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   BSG, 08.12.2015 - B 13 R 343/15 B   

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BSG, 08.12.2015 - B 13 R 343/15 B (https://dejure.org/2015,44666)
BSG, Entscheidung vom 08.12.2015 - B 13 R 343/15 B (https://dejure.org/2015,44666)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - B 13 R 343/15 B (https://dejure.org/2015,44666)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 08.12.2015 - B 13 R 343/15 B
    In Bezug auf die Klärungsbedürftigkeit hätte er aufzeigen müssen, dass sich die Frage aus der Rechtsprechung nicht beantworten lässt, insbesondere weil das LSG insoweit den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.6.2007 (1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10) herangezogen hat.

    Schon nach den vom Kläger in Bezug genommenen Ausführungen im Urteil des LSG hat das BVerfG im Beschluss vom 26.6.2007 sowohl Fragen des Eigentumsschutzes im Zusammenhang mit der Heranziehung Selbstständiger zur Beitragsentrichtung in der Rentenversicherung (SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 29) als auch Fragen der Ungleichbehandlung Selbstständiger anhand eines selbstständigen Lehrers (aaO RdNr 31) abgehandelt, der - wie der Kläger als Seelotse - vom BVerfG als besonders schutzbedürftig eingestuft worden ist, weil sein Lebensunterhalt primär auf der Verwertung der eigenen Arbeitskraft basiert.

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 08.12.2015 - B 13 R 343/15 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 08.12.2015 - B 13 R 343/15 B
    Denn als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden gesetzlichen Begriffs aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; Senatsbeschluss vom 13.5.1997 - 13 BJ 271/96 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 21; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 314).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 08.12.2015 - B 13 R 343/15 B
    Denn als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden gesetzlichen Begriffs aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; Senatsbeschluss vom 13.5.1997 - 13 BJ 271/96 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 21; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 314).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 08.12.2015 - B 13 R 343/15 B
    Denn als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden gesetzlichen Begriffs aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; Senatsbeschluss vom 13.5.1997 - 13 BJ 271/96 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 21; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 314).
  • BSG, 19.06.1975 - 12 BJ 24/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit - Beschluß - Begründung - Mehrfache

    Auszug aus BSG, 08.12.2015 - B 13 R 343/15 B
    Stützt das Instanzgericht seine Entscheidung aber nebeneinander auf mehrere Begründungen, so kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zur Zulassung der Revision führen, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt und formgerecht gerügt wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 5, 38; SozR 4-1500 § 160 Nr. 21).
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