung einem anderen gegen

    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 23/58
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind daher z. B. als pachtfähig anerkannt worden: der Betrieb des Inseratenteils einer Zeitung (RGZ 70, 20) oder von Garderoberäumen (RGZ 97, 166), das monopolartige Recht auf Plakatanschlag an Anschlagsäulen (BGH, NJW 1952, 620), das einem Buchhändler übertragene Recht, sein Gewerbe auf einem Bahnhof allein auszuüben (BGH, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des BGH, Nr. 11 zu § 581 BGB).
  • SG Bayreuth, 18.10.2006 - S 6 KR 221/05

    Bestehen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses des

    Dennoch stellt die steuerrechtliche Behandlung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. Urteil vom 31.07.1958, Az.: 3 RK 46/55, SozR RVO § 165 Bl. Aa 6 Nr. 8; Urteil vom 04.07.1962, Az.: 3 RK 23/58, SozR RVO § 165 Bl. Aa 44 Nr. 34) einen wichtigen Anhaltspunkt für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Tätigkeit dar, indem die Veranlagung des Lohnes als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses sprechen, während die Veranlagung des Lohnes als Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf eine selbstständige Tätigkeit hindeuten.
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