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BSG, 07.12.1989 - 4 RLw 11/88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus BSG, 07.12.1989 - 4 RLw 11/88
Bei der danach vorzunehmenden Prüfung, ob die Entrichtung von Beiträgen durch den Kläger nachgewiesen ist, wird es zu beachten haben, daß der Nachweis von Tatsachen nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine an Gewißheit grenzende Wahrscheinlichkeit voraussetzt (BSGE 7, 103, 106; 40, 23, 27; 45, 285, 287, jew mwN). - BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
Auszug aus BSG, 07.12.1989 - 4 RLw 11/88
Bei der danach vorzunehmenden Prüfung, ob die Entrichtung von Beiträgen durch den Kläger nachgewiesen ist, wird es zu beachten haben, daß der Nachweis von Tatsachen nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine an Gewißheit grenzende Wahrscheinlichkeit voraussetzt (BSGE 7, 103, 106; 40, 23, 27; 45, 285, 287, jew mwN). - BSG, 13.10.1958 - 10 RV 759/56
Auszug aus BSG, 07.12.1989 - 4 RLw 11/88
Eine Tatsache ist bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, daß alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 8, 159, 161; 45, 287).
- BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93
Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen
Für die Mitgliedschaft und die Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen sind die - im jeweiligen Monat geltende - materielle Rechtslage und die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse entscheidend (vgl Urteil des Senats vom 7.12.1989, 4 RLw 11/88, AgrarR 191, 102 = VdKMitt 1990, Nrn 4, 43). - LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 U 4372/14 Der Vollbeweis wird demgegenüber nicht erbracht, wenn die Angaben mehrfach geändert wurden und es für die demgemäß ursprünglich unrichtigen Angaben keine befriedigende Erklärung gibt (BSG, Urteil vom 07.12.1989 - 4 RLw 11/88 - Sächsisches LSG, Urteil vom 30.08.2006 - L 6 U 62/06 - (jeweils juris)).
- LSG Baden-Württemberg, 20.03.2017 - L 1 U 1682/15 Der Vollbeweis wird demgegenüber nicht erbracht, wenn die Angaben mehrfach geändert wurden und es für die demgemäß ursprünglich unrichtigen Angaben keine befriedigende Erklärung gibt (BSG, Urteil vom 07.12.1989 - 4 RLw 11/88 - Sächsisches LSG, Urteil vom 30.08.2006 - L 6 U 62/06 - (jeweils juris)).
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2013 - L 1 U 391/13 Der Vollbeweis wird demgegenüber nicht erbracht, wenn die Angaben mehrfach geändert wurden und es für die demgemäß ursprünglich unrichtigen Angaben keine befriedigende Erklärung gibt (BSG, Urteil vom 07.12.1989 - 4 RLw 11/88 - Sächsisches LSG, Urteil vom 30.08.2006 - L 6 U 62/06 - (jeweils juris)).
- LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 9 U 2353/09 Der Vollbeweis wird demgegenüber nicht erbracht, wenn die Angaben mehrfach geändert wurden und es für die demgemäß ursprünglich unrichtigen Angaben keine befriedigende Erklärung gibt (BSG, Urteil vom 07.12.1989 - 4 RLw 11/88 - Sächsisches LSG, Urteil vom 30.08.2006 - L 6 U 62/06 - (jeweils juris)).
- LSG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - L 9 U 2631/10 Der Vollbeweis wird demgegenüber nicht erbracht, wenn die Angaben mehrfach geändert wurden und es für die demgemäß ursprünglich unrichtigen Angaben keine befriedigende Erklärung gibt (BSG, Urteil vom 07.12.1989 - 4 RLw 11/88 - Sächsisches LSG, Urteil vom 30.08.2006 - L 6 U 62/06 - (jeweils juris)).
- LSG Baden-Württemberg, 29.01.2013 - L 9 U 1683/09 Der Vollbeweis wird demgegenüber nicht erbracht, wenn die Angaben mehrfach geändert wurden und es für die demgemäß ursprünglich unrichtigen Angaben keine befriedigende Erklärung gibt (BSG, Urteil vom 07.12.1989 - 4 RLw 11/88 - Sächsisches LSG, Urteil vom 30.08.2006 - L 6 U 62/06 - (jeweils juris)).
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - L 9 U 3818/16 Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Vortrag in sich frei von Widersprüchen ist und mit den übrigen Ermittlungsergebnissen im Einklang steht (BSG, Urteil vom 07.12.1989 - 4 RLw 11/88 - Juris).