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   BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 6/12 R   

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https://dejure.org/2013,9804
BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 6/12 R (https://dejure.org/2013,9804)
BSG, Entscheidung vom 06.02.2013 - B 6 KA 6/12 R (https://dejure.org/2013,9804)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - B 6 KA 6/12 R (https://dejure.org/2013,9804)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 23.04.2002, § 120 Abs 2 S 2 SGB 5 vom 23.04.2002, § 120 Abs 3 S 1 SGB 5 vom 23.04.2002, § 311 Abs 2 S 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 311 Abs 2 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003
    Fachambulanz mit Dispensaireauftrag - Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen auch im Jahr 2003 aus den Gesamtvergütungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Vergütung für ambulante Krankenhausleistungen durch Fachambulanzen mit Dispensaireauftrag

  • rewis.io

    Fachambulanz mit Dispensaireauftrag - Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen auch im Jahr 2003 aus den Gesamtvergütungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung für ambulante Krankenhausleistungen durch Fachambulanzen mit Dispensaireauftrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 596
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R

    Zulassung einer Fachambulanz mit Dispensaireauftrag an einer Hochschulklinik zur

    Auszug aus BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 6/12 R
    Bei den Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V handelt es sich um im Beitrittsgebiet bestehende ärztlich geleitete Gesundheitseinrichtungen sowie um bestimmte Fachambulanzen mit Dispensaireauftrag, die - soweit sie am 1.10.1992 noch bestanden - gemäß § 311 Abs. 2 Satz 1 SGB V (in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung) zur Sicherstellung der Versorgung kraft Gesetzes zur ambulanten Versorgung zugelassen waren (siehe hierzu BSG Urteil vom 5.11.1997 - 6 RKa 94/96 - Juris RdNr 15 ff = MedR 1998, 227 ff = USK 97139; BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 6 S 44) .

    Für die bis zum 31.12.2002 geltende Rechtslage war durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, dass sich die Vergütung der Einrichtungen nach § 311 SGB V nach den für die Vergütung von Polikliniken geltenden Regelungen richtete (vgl BSG Urteil vom 26.1.2000 - B 6 KA 47/98 R - SozR 3-2500 § 311 Nr. 6) .

    Die Trägerschaft einer Universität hatte danach zur Folge, dass die in der Fachambulanz erbrachten Leistungen als Leistungen der Polikliniken iS des § 120 Abs. 1 Satz 1 SGB V aF galten (BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 6 S 42) .

    Im Übrigen hat der Senat dem unterschiedlichen Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung bereits in seinem erwähnten Urteil zur Vergütung der Fachambulanzen (BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 6) keine wesentliche Bedeutung beigemessen.

  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Notfallversorgung - Vergütung -

    Auszug aus BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 6/12 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist eine Beiladung der an der (vertraglichen) Normsetzung beteiligten Organisationen nicht notwendig iS des § 75 Abs. 2 SGG (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 11 sowie BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab; BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 RdNr 12 f - zum Honorarverteilungsvertrag) .
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

    Auszug aus BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 6/12 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist eine Beiladung der an der (vertraglichen) Normsetzung beteiligten Organisationen nicht notwendig iS des § 75 Abs. 2 SGG (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 11 sowie BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab; BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 RdNr 12 f - zum Honorarverteilungsvertrag) .
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 43/97 R

    Hochschulklinik - allgemeine Krankenversorgung - persönliche Ermächtigung -

    Auszug aus BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 6/12 R
    Dem steht nicht entgegen, dass Polikliniken nach der Senatsrechtsprechung auch aus Sicherstellungsgründen ermächtigt werden konnten (vgl BSGE 82, 216, 218 = SozR 3-5520 § 31 Nr. 9) .
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 36/93

    Vergütungsvereinbarungen für poliklinische Leistungen

    Auszug aus BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 6/12 R
    Dies gilt etwa für nicht an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte und Einrichtungen hinsichtlich der Vergütung von Leistungen, die sie in Notfällen erbringen; nach altem Recht galt dies auch für die Vergütung der in Polikliniken erbrachten Leistungen (vgl BSGE 76, 48 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 5) .
  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 94/96

    Teilnahme von Fachambulanzen mit Dispensaireauftrag an der vertragsärztlichen

    Auszug aus BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 6/12 R
    Bei den Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V handelt es sich um im Beitrittsgebiet bestehende ärztlich geleitete Gesundheitseinrichtungen sowie um bestimmte Fachambulanzen mit Dispensaireauftrag, die - soweit sie am 1.10.1992 noch bestanden - gemäß § 311 Abs. 2 Satz 1 SGB V (in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung) zur Sicherstellung der Versorgung kraft Gesetzes zur ambulanten Versorgung zugelassen waren (siehe hierzu BSG Urteil vom 5.11.1997 - 6 RKa 94/96 - Juris RdNr 15 ff = MedR 1998, 227 ff = USK 97139; BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 6 S 44) .
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