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   BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86   

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https://dejure.org/1987,5464
BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86 (https://dejure.org/1987,5464)
BSG, Entscheidung vom 07.10.1987 - 4a RJ 83/86 (https://dejure.org/1987,5464)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 4a RJ 83/86 (https://dejure.org/1987,5464)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86
    Dieses Grundrecht wäre nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden ließe, also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263).

    Denn dieser verfassungsrechtliche Schutzauftrag führt nicht dazu, daß der Staat jegliche die Familie betreffende Belastung auszugleichen hat (vgl BVerfGE 23, 258, 264).

  • BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 6/85

    Ausbildungsverhältnis - Bruttobezüge - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86
    Wenn der Gesetzgeber diesen Personenkreis noch begünstigen will und eine strikte Abgrenzung vorsieht, liegt dies ebenfalls in seinem Ermessen (vgl BSG SozR 5870 § 2 Nr. 46).

    Eine Verpflichtung des Gesetzgebers dergestalt, eine denkbare schonendere oder differenziertere Regelung zu formulieren - etwa die von der Klägerin vorgeschlagene Einbeziehung des Maßes der familiären Bindung, des Gesichtspunktes, ob der Hilfeleistende einen eigenen Hausstand hat, sowie der Dauer und Intensität der Hilfeleistung - besteht daher nicht (vgl BSG SozR 5870 § 2 Nr. 46).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86
    Die Normierung ist vom Gericht nicht darauf zu überprüfen, ob der Gesetzgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Lösung gefunden hat (BVerfGE 3, 58, 135; 4, 7, 18; 19, 354, 367 f; BSG SozR 5870 § 2 Nrn 11, 42 und 46).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86
    Dieses Grundrecht wäre nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden ließe, also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86
    Die Normierung ist vom Gericht nicht darauf zu überprüfen, ob der Gesetzgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Lösung gefunden hat (BVerfGE 3, 58, 135; 4, 7, 18; 19, 354, 367 f; BSG SozR 5870 § 2 Nrn 11, 42 und 46).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86
    Gegen diesen Grundsatz (Art. 20 Abs. 1 GG) könnte die angegriffene Regelung allenfalls verstoßen, wenn sie mit dem Vertrauensprinzip unvereinbar wäre (vgl BVerfGE 63, 312, 328 ff).
  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86
    Im übrigen sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die Gestaltungsfreiheit bei benachteiligender Typisierung stark eingeengt (Hinweis auf BVerfGE 48, 227 ff).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86
    Dieses Grundrecht wäre nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden ließe, also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263).
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86
    Wie das BVerfG wiederholt ausgeführt hat, beinhaltet diese Norm den bindenden Auftrag an den Gesetzgeber, jeder Mutter Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft zukommen zu lassen (BVerfGE 60, 68, 74 [BVerfG 10.02.1982 - 1 BvL 116/78] mwN).
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 83/86
    Die Normierung ist vom Gericht nicht darauf zu überprüfen, ob der Gesetzgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Lösung gefunden hat (BVerfGE 3, 58, 135; 4, 7, 18; 19, 354, 367 f; BSG SozR 5870 § 2 Nrn 11, 42 und 46).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

  • BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvL 4/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Halbs. 2 StARegG

  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 11/79

    Ergänzende Leistung zur Rehabilitationsklageart

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