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   BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94   

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BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94 (https://dejure.org/1995,25727)
BSG, Entscheidung vom 08.03.1995 - 7 BAr 192/94 (https://dejure.org/1995,25727)
BSG, Entscheidung vom 08. März 1995 - 7 BAr 192/94 (https://dejure.org/1995,25727)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 18.08.1992 - 12 RK 37/89

    Inland - Türkin - Beitragspflicht - Arbeitslosenversicherung - Wohnort - Schweiz

    Auszug aus BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Dieser Rechtsprechung gemäß habe das BSG in einem Urteil vom 18. August 1992 (12 RK 37/89) im Rahmen einer Entscheidung über die Beitrags- und Versicherungspflichtigkeit der Beschäftigung eines türkischen Staatsangehörigen (mit Wohnsitz in der Schweiz und Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland) ausgeführt, daß keine gesetzliche Vorschrift im Ausland lebende Grenzgänger vom Bezug des Alg grundsätzlich ausschließe.

    Dies belege die Entscheidung im Verfahren 12 RK 37/89.

    Soweit die Klägerin im oben bezeichneten Rechtssatz des LSG eine Divergenz zur Entscheidung des BSG vom 18. August 1992 - 12 RK 37/89 - (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 10) geltend macht, sind die gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung ebenfalls nicht erfüllt.

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Die Ansicht des LSG, die Anwendung des Territorialitätsprinzips begegne im Hinblick auf die Art. 3, 14 GG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, widerspreche der Entscheidung des BVerfG vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80 - (NJW 1986, 39).

    Diesem Rechtssatz stellt die Klägerin zum einen einen solchen des BVerfG (Urteil vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80) gegenüber, wonach sozialversicherungsrechtliche Positionen jedenfalls dann den Schutz der Eigentumsgarantie genössen, wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhten und zudem der Sicherung seiner Existenz dienten.

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Mit einer weiteren Entscheidung vom 12. Februar 1986 - 1 BvL 39/83 - (NJW 1986, 1159) habe das BVerfG ausdrücklich bestätigt, daß der Anspruch auf Alg durch die Eigentumsgarantie geschützt sei.

    Zum anderen rügt sie eine Abweichung vom Rechtssatz des BVerfG (Urteil vom 12. Februar 1986 - 1 BvL 39/83), daß der Anspruch auf Alg durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG geschützt werde, weil das Alg als finanzielle Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich auf der Erhebung von Beiträgen beruhe.

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfrage sich stellt, daß diese Rechtsfrage noch nicht geklärt ist, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nrn 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65; SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nrn 6 und 7).

    Dabei ist sogar eine Auseinandersetzung mit höchstrichterlichen Entscheidungen erforderlich, die zur Auslegung vergleichbarer Regelungen anderer Rechtsgebiete ergangen sind (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8).

  • BSG, 16.10.1986 - 5b BJ 338/85

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Der Rechtssatz der anderen obergerichtlichen Entscheidung, die genau zu bezeichnen ist (BSG aaO), muß rechtserheblich gewesen sein (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61).

    Abzustellen ist bei geltend gemachter Divergenz nämlich auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61 mwN; BSG, Beschluß vom 21. Juni 1994 - 12 BK 55/94 -, unveröffentlicht; Kummer, aaO, RdNr 171 mwN).

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 1/93

    Arbeitsplatzwechsel - Europa - Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Dem hat sich der 11. Senat mit Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 1/93 - (SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 5) angeschlossen.

    Die Klägerin hätte also auf die Entscheidungen des Senats vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 44/92 - und des 11. Senats vom 9. Februar 1994 (SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 5) abstellen müssen, die durch die für das Leistungsrecht zuständigen Senate ergangen sind.

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 44/92

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (AlG) - Pflicht des

    Auszug aus BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Insoweit hätte sich die Klägerin mit der neueren Rechtsprechung, ua einem Urteil des Senats vom 8. Juli 1993 (7 RAr 44/92, unveröffentlicht) auseinandersetzen müssen, in dem ausdrücklich entschieden worden ist, daß der rein innerstaatliche, also alleine auf dem AFG beruhende, Alg-Anspruch in verfassungskonformer Weise dem Territorialitätsprinzip des § 30 Abs. 1 SGB I unterworfen ist.

    Die Klägerin hätte also auf die Entscheidungen des Senats vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 44/92 - und des 11. Senats vom 9. Februar 1994 (SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 5) abstellen müssen, die durch die für das Leistungsrecht zuständigen Senate ergangen sind.

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfrage sich stellt, daß diese Rechtsfrage noch nicht geklärt ist, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nrn 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65; SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nrn 6 und 7).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Schließlich verlangt der Zulassungsgrund der Divergenz, da das angefochtene Urteil auf der Abweichung beruhen muß, eine Darlegung, daß das Urteil der Vorinstanz bei Zugrundelegung der Auffassung in der Entscheidung, von der abgewichen worden sein soll, anders hätte ausfallen müssen und der divergierende Rechtssatz des angefochtenen Urteils entscheidungserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Eine Abweichung liegt nämlich nicht bereits vor, wenn das Urteil des LSG nicht den Kriterien entspricht, die das BVerfG aufgestellt hat, sondern erst, wenn das LSG diesen Kriterien widersprochen hat (vgl: BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG, Beschluß vom 28. April 1994 - 11 BAr 199/93 -, unveröffentlicht; BSG, Beschluß vom 14. Juli 1994 - 7 BAr 6/94 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 969/92

    Verfassungsmäßigkeit der Beteiligung vollziehbar zur Ausreise verpflichteter

  • BSG, 21.06.1994 - 12 BK 55/94

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BSG, 28.04.1994 - 11 BAr 199/93

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BSG, 14.07.1994 - 7 BAr 6/94
  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    gegen a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 8. März 1995 - 7 BAr 192/94 -,.

    Der Beschluss des Bundessozialgerichts vom 8. März 1995 - 7 BAr 192/94 - ist damit gegenstandslos.

  • BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Arbeitslosigkeit - kurzzeitige

    Denn bei der geltend gemachten Divergenz ist auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung abzustellen (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61 mwN; BSG Beschluss vom 8.3.1995 - 7 BAr 192/94; stRspr) .
  • BSG, 10.05.2012 - B 11 AL 17/12 B
    Im Übrigen hat die Beklagte nicht beachtet, dass bei geltend gemachter Divergenz auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung abzustellen ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61 mwN; BSG Beschluss vom 8.3.1995 - 7 BAr 192/94 mwN).
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