Rechtsprechung
BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 6/11 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Hamburg - S 27 KA 45/06
- LSG Hamburg - L 2 KA 7/09
- BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 6/11 B
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R
Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger …
Auszug aus BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 6/11 B
Es sei jedenfalls kein Anspruch, sondern eher einem Gestaltungsrecht vergleichbar (vgl BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 5/09 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 18 ff mit Nachweisen zur älteren Rechtsprechung).Der Senat hat seine Annahme, der das Prüfverfahren abschließende Bescheid der Wirtschaftlichkeitsprüfung müsse innerhalb von vier Jahren nach Festsetzung des von der Kürzungsmaßnahme getroffenen Honorars (bei Honorarkürzungen) bzw des geprüften Zeitraums (bei Verordnungsregressen) abgeschlossen werden, damit begründet, dass es für den Vertragsarzt unzumutbar sei, über einen längeren Zeitraum hinweg nicht zu wissen, ob sein Behandlungs- bzw Verordnungsverhalten Gegenstand von Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist (vgl BSG vom 5.5.2010 - B 6 KA 5/09 R - SozR aaO, RdNr 27 ff).
Im Übrigen hat der Senat entschieden, dass die Vorschriften des BGB über das Ende der Hemmung bzw Unterbrechung der Verjährung durch Nichtbetreiben des Verfahrens auf das von Amts wegen durchzuführende Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung keine Anwendung finden (Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 5/09 R - SozR aaO, RdNr 49 f).
- BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 28/12 B 15 a) Soweit die Klägerin rügt, SG und LSG hätten ihren Anspruch auf Gewährung von Rechtsschutz in angemessener Zeit nach Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, mag damit ein Verfahrensfehler bezeichnet worden sein; das Berufungsurteil beruht darauf jedoch nicht iS des § 160a Abs. 2 Nr. 3 SGG (vgl dazu zB Beschlüsse des Senats vom 11.5.2011 - B 6 KA 6/11 B - und vom 27.6.2012 - B 6 KA 99/11 B).
- BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 99/11 B In diesem Sinne hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 11.5.2011 (B 6 KA 6/11 B ua) dargelegt, dass aus einem Verstoß gegen die Verpflichtung, das Verfahren angemessen zu fördern, nicht abzuleiten ist, dass der Beschwerdeausschuss allein deswegen an der Festsetzung eines Regresses in Form der Bestätigung der Entscheidung des Prüfungsausschusses gehindert ist (…aaO RdNr 9).
- BSG, 07.06.2013 - B 4 AS 76/13 B Soweit der Kläger die Verfahrensdauer anspricht, ist nicht erkennbar, dass das Berufungsurteil hierauf iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG beruhen könnte (vgl dazu Beschlüsse des 6. Senats des BSG vom 11.5.2011 - B 6 KA 6/11 B - und vom 27.6.2012 - B 6 KA 99/11 B).
- BSG, 03.07.2013 - B 4 AS 147/13 B Soweit der Kläger die Verfahrensdauer anspricht, ist nicht erkennbar, dass das Berufungsurteil hierauf iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG beruhen könnte (vgl dazu Beschlüsse des 6. Senats des BSG vom 11.5.2011 - B 6 KA 6/11 B - und vom 27.6.2012 - B 6 KA 99/11 B).
- BSG, 26.02.2013 - B 4 AS 79/12 BH Soweit die Klägerin die Verfahrensdauer anspricht, ist nicht erkennbar, dass das Berufungsurteil hierauf iS des § 160a Abs. 2 Nr. 3 SGG beruhen könnte (vgl dazu Beschlüsse des 6. Senats des BSG vom 11.5.2011 - B 6 KA 6/11 B - und vom 27.6.2012 - B 6 KA 99/11 B).