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   BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 26/89   

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https://dejure.org/1989,4383
BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 26/89 (https://dejure.org/1989,4383)
BSG, Entscheidung vom 05.12.1989 - 5 RJ 26/89 (https://dejure.org/1989,4383)
BSG, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 5 RJ 26/89 (https://dejure.org/1989,4383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Terminbestimmung - Richterliche Unterzeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 110 Abs. 1 S. 1
    Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den Gerichtsvorsitzenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2083
  • MDR 1990, 955
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Bremen, 09.08.1982 - 3 Ta 28/82

    Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 26/89
    Als gerichtliche Entscheidungen müssen Terminsbestimmungen mit dem vollen Namen des Gerichtsvorsitzenden unterzeichnet sein (Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluß vom 11. März 1982, MDR 1982, 612 und Urteil vom 22. Juli 1982, MDR 1982, 1053; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, Komm zur Zivilprozeßordnung, 46. Aufl, Anm 2 B a; aA Hennig/Danckwerts/König, Komm zum Sozialgerichtsgesetz Anm 2.2 zu § 110).
  • BSG, 19.08.2020 - B 13 R 167/19 B

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Dies habe der 5. Senat am 5.12.1989 ( 5 RJ 26/89 - SozR 1500 § 63 Nr. 3) entschieden.

    Im Übrigen hat das BSG seine in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 5.12.1989 ( 5 RJ 26/89 - SozR 1500 § 63 Nr. 3) geäußerte Rechtsauffassung aufgegeben.

  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 14/88

    Verfahrensfehlerhafte Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den

    Es kann offenbleiben, ob die Terminsbestimmung, wie der 5. Senat des BSG in seinem Urteil vom 5. Dezember 1989 (SozR 1500 § 63 Nr. 3; NJW 1990, 2083) angenommen hat, eine richterliche Entscheidung ist, die mit dem vollen Namen des Gerichtsvorsitzenden unterzeichnet werden muß.

    Ihr lag - das ist allerdings aus der Veröffentlichung in NJW 1990, 2083 nicht ersichtlich - ein Fall zugrunde, in dem auch die Terminsbestimmung mit Paraphe als verfahrensfehlerhaft gerügt war.

  • BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 14/90

    Zulässigkeit einer Terminsbestimmung, Leistungen für Kindererziehung für in

    Die gegenteilige Auffassung in dem Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 5. Dezember 1989 - 5 RJ 26/89 - überzeuge nicht.
  • BVerwG, 14.02.1991 - 2 B 24.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die von der Beschwerde unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. Dezember 1989 - 5 RJ 26/89 - (NJW 1990, 2083) als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage,.
  • BSG, 22.04.1992 - 5 BJ 84/91

    Wirksamkeit einer Terminbestimmung bei Nichtzuleitung der Unterschrift des den

    Die Frage, ob eine Terminsbestimmung auch dann wirksam ist, wenn der Vorsitzende die Terminsverfügung nicht mit dem vollen Namen unterschrieben, sondern nur mit seinem Handzeichen (Paraphe) versehen hat, ist Gegenstand der Urteile des 5. Senats vom 5. Dezember 1989 (5 RJ 26/89; SozR 1500 § 63 Nr. 3, NJW 90, 2083, MdR 90, 955) und des 8. Senats vom 22. August 1990 (8 RKn 14/88, BSGE 67, 190, SozR-3 § 63 Nr. 2; SozR-3 § 1248 Nr. 2, NJW 90, 3294, MdR 91, 374) sowie vom 30. Oktober 1991 (8 RKn 14/90, noch nicht veröffentlicht) gewesen.
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