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   BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R   

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BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R (https://dejure.org/2011,7605)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R (https://dejure.org/2011,7605)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R (https://dejure.org/2011,7605)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertrags (zahn) ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Genehmigungsbehörde - förmliche Nachweise - Vorliegen einer besonderen Fachkunde

  • openjur.de

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung; Genehmigung einer Zweigpraxis; Genehmigungsbehörde; förmliche Nachweise; Vorliegen einer besonderen Fachkunde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 3 S 1 Nr 1 Ärzte-ZV vom 22.12.2006, § 24 Abs 3 S 1 Nr 1 Zahnärzte-ZV vom 22.12.2006, § 98 Abs 2 Nr 13 SGB 5
    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Genehmigungsbehörde - förmliche Nachweise - Vorliegen einer besonderen Fachkunde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Allein das zusätzliche Angebot von Leistungen der Kinderzahnheilkunde reicht im Rahmen der Genehmigung einer zahnärztlichen Zweigpraxis nicht für eine qualitative Verbesserung der Versorgung aus; Genehmigung einer zahnärztlichen Zweigpraxis in der vertragszahnärztlichen ...

  • rewis.io

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Genehmigungsbehörde - förmliche Nachweise - Vorliegen einer besonderen Fachkunde

  • ra.de
  • rewis.io

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Genehmigungsbehörde - förmliche Nachweise - Vorliegen einer besonderen Fachkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung einer zahnärztlichen Zweigpraxis in der vertragszahnärztlichen Versorgung; qualitative Verbesserung der Versorgung; Nachweis des Vorliegens einer besonderen Fachkunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Grundsätze zur Genehmigung von Zweigpraxen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte, des Vertragsarztrechts, des Vertragszahnarztrechts und der Vertragszahnärzte

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Grundsätze zur Genehmigung von Zweigpraxen für Ärzte und Zahnärzte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - und die Genehmigung einer Zweigpraxis

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Der KZÄV steht bei der Beurteilung, ob die Genehmigung zu einer Verbesserung bzw Beeinträchtigung der Versorgung führen würde, ein Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag B 6 KA 3/10 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 6 KA 7/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    a) Was unter einer "Verbesserung der Versorgung" iS des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Zahnärzte-ZV zu verstehen ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 28.10.2009 (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 47 ff - zur gleichlautenden Vorschrift des § 24 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte) näher dargelegt.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass das bestehende Leistungsangebot an dem "weiteren Ort", an dem die Zweigpraxis betrieben werden soll, zum Vorteil für die Versicherten in qualitativer - unter bestimmten Umständen aber auch in quantitativer - Hinsicht erweitert wird (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 51).

    Diesem Gesichtspunkt kommt nicht zuletzt in Anbetracht der äußerst begrenzten Möglichkeiten der bereits vor Ort tätigen (Zahn-)Ärzte, die Rechtmäßigkeit einer Zweigpraxisgenehmigung im Wege einer defensiven Konkurrentenklage überprüfen zu lassen (s hierzu BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3) , Bedeutung zu.

    Da eine Zweigpraxisgenehmigung nicht zu einer Statusgewährung führt (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 29) , ist allein die Ebene der Berufsausübung betroffen.

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Der KZÄV steht bei der Beurteilung, ob die Genehmigung zu einer Verbesserung bzw Beeinträchtigung der Versorgung führen würde, ein Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag B 6 KA 3/10 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 6 KA 7/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Ebenso bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob der Betrieb einer Zweigpraxis in B. durch den Kläger zu einer Beeinträchtigung der Versorgung der Versicherten in F. führen würde (zu den diesbezüglichen Anforderungen vgl das weitere Urteil vom heutigen Tag B 6 KA 7/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Dies ist in Bezug auf das Merkmal "Verbesserung der Versorgung" in § 24 Abs. 3 Satz 1 Zahnärzte-ZV jedenfalls dann der Fall, wenn qualitative Verbesserungen in Rede stehen, die mit einer besonderen Sachkunde des Filial(zahn)arztes begründet werden (zur sachlichen Rechtfertigung von Qualitätsanforderungen siehe auch BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 28).

