Rechtsprechung
   BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5141
BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81 (https://dejure.org/1982,5141)
BSG, Entscheidung vom 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81 (https://dejure.org/1982,5141)
BSG, Entscheidung vom 09. November 1982 - 11 RZLw 1/81 (https://dejure.org/1982,5141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,5141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • Drs-Bund, 04.07.1977 - BT-Drs 8/712
    Auszug aus BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81
    Die Gesetzesänderung ist damit nur für die Fälle bedeutsam, in denen ein vergezogenes oder flexibles Altersruhegeld bezogen wurde (vgl. hierzu Erfahrungsbericht BT-Drucks 8/712 auf Seite 11), was beim Kläger nicht der Fall ist.

    Der Gesetzgeber hat trotz Hinweises auf die Lage der (gleich dem Kläger) lediglich in einem jüngeren Lebensalter in der Landwirtschaft Beschäftigten an der Rahmenfrist festgehalten (vgl. BT-Drucks 8/712 auf Seite 11).

    Des weiteren wird in dem von der Bundesregierung dem Bundestag erteilten Erfahrungsbericht (BT-Drucks 8/712 auf Seite 11) zwar mitgeteilt, daß die Rahmenfrist des § 12 Abs. 1 ZVALG von Antragstellern, die lediglich in einem jüngeren Lebensalter in der Landwirtschaft tätig waren, als Härte angesehen werde; die Bundesregierung hat diese Meinung jedoch nicht geteilt; nach ihrer Auffassung wird die Rentenerwartung von Arbeitnehmern, die die landwirtschaftliche Beschäftigung schon in jüngeren Jahren aufgegeben haben, in der Regel nicht entscheidend durch die Lohnbedingungen der Landwirtschaft beeinträchtigt.

    Denn das Gesetz will nicht alle in der Landwirtschaft Tätigen begünstigen, sondern nur diejenigen, die als Arbeitnehmer nach Maßgabe des Tarifvertrages über eine Zusatzversorgung vom 20. November 1973 (der dem Erfahrungsbericht zum ZVALG, BT-Drucks 8/712, als Anhang 10.1 beigefügt ist) versichert worden wären, wenn der Tarifvertrag früher in Kraft getreten wäre (vgl. hierzu SozR 5866 § 12 Nr. 3 auf Bl 9).

  • Drs-Bund, 04.12.1973 - BT-Drs 7/1342
    Auszug aus BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81
    Die Gesetzesmaterialien (vgl. insbesondere BT-Drucks 7/1342) lassen zwar nicht erkennen, auf welchen Erwägungen des Gesetzgebers die Rahmenfrist beruht.

    Im übrigen wollte der Gesetzgeber neben dem Lohnrückstand auch den Nachteil ausgleichen, daß landwirtschaftliche Arbeitnehmer im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit bisher neben dem Lohn gewährte Naturalleistungen einbüßen (BT-Drucks 7/1342 auf S 8 unter A I Abs. 1 am Ende und nochmals I letzter Absatz am Ende), was für die schon früher Ausgeschiedenen in der Regel nicht zutrifft.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81
    Überdies beruht die Ausgleichsleistung anders als die Renten der Sozialversicherung nicht auf eigenen Beiträgen, sondern auf staatlicher Gewährung; sie kann daher nicht den Schutz der Eigentumsgarantie genießen (vgl. zum Rentenanspruch BVerfGE 53, 257, 289 ff; 55, 114, 131).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81
    Hiervon scheidet der Art. 14 GG, der im Rahmen seiner Anwendbarkeit als speziellere Grundrechtsnorm für den Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes keinen Raum mehr lassen würde (vgl. BVerfGE 59, 128, 156 mwN), von vornherein aus, weil das Gesetz die bekämpfte Einschränkung von Anfang an enthielt und Rechte auf Ausgleichsleistungen überhaupt nur aufgrund des ZVALG entstehen konnten, so daß dem Kläger niemals eine Anwartschaft oder ein Anspruch auf die Ausgleichsleistung zu günstigeren Voraussetzungen eingeräumt war, in die der Gesetzgeber enteignend hätte eingreifen können.
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwar die Minderbewertung "staatlich gewährter" Ausbildungs-Ausfallzeiten an Art. 14 GG gemessen, da bei Anwendung des Art. 14 GG die einzelnen Elemente des Rentenanspruchs nicht losgelöst voneinander behandelt werden könnten, als seien sie selbständige Ansprüche (BVerfGE 58, 81, 109); der Anspruch auf Ausgleichsleistung ist jedoch im Verhältnis zum Rentenanspruch ein selbständiger Anspruch, der sich zudem gegen einen anderen Leistungsträger richtet.
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81
    Überdies beruht die Ausgleichsleistung anders als die Renten der Sozialversicherung nicht auf eigenen Beiträgen, sondern auf staatlicher Gewährung; sie kann daher nicht den Schutz der Eigentumsgarantie genießen (vgl. zum Rentenanspruch BVerfGE 53, 257, 289 ff; 55, 114, 131).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81
    Eine Abgrenzung ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, wenn vernünftige Gründe für sie bestehen und der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (BVerfGE 51, 295, 300 f mwN).
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81
    Ob er dabei zugleich die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, ist von der Rechtsprechung nicht zu prüfen (BVerfGE 38, 154, 166 mwN).
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Rentenminderung bei freiwilliger

    Auszug aus BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81
    Dieses darf nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe Regelungen, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnten (vgl. BVerfGE 59, 287, 301 mwN).
  • BSG, 09.02.1978 - 11 RZLw 3/77

    Landwirtschaftlich - Ausgleichsleistung - Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer -

    Auszug aus BSG, 09.11.1982 - 11 RZLw 1/81
    Ein solcher Wille des Gesetzgebers kann jedoch weder hinsichtlich der in § 12 ZVALG getroffenen Stichtagsregelung (s hierzu SozR 5866 § 12 Nr. 2) noch hinsichtlich der Rahmenfrist angenommen werden.
  • BSG, 22.06.1978 - 11 RZLw 4/77

    Anrechnung von Wartezeit - Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer - Ausland

  • LSG Niedersachsen, 12.07.2000 - L 4 KR 42/99

    Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung; Kostenübernahme für eine

    Eine Verletzung dieses Grundrechtes liegt dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, die die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 75, 382, 393; BSGE 54, 166, 167 f).
  • BSG, 13.10.1983 - 11 RAz 1/83

    Rechtsmittelklarheit - Ausnahmecharakter - Beitragszuschuss - Rente - Berufung

    Dem steht indessen schon entgegen, daß das Sozialstaatsprinzip es grundsätzlich nicht erlaubt, Regelungen, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, zu modifizieren (vgl. Urteil des Senats vom 9. November 1982 - 11 RZLw 1/81 - BVerfGE 59, 287, 301 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht