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   BSG, 08.06.1993 - 1 RK 43/92   

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https://dejure.org/1993,4819
BSG, 08.06.1993 - 1 RK 43/92 (https://dejure.org/1993,4819)
BSG, Entscheidung vom 08.06.1993 - 1 RK 43/92 (https://dejure.org/1993,4819)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 1 RK 43/92 (https://dejure.org/1993,4819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Erholungsurlaub an den Pfleger eines Schwerstpflegebedürftigen in dessen Haushalt - Gesetzlich vorgesehene Dauer der Urlaubspflege von längstens vier Wochen pro Kalenderjahr - Einhaltung des Höchstbetrages bei Pflege des Kranken außerhalb seines Haushaltes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SBG V § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 17/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Querschnittslähmung

    Auszug aus BSG, 08.06.1993 - 1 RK 43/92
    Damit ist vielmehr - wovon auch die Richtlinien ausgehen - nur der Regelfall umschrieben, der nicht ausschließt, daß in Einzelfällen auch die Hilfebedürftigkeit in einigen Lebensbereichen ausreichen kann, wenn dort nach Art, Intensität und Umfang ein außergewöhnlicher Hilfebedarf besteht, der für die gesamte Lebensführung des Versicherten prägend ist (vgl dazu im einzelnen das Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 08.06.1993 - 1 RK 43/92
    Nach der Begründung des Gesetzes zu § 53 Abs. 1 SGB V werden von der gesetzlichen Definition dieser Bestimmung Personen erfaßt, die sich in ihrem Alltag nahezu in allen Bereichen (nach Nr. 4.1 der Richtlinien sind dies die Bereiche der Mobilität/Motorik, der Hygiene, der Ernährung und der Kommunikation) nicht selbst versorgen können, sondern auf ständige, intensive Pflege und in der Regel auch auf hauswirtschaftliche Versorgung angewiesen seien; dies schließe nicht aus, daß auch Schwerpflegebedürftige in einzelnen Gebieten noch in begrenztem Umfang Aktivitäten entfalten könnten; dauernde Bettlägerigkeit werde nicht vorausgesetzt (BT-Drucks 11/2237 S 183 zu § 52 Abs. 1 des Entwurfs).
  • BSG, 07.05.1986 - 9a RVs 54/85

    Vergünstigungswesen - Anerkennung weiterer gesundheitlicher Merkmale -

    Auszug aus BSG, 08.06.1993 - 1 RK 43/92
    Dieser allgemeinen Umschreibung, die in ähnlicher Form auch in den Richtlinien wiederkehrt (vgl Nr. 5.2, aaO), ist im Grundsatz zu folgen; sie entspricht der Rechtsprechung zu § 35 Abs. 1 Satz 2 BVG, wonach die Unfähigkeit zur eigenständigen Ausübung einzelner Verrichtungen keinesfalls genügt; vielmehr ist Maßstab für die Prüfung der (dort geforderten außergewöhnlichen) Pflegebedürftigkeit das Verhältnis der Funktionsdefizite zu der Gesamtheit der gewöhnlichen Verrichtungen (BSG SozR 3100 § 35 Nr. 16 S 58 mwN).
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Die Hilfsbedürftigkeit in einem entscheidenden und zentralen Punkt kann ausreichen, wenn dieser Hilfebedarf für die gesamte Lebensführung prägend ist (so auch zur KV und zum Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit: BSG 1. Senat in den Urteilen vom 8. Juni 1993 - 1 RK 43/92 und BSGE 72, 261 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Der 1. Senat des BSG (Urteile vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 1 RK 43/92) hat bereits klargestellt, daß es sich bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens um sinnvoll und kontrolliert vollzogene Handlungen einer gesunden, mit dem Versicherten gleichaltrigen Person handelt.

    Ferner hat er klargestellt, daß Hilfebedürftigkeit auch dann vorliegt, wenn der Versicherte die Verrichtungen nur nach Aufforderung, unter Anleitung oder unter Kontrolle erledigen kann (Urteil vom 8. Juni 1993 - 1 RK 43/92, S 7).

  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93

    Anspruch auf Pflegegeld der Krankenkassen

    Ob Schwerpflegebedürftigkeit vorliegt, wie sie nach Erlaß des angefochtenen Urteils in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) sowie - 1 RK 43/92 - und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92 - umschrieben wurde, läßt sich erst nach weiteren Tatsachenermittlungen beurteilen.

    Wie der 1. Senat mit Urteil vom 8. Juni 1993 (1 RK 43/92) entschieden hat, können die Voraussetzungen des § 53 SGB V auch dann erfüllt sein, wenn der Versicherte die Verrichtungen des täglichen Lebens zwar noch motorisch ausführen kann, wegen der bestehenden Steuerungsunfähigkeit aufgrund einer geistigen Behinderung aber bei diesen Verrichtungen in hohem Maße der Aufforderung, Anleitung und Kontrolle durch eine Pflegeperson bedarf.