    Auch in der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass ein Normgeber dem Arzt nicht die Möglichkeit einräumen muss, statt eines formellen Qualifikationsnachweises individuell - etwa durch Nachweise über entsprechende Behandlungserfahrungen - eine entsprechende Fähigkeit zu belegen (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 28).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Der KZÄV steht bei der Beurteilung, ob die Genehmigung zu einer Verbesserung bzw Beeinträchtigung der Versorgung führen würde, ein Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag B 6 KA 3/10 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 6 KA 7/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Auf der anderen Seite hat der Senat im Zusammenhang mit der Degressionsregelung nach § 85 Abs. 4b ff SGB V wiederholt ausgeführt, dass diese (auch) beobachteten Fehlentwicklungen bei der Qualität der zahnärztlichen Versorgung entgegensteuern soll, indem umsatzstarken Praxen der Anreiz gegeben wird, Patienten an andere Praxen abzugeben und so mit übermäßiger Leistungserbringung gelegentlich verbundene Qualitätsdefizite zu verringern (vgl BSGE 80, 223, 226 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 ff; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 383; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 48 RdNr 12; zuletzt BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 17).
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Auf der anderen Seite hat der Senat im Zusammenhang mit der Degressionsregelung nach § 85 Abs. 4b ff SGB V wiederholt ausgeführt, dass diese (auch) beobachteten Fehlentwicklungen bei der Qualität der zahnärztlichen Versorgung entgegensteuern soll, indem umsatzstarken Praxen der Anreiz gegeben wird, Patienten an andere Praxen abzugeben und so mit übermäßiger Leistungserbringung gelegentlich verbundene Qualitätsdefizite zu verringern (vgl BSGE 80, 223, 226 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 ff; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 383; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 48 RdNr 12; zuletzt BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 17).
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 21/09 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsberechnung - Jahresbezug - Ausnahme

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Auf der anderen Seite hat der Senat im Zusammenhang mit der Degressionsregelung nach § 85 Abs. 4b ff SGB V wiederholt ausgeführt, dass diese (auch) beobachteten Fehlentwicklungen bei der Qualität der zahnärztlichen Versorgung entgegensteuern soll, indem umsatzstarken Praxen der Anreiz gegeben wird, Patienten an andere Praxen abzugeben und so mit übermäßiger Leistungserbringung gelegentlich verbundene Qualitätsdefizite zu verringern (vgl BSGE 80, 223, 226 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 ff; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 383; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 48 RdNr 12; zuletzt BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 17).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Anwendbarkeit der Degressionsregelung - keine

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Auf der anderen Seite hat der Senat im Zusammenhang mit der Degressionsregelung nach § 85 Abs. 4b ff SGB V wiederholt ausgeführt, dass diese (auch) beobachteten Fehlentwicklungen bei der Qualität der zahnärztlichen Versorgung entgegensteuern soll, indem umsatzstarken Praxen der Anreiz gegeben wird, Patienten an andere Praxen abzugeben und so mit übermäßiger Leistungserbringung gelegentlich verbundene Qualitätsdefizite zu verringern (vgl BSGE 80, 223, 226 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 ff; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 383; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 48 RdNr 12; zuletzt BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 17).
  • LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R
    Das LSG hat - nachdem es die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet hatte, dem Kläger die Filialtätigkeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Hauptsacheverfahrens zu gestatten (Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER) - auch die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann etwa dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die zB besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (BSG aaO RdNr 52; vgl auch Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 49/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    b) Bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "Verbesserung der Versorgung der Versicherten" steht den mit der Entscheidung betrauten Behörden - den KÄVen im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 2 (Zahn-)Ärzte-ZV bzw den Zulassungsgremien im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 3 (Zahn-)Ärzte-ZV - ein der gerichtlichen Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann etwa dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungsoder Behandlungsmethode anbietet, die zB besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (BSG aaO RdNr 52; vgl auch Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 49/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • SG Marburg, 09.03.2016 - S 16 KA 73/15

    Anforderungen an die Genehmigung einer Zweigpraxis

    Hinsichtlich des gerichtlichen Prüfungsradius ist zu beachten, dass der Beklagten bzw. dem Zulassungsgremium ein Beurteilungsspielraum zukommt (st. Rspr., vgl. etwa BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R; BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 49/09 R; BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 3/10 R; BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 7/10 R).

    Insbesondere die Frage einer ausgleichsbedürftigen Versorgungslücke ist allerdings nicht Bestandteil der Prüfung, ob eine Versorgungsverbesserung vorliegt (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R; siehe weiterhin BSG, Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R sowie Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R und Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R, alle mwN).

    Das Merkmal "Verbesserung" würde beliebig, wenn jeder faktische Tätigkeitsschwerpunkt bereits als ein die Versorgung qualitativ verbessernder Umstand anzusehen wäre (BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 49/09 R).

