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   BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 B   

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BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 B (https://dejure.org/2009,19605)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 B (https://dejure.org/2009,19605)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - B 6 KA 3/08 B (https://dejure.org/2009,19605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umstellung der Gesamtvergütungsvereinbarungen auf das Wohnortprinzip - Bestimmung des Ausgangsbetrags zur Vereinbarung der Gesamtvergütungen bei Krankenkassen mit überregionaler Versichertenzusammensetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umstellung der Gesamtvergütungsvereinbarungen auf das Wohnortprinzip; Bestimmung des Ausgangsbetrags zur Vereinbarung der Gesamtvergütungen bei Krankenkassen mit überregionaler Versichertenzusammensetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 B
    Eine grundsätzliche Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3).

    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (s die BVerfG-Angaben in BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 sowie BVerfG [Kammer], SozR 4-1500 § 160a Nr. 16 RdNr 4 f).

  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung -

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 B
    Eine grundsätzliche Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder der bisherigen Rechtsprechung ergibt (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f).
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