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   BSG, 04.08.2020 - B 5 R 152/20 B   

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https://dejure.org/2020,24251
BSG, 04.08.2020 - B 5 R 152/20 B (https://dejure.org/2020,24251)
BSG, Entscheidung vom 04.08.2020 - B 5 R 152/20 B (https://dejure.org/2020,24251)
BSG, Entscheidung vom 04. August 2020 - B 5 R 152/20 B (https://dejure.org/2020,24251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Wirksamkeit nur bei Erhebung durch einen beim BSG zugelassenen Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18

    Rechtsschutzgarantie verpflichtet nicht zur erneuten Verbescheidung

    Auszug aus BSG, 04.08.2020 - B 5 R 152/20 B
    Insoweit unterscheiden sich die Regelungen für das Verfahren vor dem BSG - einem obersten Gerichtshof des Bundes (Art. 95 Abs. 1 GG ) - von den in erster und zweiter Instanz maßgeblichen Verfahrensvorschriften (zur Verfassungsmäßigkeit des Vertretungszwangs vor dem BSG vgl BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 13; ebenso zum Vertretungszwang vor dem BAG zuletzt BVerfG Beschluss vom 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18 ua - NZA 2019, 343 RdNr 9).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 04.08.2020 - B 5 R 152/20 B
    Insoweit unterscheiden sich die Regelungen für das Verfahren vor dem BSG - einem obersten Gerichtshof des Bundes (Art. 95 Abs. 1 GG ) - von den in erster und zweiter Instanz maßgeblichen Verfahrensvorschriften (zur Verfassungsmäßigkeit des Vertretungszwangs vor dem BSG vgl BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 13; ebenso zum Vertretungszwang vor dem BAG zuletzt BVerfG Beschluss vom 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18 ua - NZA 2019, 343 RdNr 9).
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