  • LSG Hessen, 19.10.2011 - L 4 KA 81/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Beurteilungsspielraum bei der Genehmigung einer

    26 Bei der Entscheidung, ob die Versorgung der Versicherten an dem weiteren Ort verbessert und ob die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird, hat die mit der Entscheidung über die Genehmigung bzw. Ermächtigung der Zweigpraxis befasste Behörde (hier der Zulassungsausschuss, § 24 Abs. 3 Satz 3 Ärzte-ZV und der Beklagte) einen Beurteilungsspielraum (vgl. BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, Rdnr. 53 f. und unlängst BSG Urteile vom 9. Februar 2011 Az.: B 6 KA 3/10 R;  Az.: B 6 KA 7/10 R ; Az.: B 6 KA 12/10 R und  Az.: B 6 KA 49/09 R).

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die z. B. besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (so BSG a. a. O. Rdnr. 52; Urteil vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16

    Vertragsärztliche Versorgung - hausärztlicher Internist - Antrag auf Genehmigung

    Zu Recht habe das Sozialgericht auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 2012 - B 6 KA 49/09 R verwiesen.

    21 Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht: Besteht eine Unterversorgung an dem weiteren Ort führt schon die Eröffnung einer Zweigpraxis offenkundig zu einer Verbesserung der Versorgung (vgl. BSG v.28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -juris Rn. 47).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann etwa dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum oder besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die z.B. besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (BSG a.a.O.; vgl. auch BSG, Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R -).
  • SG Hannover, 21.02.2011 - S 65 KA 775/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsverfahren nach Aufhebung von

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann etwa dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die zB besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (BSG aaO RdNr 52; vgl auch Urteil des Senats vom heutigen Tag - B 6 KA 49/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    b) Bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "Verbesserung der Versorgung der Versicherten" steht den mit der Entscheidung betrauten Behörden - den KÄVen im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 2 (Zahn-)Ärzte-ZV bzw den Zulassungsgremien im Falle des § 24 Abs. 3 Satz 3 (Zahn-)Ärzte-ZV - ein der gerichtlichen Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; s hierzu auch die weiteren Urteile vom heutigen Tag, B 6 KA 49/09 R und B 6 KA 7/10 R, jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 5 KA 4620/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur Errichtung einer Zweigpraxis -

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die z.B. besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (so BSG Urt. v. 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R, SozR 4-5525 § 24 Nr. 1).

    Als Versorgungsverbesserung können auch besondere organisatorische Maßnahmen angesehen werden, wie das Angebot von Abend- und Wochenendsprechstunden (BSG Urt. v. 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R, SozR 4-5525 § 24 Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 738/12
    Bei der Entscheidung, ob die Versorgung der Versicherten an dem weiteren Ort verbessert und ob die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird, hat die mit der Entscheidung über die Genehmigung der Zweigpraxis befasste Behörde einen Beurteilungsspielraum (vgl. BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr. 53 f. und BSG Urteile vom 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R, B 6 KA 7/10 R, B 6 KA 12/10 R und B 6 KA 49/09 R-).

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt, ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die z. B. besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (so BSG, Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R -).

  • SG Marburg, 06.01.2016 - S 16 KA 479/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hinsichtlich des gerichtlichen Prüfungsradius ist zu beachten, dass der Beklagten bzw. dem Zulassungsgremium ein Beurteilungsspielraum zukommt (st. Rspr., vgl. etwa BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R; BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 49/09 R; BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 3/10 R; BSG, Urteil vom 09.02.2011, B 6 KA 7/10 R).

    Insbesondere die Frage einer ausgleichsbedürftigen Versorgungslücke ist allerdings nicht Bestandteil der Prüfung, ob eine Versorgungsverbesserung vorliegt (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R; siehe weiterhin BSG, Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R sowie Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R und Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R, alle mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 2904/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 11 KA 17/13

    Umfassende Betreuung von Diabetespatienten unter Berücksichtigung von

  • SG Marburg, 17.06.2015 - S 16 KA 460/12

    Eine Zweigpraxis mit dem Angebot radiologischer Diagnostik, Computertomographien

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 30/14

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 1/09

    Kassenärztliche Vereinigung - Auslegung - Tatbestandsmerkmal -Verbesserung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12

    Zweigstellengenehmigung - Bedarfsplanung - Versorgungsverbesserung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10

    Anspruch auf Ermächtigung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen an einem

  • SG Düsseldorf, 28.11.2012 - S 2 KA 68/12

    Anspruch zweier Ärzte auf Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb einer

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 5180/15
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