  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93

    Pflegegeld für schwerpflegebedürftigen Behinderten auch bei Vollzeitarbeit in WfB

    Ob Schwerpflegebedürftigkeit vorliegt, wie sie nach Erlaß des angefochtenen Urteils in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 -(SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) sowie - 1 RK 43/92 - und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92 - umschrieben wurde, läßt sich erst nach weiteren Tatsachenermittlungen beurteilen.

    Wie der 1. Senat mit Urteil vom 8. Juni 1993 (1 RK 43/92) entschieden hat, können die Voraussetzungen des § 53 SGB V auch dann erfüllt sein, wenn der Versicherte die Verrichtungen des täglichen Lebens zwar noch motorisch ausführen kann, wegen der bestehenden Steuerungsunfähigkeit aufgrund einer geistigen Behinderung aber bei diesen Verrichtungen in hohem Maße der Aufforderung, Anleitung und Kontrolle durch eine Pflegeperson bedarf.

  • LSG Hessen, 08.03.1994 - L 4 V 795/92

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich H - geistig Behinderter - mangelnde

    Insoweit sei bei geistig behinderten Personen kein geringerer, sondern ein anderer Maßstab anzulegen als bei anderen Behinderten, bei denen es regelmäßig darum gehe, inwieweit ihre Fähigkeit zu selbständigem Handeln körperlich/motorisch umgesetzt werden könne (vgl. Entscheidung des 1. Senats des Bundessozialgerichts vom 3. Juni 1993, 1 RK 43/92, S. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1996 - 6 S 3152/95

    Sozialhilfe: Pflegegeld bei Mehrfachbehinderung - Blindheit - außergewöhnliche

    Dabei ist anerkannt, daß eine Schwerpflegebedürftigkeit auch dann vorliegt, wenn ein Behinderter - wie im vorliegenden Fall der Kläger - die Verrichtungen des täglichen Lebens zwar motorisch vollziehen, aber wegen Antriebsschwäche nur unter Aufforderung, Anleitung und Kontrolle der Pflegeperson ausführen kann (vgl. BSG, Urt. v. 08.06.1993, FEVS 45, 37).
  • SG Kassel, 21.05.2003 - S 12/P 31/01
    Bei einem Erwachsenen kommt es in diesen Fällen insoweit z.B. darauf an, ob und inwieweit die Notwendigkeit zur ständigen Aufforderung, Anleitung und Kontrolle oder auch zu aktiver Hilfe besteht (vgl. BSG, Urteil vom 8. Juni 1993, 1 RK 43/92 = USK 9369, S. 337 ff.; BSG, Urteil vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93; BSG, Urteil vom 9. März 1994, 3/1 RK 12/93; BSG, Urteil vom 8. März 1995, 9 RVs 5/94 = NZS 1995, S. 571 ff., BSG, Urteil vom 26. November 1998, B 3 P 12/97 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2002 - L 16 P 115/00

    Pflegeversicherung

    Den Feststellungen des Versorgungsamtes schließlich konnte hier nur anhaltsweise Bedeutung beigemessen werden (vgl. BSG Urt.v. 8.6.93 1 RK 43/92 = USK 93 69; Urt.v. 2.7.97 9 RVs 9/96 und Urt.v. 26.11.98 B 3 P 20/97 R = SGb 00, 217).
  • LSG Hessen, 23.09.1993 - L 14/1 KR 99/93

    Krankenversicherung - Schwerpflegebedürftigkeit - Grundbedürfnisse des täglichen

    Jedoch ein unmittelbarer Rückgriff auf diese Regelungen nicht in Betracht kommt, weil der in § 53 SGB V verwandte Begriff der "Schwerpflegebedürftigkeit" von dem Gesetzgeber selbständig definiert wurde (vgl. BSG, Urteile vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 und 1 RK 43/92 - sowie LSG Schleswig, Urteil vom 28. Januar 1992 - L-1/Kr-36/91 - LSG NRW, Urteil vom 9. Juli 1992 - L-2/Kn-106/92 -).
  • VG Braunschweig, 17.09.1996 - 4 B 4323/96

    Kostenübernähme für eine stationäre Behandlung als Eingliederungshilfemaßnahme ;

    Die Kammer weist allerdings darauf hin, daß nach Aktenlage das Ausmaß der geistigen Behinderung der Antragstellerin insbesondere unter Berücksichtigung der im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. Urt. v. 8.6.1993 - 1 RK 43/92 -, FEVS 45; weitere Nachweise bei Rademacker, RdJB 1996, 223, 227 f.) nunmehr in § 68 Abs. 3 BSHG bzw. § 14 Abs. 3 SGB XI enthaltenen Regelung, wonach der Hilfebedarf gerade auch in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens bestehen kann, wohl doch eine erhebliche Pflegebedürftigkeit der Antragstellerin bedingt und insoweit eine Überprüfung der Feststellungen der Pflegebedürftigkeit sinnvoll erscheint.
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