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   BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B   

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https://dejure.org/2007,24284
BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B (https://dejure.org/2007,24284)
BSG, Entscheidung vom 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B (https://dejure.org/2007,24284)
BSG, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - B 12 KR 1/07 B (https://dejure.org/2007,24284)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B
    Jedenfalls ist nämlich nach der - verfassungsrechtlich gebilligten - ständigen Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl die Nachweise bei BSG vom 5. September 2005, B 1 KR 9/05 BH mwN, NZS 2006, 445 ) im Verfahren der Prozesskostenhilfebewilligung ein über die unmittelbare Erfolgsaussicht des konkret angestrebten Rechtsmittels hinaus erweiterter Beurteilungsspielraum eröffnet, der es erlaubt, eine öffentlich-rechtliche Unterstützung bei der Beschreitung des Rechtsweges auch dann zu verweigern, wenn der Antragsteller in der Sache letztlich ohne Erfolg bleiben muss.
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B
    Es kann unerörtert bleiben, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht für eine auf einen derartigen Gehörsverstoß gestützte Nichtzulassungsbeschwerde vorliegend schon deshalb ausscheidet, weil sich diese im Blick auf die offensichtliche Aussichtslosigkeit der nachfolgenden Revision und eine jedenfalls für derartige Fallgestaltungen ausnahmsweise eröffnete Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bereits selbst als voraussichtlich unzulässig erweist (Beschluss des BSG vom 16. November 2000, B 4 RA 122/99 B, SozR 3-1500 § 160 Nr. 33).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B
    Erwiese sich nämlich die Behauptung des Klägers als richtig, dass auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks entgegen § 180 Satz 3 ZPO das Datum der Zustellung nicht vermerkt war, käme damit in Betracht, dass jedenfalls gegen die in der Zustellungsurkunde unter Nr. 13 unmittelbar beurkundete Tatsache, dass der Zusteller O. M. der D. S. GmbH den Tag der Zustellung - ggf mit Uhrzeit - "auf dem Umschlag des Schriftstücks vermerkt" hat (§ 182 Abs. 2 Nr. 6 ZPO ), der nach § 418 Abs. 2 zulässige Gegenbeweis geführt werden könnte (vgl zu dessen Voraussetzungen etwa BFH, Urteile vom 28. September 1993, II R 34/92, NFH/NV 1994, 291, vom 8. Februar 1999, VIII R 61/98, BFH/NV 1999, 961 und vom 3. Mai 2001, III R 27/00, nicht veröffentlicht, juris; Beschlüsse vom 27. Januar 1988, VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790 und vom 17. Dezember 1996, IX R 5/96, BFHE 183, 3 ; Urteile des BGH vom 7. Juni 1990, III ZR 216/89, NJW 1990, 2125 ; BSG vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 194/04 B) und sich das LSG damit möglicherweise auch im Übrigen verfahrensfehlerhaft letztlich allein auf den Beweiswert der Zustellungsurkunde als öffentliche Urkunde iS des Prozessrechts gestützt haben könnte.
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 5/96

    Durch die Deutsche Post AG vorgenommene Zustellungen sind wirksam

    Auszug aus BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B
    Erwiese sich nämlich die Behauptung des Klägers als richtig, dass auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks entgegen § 180 Satz 3 ZPO das Datum der Zustellung nicht vermerkt war, käme damit in Betracht, dass jedenfalls gegen die in der Zustellungsurkunde unter Nr. 13 unmittelbar beurkundete Tatsache, dass der Zusteller O. M. der D. S. GmbH den Tag der Zustellung - ggf mit Uhrzeit - "auf dem Umschlag des Schriftstücks vermerkt" hat (§ 182 Abs. 2 Nr. 6 ZPO ), der nach § 418 Abs. 2 zulässige Gegenbeweis geführt werden könnte (vgl zu dessen Voraussetzungen etwa BFH, Urteile vom 28. September 1993, II R 34/92, NFH/NV 1994, 291, vom 8. Februar 1999, VIII R 61/98, BFH/NV 1999, 961 und vom 3. Mai 2001, III R 27/00, nicht veröffentlicht, juris; Beschlüsse vom 27. Januar 1988, VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790 und vom 17. Dezember 1996, IX R 5/96, BFHE 183, 3 ; Urteile des BGH vom 7. Juni 1990, III ZR 216/89, NJW 1990, 2125 ; BSG vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 194/04 B) und sich das LSG damit möglicherweise auch im Übrigen verfahrensfehlerhaft letztlich allein auf den Beweiswert der Zustellungsurkunde als öffentliche Urkunde iS des Prozessrechts gestützt haben könnte.
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 194/04 B

