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   BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95   

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https://dejure.org/1996,16033
BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95 (https://dejure.org/1996,16033)
BSG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 9 RVg 3/95 (https://dejure.org/1996,16033)
BSG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 9 RVg 3/95 (https://dejure.org/1996,16033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf nachträgliche Erbringung von Entschädigungsleistungen - Vor dem 1. Juli 1990 in der Bundesrepublik Deutschland erschossener indischer Staatsangehöriger - Verbürgte Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Indien - Notwendigkeit der Gleichstellung mit Deutschen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 13.08.1986 - 9a RVg 4/84

    Gegenseitigkeitsprinzip - Entschädigungsansprüche von Ausländergruppen -

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95
    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen und auch zahlreichen inländischen Normen mit Auslandsbezug zugrunde liegt, deren Verfassungsmäßigkeit bereits bejaht worden ist (vgl dazu auch Art. 25 GG und Urteil des Senats BSGE 60, 186 auf S 188; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 82, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht).

    Fehlen Leistungsvoraussetzungen, so kommt ggf eine Verurteilung des Beklagten zumindest zur Feststellung eines Schädigungstatbestandes nach § 1 OEG in Betracht (vgl BSG SozR 3200 § 81 Nr. 1; BSGE 60, 186).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95
    Zwar darf und muß der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung sozialer Leistungen auch die Finanzierbarkeit berücksichtigen, was dazu führen kann, daß Leistungen auch zeitlich gestaffelt und in verschiedener Höhe für bestimmte Personengruppen eingeführt werden können, wenn anders eine Finanzierung bei Beachtung einer soliden Haushaltsplanung nicht möglich erscheint (vgl BVerfG SozR 3-5761 Allg Nr. 1).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94

    Entschädigung nach dem OEG bei Angriff mit Kraftfahrzeug, keine Anwendung der

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95
    Der Senat hat bereits entschieden, daß eine Ausdehnung der Härteregelung des § 10a OEG auf zurückliegende Fälle dann ausscheidet, wenn für dasselbe Ereignis Leistungen der Unfallversicherung gewährt werden (Urteil vom 12. Dezember 1995 - 9 RVg 1/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 155/75
    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95
    Sie sind, da sie nicht den Inhalt und die Auslegung von Bundesrecht betreffen (§ 162 SGG), für das Revisionsgericht bindend (BSGE 44, 221, 222 = SozR 5050 § 15 Nr. 8).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95
    Bei einer entsprechenden Anwendung des § 10a OEG auf die in § 1 Abs. 5 und 6 genannten nichtprivilegierten Ausländer lassen sich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Stichtagsregelung in § 10 Satz 3 OEG nF ausräumen (vgl BVerfGE 82, 6, 12).
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95
    Zu den privilegierten Ausländern gehörten vor dem 1. Juli 1990 kraft höherrangigen Rechts aber auch Angehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (vgl die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C. ... 186/87, EuGHE 1989, 195 = NJW 1989, S 2183 [EuGH 02.02.1989 - - 186/87] sowie die klarstellende Bestimmung des § 1 Abs. 4 Nr. 1 OEG in der ab 1. Juli 1990 geltenden Fassung).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95
    Zwar sind - insbesondere bei Einräumung von Ansprüchen auf Sozialleistungen -Stichtagsregelungen grundsätzlich zulässig (BVerfGE 49, 275 [BVerfG 10.10.1978 - 2 BvL 10/77]; 79, 219; 80, 311).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95
    Gegen den allgemeinen Gleichheitssatz wird insbesondere dann verstoßen, wenn der Gesetzgeber ohne erkennbare Gründe von seinen eigenen Grundsätzen abweicht (vgl BVerfGE 13, 31).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 22/89

    Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95
    Auf die Frage, ob die Kläger für die Vergangenheit anstelle der rückwirkenden Leistungsgewährung die Feststellung hätten verlangen können, daß der Ehemann bzw Vater seinerzeit durch eine Gewalttat getötet wurde (vgl dazu BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 1), wird noch im Zusammenhang mit Ansprüchen für die Zeit nach dem 30. Juni 1990 eingegangen.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95
    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen und auch zahlreichen inländischen Normen mit Auslandsbezug zugrunde liegt, deren Verfassungsmäßigkeit bereits bejaht worden ist (vgl dazu auch Art. 25 GG und Urteil des Senats BSGE 60, 186 auf S 188; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 82, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht).
  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von § 7 PrStHG - Gegenseitigkeitsverbürgung

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 6 VG 4675/07
    Danach sei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteile vom 06.03.1996 - 9 RVg 3/95, 9 RVg 10/95, 9 RVg3/94 und 9 RVg 4/95) in Fällen, in denen Ausländer eine Gewalttat vor dem 01.07.1990 erlitten hätten, die Regelung des § 10a OEG, wonach bei einer MdE um 50 v. H., Bedürftigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Grundrente gewährt werden könne, anwendbar.
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