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   BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 2/82   

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BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 2/82 (https://dejure.org/1983,15937)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1983 - 5a RKn 2/82 (https://dejure.org/1983,15937)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1983 - 5a RKn 2/82 (https://dejure.org/1983,15937)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 281
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 2/82
    Art. 80 GG, der die Voraussetzungen festlegt, unter denen Rechtsverordnungen von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder den Landesregierungen kraft gesetzlicher Ermächtigung erlassen werden können, ist daher nicht auf den Erlaß der Satzung der Beklagten anzuwenden (vgl BVerfGE 12, 319, 325 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53]; 33, 125, 157).

    Der erstere Grundsatz gebietet, die öffentliche Gewalt in all ihren Äußerungen auch durch klare Kompetenzanordnung und Funktionentrennung zu binden, so daß Machtmißbrauch verhütet und die Freiheit des einzelnen gewahrt bleibt (BVerfGE 33, 125, 158).

    Das Bedürfnis eine Macht zu zügeln, die versucht sein könnte, praktisch effiziente Regelungen auf Kosten der Freiheit des Bürgers durchzusetzen, ist jedoch größer, wenn Organe der staatlichen Exekutive zur Rechtsetzung (Rechtsverordnungen) ermächtigt werden (BVerfGE 33, 125, 157 f), als wenn betroffene Bevölkerungskreise durch Satzungen ihre eigenen Angelegenheiten regeln.

  • BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65

    Handwerker - Versicherungspflicht - Ausnahmeregelungen

    Auszug aus BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 2/82
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, wesentlich gleiches ungleich zu behandeln; er ist verletzt, wenn für eine gesetzliche Differenzierung ein vernünftiger sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl Urteil des Senats vom 29. November 1978 in BSGE 47, 187 = SozR 2600 § 54 Nr. 2 unter Hinweis auf BSGE 31, 136, 137 und die dort zitierte ständige Rechtsprechung des BVerfG).

    Vielmehr sind zur Wirksamkeit und Praktikabilität einer notwendig generalisierenden Betrachtungsweise sogar im Einzelfall auftretende Härten in Kauf zu nehmen (vgl BSGE 31, 136, 138 [BSG 22.04.1970 - 12 RJ 546/65] unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG).

    Eine Verletzung des Grundrechts der freien Entfaltung der Persönlichkeit ist stets dann zu verneinen, wenn die fragliche Norm Bestandteil der verfassungsgemäßen Ordnung ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG; vgl BSGE 31, 136, 138 [BSG 22.04.1970 - 12 RJ 546/65] mwN).

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 2/82
    Sie haben mit den Rechtsverordnungen gemein, daß sie nicht in den von der Verfassung für die Gesetzgebung vorgeschriebenen Verfahren zustande kommen, unterscheiden sich aber von den Rechtsverordnungen dadurch, daß sie von einer nichtstaatlichen Stelle erlassen werden (BVerfGE 10, 20, 49 [BVerfG 14.07.1959 - 2 BvF 1/58]).

    Dabei ist der in der fraglichen Bestimmung zum Ausdruck kommende Wille des Gesetzgebers maßgebend, wie er sich aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm und aus dem Sinngehalt ergibt (BVerfGE 10, 20, 51f [BVerfG 14.07.1959 - 2 BvF 1/58]).

  • BSG, 10.09.1981 - 5a/5 RKn 15/80

    Gewährung der Knappschaftsausgleichsleistung; Anpassungsgeld;

    Auszug aus BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 2/82
    Im übrigen sind auf dem Gebiet der Sozialversicherung, wo es um die Ordnung von Massenerscheinungen geht, Typisierungen unvermeidlich und damit verfassungsrechtlich grundsätzlich hinzunehmen (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 10. September 1981 in BSGE 52, 93 [BSG 10.09.1981 - 5a/5 RKn 15/80] = SozR 2600 § 98a Nr. 2 mwN und unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG).

    Wie bereits unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. September 1981 aaO ausgeführt, kann indes bei einer Regelung von Massenerscheinungen nicht auf jeden Einzelfall abgestellt werden.

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 2/82
    Vielmehr muß gefragt werden, ob eine Regelung im Ganzen gesehen willkürlich ist (BVerfGE 29, 221, 243 [BVerfG 14.10.1970 - 1 BvR 307/68]).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 2/82
    Das Demokratiegebot verlangt, daß im Geltungsbereich des GG nur eine vom Staatsvolk abgeleitete Staatsgewalt ausgeübt wird (BVerfGE 47, 253 [BVerfG 15.02.1978 - 2 BvR 268/76]).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 2/82
    Die Auferlegung von Zwangsbeiträgen ist grundsätzlich keine Verletzung des Eigentums (BVerfGE 10, 354, 371 [BVerfG 25.02.1960 - 1 BvR 239/52] mwN).
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 2/82
    Art. 80 GG, der die Voraussetzungen festlegt, unter denen Rechtsverordnungen von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder den Landesregierungen kraft gesetzlicher Ermächtigung erlassen werden können, ist daher nicht auf den Erlaß der Satzung der Beklagten anzuwenden (vgl BVerfGE 12, 319, 325 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53]; 33, 125, 157).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 2/82
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 1964 (BVerfGE 18, 38, 48 [BVerfG 27.05.1964 - 1 BvL 4/59]) erkennen lassen, daß es in einem vergleichbaren Fall - höher verdienende Angestellte in der Seeschiffahrt - die Einbeziehung dieser Angestellten in die Krankenversicherungspflicht nicht für verfassungswidrig hielt, weil die besonderen Gefahren der Seeschiffahrt auch diese Personen für schutzbedürftig erscheinen ließen.
  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93

    Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger

    Die gesetzliche Regelung über die Unterhaltspflicht von Verwandten in gerader Linie gehört zu den Bestandteilen der verfassungsmäßigen Ordnung, sie verletzt daher auch nicht das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG ; vgl. dazu BVerfGE 6, 32, 37; 17, 306, 313; BSGE 31, 136, 138 f; 54, 281, 285 f; speziell zur Unterhaltspflicht s. Frenz, NJW 1993, 1103, 1107).
  • SG Kassel, 10.02.2014 - S 1 U 66/13
    In diesem Sinne gilt eine Tatsache als bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 54, 285, 287 [BSG 09.02.1983 - 5a RKn 2/82] ; BSGE 61, 127, 128 [BSG 20.01.1987 - 2 RU 27/86] ; BSGE 8, 59, 61: 58, 80, 83).
  • SG Kassel, 21.03.2017 - S 1 U 110/16

    Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall

    In diesem Sinne gilt eine Tatsache als bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 54, 285, 287 [BSG 09.02.1983 - 5a RKn 2/82] ; BSGE 61, 127, 128 [BSG 20.01.1987 - 2 RU 27/86] ; BSGE 8, 59, 61: 58, 80, 83).
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