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei der Ladung zur mündlichen Verhandlung,

    Auszug aus BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B
    Erwiese sich nämlich die Behauptung des Klägers als richtig, dass auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks entgegen § 180 Satz 3 ZPO das Datum der Zustellung nicht vermerkt war, käme damit in Betracht, dass jedenfalls gegen die in der Zustellungsurkunde unter Nr. 13 unmittelbar beurkundete Tatsache, dass der Zusteller O. M. der D. S. GmbH den Tag der Zustellung - ggf mit Uhrzeit - "auf dem Umschlag des Schriftstücks vermerkt" hat (§ 182 Abs. 2 Nr. 6 ZPO ), der nach § 418 Abs. 2 zulässige Gegenbeweis geführt werden könnte (vgl zu dessen Voraussetzungen etwa BFH, Urteile vom 28. September 1993, II R 34/92, NFH/NV 1994, 291, vom 8. Februar 1999, VIII R 61/98, BFH/NV 1999, 961 und vom 3. Mai 2001, III R 27/00, nicht veröffentlicht, juris; Beschlüsse vom 27. Januar 1988, VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790 und vom 17. Dezember 1996, IX R 5/96, BFHE 183, 3 ; Urteile des BGH vom 7. Juni 1990, III ZR 216/89, NJW 1990, 2125 ; BSG vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 194/04 B) und sich das LSG damit möglicherweise auch im Übrigen verfahrensfehlerhaft letztlich allein auf den Beweiswert der Zustellungsurkunde als öffentliche Urkunde iS des Prozessrechts gestützt haben könnte.
  • BFH, 08.02.1999 - VIII R 61/98

    PZU; Beweiskraft

    Auszug aus BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B
    Erwiese sich nämlich die Behauptung des Klägers als richtig, dass auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks entgegen § 180 Satz 3 ZPO das Datum der Zustellung nicht vermerkt war, käme damit in Betracht, dass jedenfalls gegen die in der Zustellungsurkunde unter Nr. 13 unmittelbar beurkundete Tatsache, dass der Zusteller O. M. der D. S. GmbH den Tag der Zustellung - ggf mit Uhrzeit - "auf dem Umschlag des Schriftstücks vermerkt" hat (§ 182 Abs. 2 Nr. 6 ZPO ), der nach § 418 Abs. 2 zulässige Gegenbeweis geführt werden könnte (vgl zu dessen Voraussetzungen etwa BFH, Urteile vom 28. September 1993, II R 34/92, NFH/NV 1994, 291, vom 8. Februar 1999, VIII R 61/98, BFH/NV 1999, 961 und vom 3. Mai 2001, III R 27/00, nicht veröffentlicht, juris; Beschlüsse vom 27. Januar 1988, VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790 und vom 17. Dezember 1996, IX R 5/96, BFHE 183, 3 ; Urteile des BGH vom 7. Juni 1990, III ZR 216/89, NJW 1990, 2125 ; BSG vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 194/04 B) und sich das LSG damit möglicherweise auch im Übrigen verfahrensfehlerhaft letztlich allein auf den Beweiswert der Zustellungsurkunde als öffentliche Urkunde iS des Prozessrechts gestützt haben könnte.
  • BSG, 23.01.1998 - B 13 RJ 261/97 B

    Prozeßkostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln

    Auszug aus BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B
    Zumindest bei Verfahrensfehlern ist daher grundsätzlich nicht nur auf die unmittelbare Erfolgsaussicht der beabsichtigten Beschwerde abzustellen, sondern auch darauf, ob die Rechtsverfolgung insgesamt Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl etwa BSG vom 23. Januar 1998, B 13 RJ 261/97 B).
  • BFH, 27.01.1988 - VII B 165/87

