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BSG, 06.06.2006 - B 12 KR 20/05 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bezeichnung einer Divergenz im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 23.05.2001 - S. 12 KR 625/99
- LSG Hessen, 21.12.2004 - L 1 KR 853/03
- BSG, 06.06.2006 - B 12 KR 20/05 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus BSG, 06.06.2006 - B 12 KR 20/05 B
§ 197a SGG in der ab 2. Januar 2002 geltenden Fassung ist nicht anzuwenden, da die Streitsache vor dem 1. Januar 2002 rechtshängig geworden ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24). - BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 24/02 R
Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - studentische Beschäftigung - …
Auszug aus BSG, 06.06.2006 - B 12 KR 20/05 B
Soweit die Beschwerde als Aussage des BSG angibt, "die Übergangsregelung des § 230 Abs. 4 SGB VI (sei) nur dann auf dasselbe Beschäftigungsverhältnis anzuwenden, wenn die Anforderungen des früheren Werkstudentenprivilegs weiterhin erfüllt seien", wird nicht deutlich, ob das eine allgemeine Aussage des BSG oder ein entscheidungserheblicher Rechtssatz in der angegebenen Entscheidung des BSG vom 22. Mai 2003 ( B 12 KR 24/02 R - SozR 4-2600 § 5 Nr. 1) gewesen ist. - BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung
Auszug aus BSG, 06.06.2006 - B 12 KR 20/05 B
Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).