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BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 10/00 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Alterskasse - Landwirtschaftliche Alterskasse - Versicherungspflicht - Befreiung - Alterssicherung
- Judicialis
ALG § 32 Abs 6 Satz 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befreiung des Landwirtsehegatten von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 1/00 R
Auszug aus BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 10/00 R
Diese Regel betrifft die "Bestandsfälle", in denen eine bestehende Versicherung nach Maßgabe des § 85 Abs. 3b ALG zu überprüfen ist (vgl dazu das Urteil des Senats vom heutigen Tage zum Aktenzeichen B 10 LW 1/00 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).Eine solche ursprüngliche Festsetzung konnte der Gesetzgeber auch mit Rücksicht auf den gebotenen Verwaltungsaufwand (vgl zur Berücksichtigung der Verwaltungspraktikabilität die Hinweise und Ausführungen im Urteil des Senats vom heutigen Tage - B 10 LW 1/00 R -) anordnen, weil er in diesen Fällen regelmäßig davon ausgehen muß, daß Erkenntnisse über die betrieblichen Verhältnisse vor dem Versicherungsbeginn nicht bestehen.
- BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 10/00
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung …
Az: B 10 LW 10/00 R. - BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 40/00 R
Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehefrau eines …
Indem er in Halbsatz 2 hingegen ein Versichertsein verlangt, hat er damit offenbar ein weiter gehendes Erfordernis iS einer aktuell bestehenden Versicherung aufstellen wollen (vgl allgemein dazu auch Senatsurteil vom 7. Dezember 2000, SozR 3-5868 § 85 Nr. 5 S 32). - BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 1/00 R
Befreiung des Ehegatten von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der …
Der Senat kann im vorliegenden Zusammenhang offenlassen, welche Folgerungen aus der hier anzuwendenden Vorschrift für die Überprüfung laufender Befreiungen nach § 85 Abs. 3b ALG oder für solche Fallkonstellationen zu ziehen sind, in denen eine Befreiung aufgrund anderer Vorschriften (zB § 3 ALG) durch eine Befreiung nach § 85 Abs. 3b ALG abgelöst werden soll (vgl insoweit das Urteil vom heutigen Tage - B 10 LW 10/00 R).