    Versagung des Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B
    Erwiese sich nämlich die Behauptung des Klägers als richtig, dass auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks entgegen § 180 Satz 3 ZPO das Datum der Zustellung nicht vermerkt war, käme damit in Betracht, dass jedenfalls gegen die in der Zustellungsurkunde unter Nr. 13 unmittelbar beurkundete Tatsache, dass der Zusteller O. M. der D. S. GmbH den Tag der Zustellung - ggf mit Uhrzeit - "auf dem Umschlag des Schriftstücks vermerkt" hat (§ 182 Abs. 2 Nr. 6 ZPO ), der nach § 418 Abs. 2 zulässige Gegenbeweis geführt werden könnte (vgl zu dessen Voraussetzungen etwa BFH, Urteile vom 28. September 1993, II R 34/92, NFH/NV 1994, 291, vom 8. Februar 1999, VIII R 61/98, BFH/NV 1999, 961 und vom 3. Mai 2001, III R 27/00, nicht veröffentlicht, juris; Beschlüsse vom 27. Januar 1988, VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790 und vom 17. Dezember 1996, IX R 5/96, BFHE 183, 3 ; Urteile des BGH vom 7. Juni 1990, III ZR 216/89, NJW 1990, 2125 ; BSG vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 194/04 B) und sich das LSG damit möglicherweise auch im Übrigen verfahrensfehlerhaft letztlich allein auf den Beweiswert der Zustellungsurkunde als öffentliche Urkunde iS des Prozessrechts gestützt haben könnte.
  • BFH, 03.05.2001 - III R 27/00

    Ladung - Zugang - Empfangsbekenntnis - Rückschein - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B
    Erwiese sich nämlich die Behauptung des Klägers als richtig, dass auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks entgegen § 180 Satz 3 ZPO das Datum der Zustellung nicht vermerkt war, käme damit in Betracht, dass jedenfalls gegen die in der Zustellungsurkunde unter Nr. 13 unmittelbar beurkundete Tatsache, dass der Zusteller O. M. der D. S. GmbH den Tag der Zustellung - ggf mit Uhrzeit - "auf dem Umschlag des Schriftstücks vermerkt" hat (§ 182 Abs. 2 Nr. 6 ZPO ), der nach § 418 Abs. 2 zulässige Gegenbeweis geführt werden könnte (vgl zu dessen Voraussetzungen etwa BFH, Urteile vom 28. September 1993, II R 34/92, NFH/NV 1994, 291, vom 8. Februar 1999, VIII R 61/98, BFH/NV 1999, 961 und vom 3. Mai 2001, III R 27/00, nicht veröffentlicht, juris; Beschlüsse vom 27. Januar 1988, VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790 und vom 17. Dezember 1996, IX R 5/96, BFHE 183, 3 ; Urteile des BGH vom 7. Juni 1990, III ZR 216/89, NJW 1990, 2125 ; BSG vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 194/04 B) und sich das LSG damit möglicherweise auch im Übrigen verfahrensfehlerhaft letztlich allein auf den Beweiswert der Zustellungsurkunde als öffentliche Urkunde iS des Prozessrechts gestützt haben könnte.
  • BFH, 28.09.1993 - II R 34/92

    Zustellung eines Steuerbescheides durch Übergabe an eine im Haushalt des

    Auszug aus BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B
    Erwiese sich nämlich die Behauptung des Klägers als richtig, dass auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks entgegen § 180 Satz 3 ZPO das Datum der Zustellung nicht vermerkt war, käme damit in Betracht, dass jedenfalls gegen die in der Zustellungsurkunde unter Nr. 13 unmittelbar beurkundete Tatsache, dass der Zusteller O. M. der D. S. GmbH den Tag der Zustellung - ggf mit Uhrzeit - "auf dem Umschlag des Schriftstücks vermerkt" hat (§ 182 Abs. 2 Nr. 6 ZPO ), der nach § 418 Abs. 2 zulässige Gegenbeweis geführt werden könnte (vgl zu dessen Voraussetzungen etwa BFH, Urteile vom 28. September 1993, II R 34/92, NFH/NV 1994, 291, vom 8. Februar 1999, VIII R 61/98, BFH/NV 1999, 961 und vom 3. Mai 2001, III R 27/00, nicht veröffentlicht, juris; Beschlüsse vom 27. Januar 1988, VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790 und vom 17. Dezember 1996, IX R 5/96, BFHE 183, 3 ; Urteile des BGH vom 7. Juni 1990, III ZR 216/89, NJW 1990, 2125 ; BSG vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 194/04 B) und sich das LSG damit möglicherweise auch im Übrigen verfahrensfehlerhaft letztlich allein auf den Beweiswert der Zustellungsurkunde als öffentliche Urkunde iS des Prozessrechts gestützt haben könnte.
  • BSG, 10.11.2008 - B 12 KR 7/08 S
    Der Antrag des Klägers, ihm für ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Senats vom 4. Januar 2008, B 12 KR 1/07 C, Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.

    Das Rechtsmittel des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 4. Januar 2008, B 12 KR 1/07 C, wird als unzulässig verworfen.

    1 Im Verfahren B 12 KR 1/07 B hatte sich der Kläger mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg vom 22.11.2006 gewandt.

    Mit Beschluss vom 4.1.2008 hat der Senat im Verfahren B 12 KR 1/07 C die Anhörungsrüge des Klägers gegen diesen Beschluss des Senats vom 9.5.2007 als unzulässig verworfen und seinen Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt.

    9 Soweit der Kläger eine Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 4.1.2008, B 12 KR 1/07 C erhebt, ergibt die Durchsicht der Akten des BSG und die Berücksichtigung des Vorbringens des Klägers im Sinne des für das Verfahren der Prozesskostenhilfebewilligung einschlägigen Beurteilungsmaßstabes nicht, dass relevante Gehörsverstöße des Senates vorliegen könnten.

  • BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    5 Gleichwohl ist dem Kläger PKH zu versagen, weil nach der - verfassungsrechtlich gebilligten - ständigen Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl die Nachweise bei BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3) im PKH-Verfahren ein - über die unmittelbare Erfolgsaussicht des konkret angestrebten Rechtsmittels hinaus - erweiterter Beurteilungsspielraum existiert, der es erlaubt, eine öffentlich-rechtliche Unterstützung bei der Beschreitung des Rechtsweges auch dann zu verweigern, wenn der Antragsteller in der Sache letztlich ohne Erfolg bleiben muss (BSG Beschluss vom 9.5.2007 - B 12 KR 1/07 B - Juris RdNr 3).

    Zumindest bei Verfahrensfehlern ist daher grundsätzlich nicht nur auf die unmittelbare Erfolgsaussicht der beabsichtigten Beschwerde abzustellen, sondern auch darauf, ob die Rechtsverfolgung insgesamt Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl BSG Beschlüsse vom 23.1.1998 - B 13 RJ 261/97 B - Juris RdNr 8 und vom 9.5.2007 - B 12 KR 1/07 B - Juris RdNr 3).

  • BSG, 21.01.2013 - B 5 R 429/12 B
    Denn nach der - verfassungsrechtlich gebilligten - ständigen Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl die Nachweise bei BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3) existiert im PKH-Verfahren ein - über die unmittelbare Erfolgsaussicht des konkret angestrebten Rechtsmittels hinaus - erweiterter Beurteilungsspielraum, der es erlaubt, eine öffentlich-rechtliche Unterstützung bei der Beschreitung des Rechtsweges auch dann zu verweigern, wenn der Antragsteller in der Sache letztlich ohne Erfolg bleiben muss (BSG Beschluss vom 9.5.2007 - B 12 KR 1/07 B - Juris RdNr 3).

    Zumindest bei Verfahrensfehlern ist daher grundsätzlich nicht nur auf die unmittelbare Erfolgsaussicht der beabsichtigten Beschwerde abzustellen, sondern auch darauf, ob die Rechtsverfolgung insgesamt Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl BSG Beschlüsse vom 23.1.1998 - B 13 RJ 261/97 B - Juris RdNr 8 und vom 9.5.2007 - B 12 KR 1/07 B - Juris RdNr 3).

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