Rechtsprechung
BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,20076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Gotha - S 34 AL 4879/09
- LSG Thüringen - L 10 AL 377/10
- BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber …
Auszug aus BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B
Da der Rechtsstreit über die Gewährung von Leistungen nach § 4 AltTZG geführt wird und diese nach § 19b Sozialgesetzbuch Erstes Buch Sozialleistungen sind, ist die Klägerin Leistungsempfängerin iS des § 183 SGG (vgl BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 2 und 3). - BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - …
Auszug aus BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B
Danach kann die fehlende Arbeitslosmeldung nicht im Wege eines Herstellungsanspruchs ersetzt werden, selbst wenn der nicht erfolgten Arbeitslosmeldung ein Beratungs- oder sonstiger Verwaltungsfehler der Bundesagentur für Arbeit zugrunde gelegen haben sollte (…vgl ua BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14;… SozR 3-4100 § 122 Nr. 1; SozR 4-2600 § 58 Nr. 3). - BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
- BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
Auszug aus BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B
"ob der Arbeitgeber 'Betroffener' im Hinblick auf eine Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers gegenüber dem unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer sein kann, wenn die Verhinderung des ihm durch die Pflichtverletzung drohenden Nachteils einen Vorteil für den Arbeitnehmer bedeutet, da dieser durch die Erfüllung der - umfassenden - Beratungspflicht vor Arbeitslosigkeit bewahrt werden kann." (2) 4 Der Senat lässt dahinstehen, ob die Klägerin damit konkrete Rechtsfragen klar formuliert hat und diese Fragen in einem etwaigen Revisionsverfahren in verallgemeinerungsfähiger Form beantwortet werden könnten (vgl zu diesem Erfordernis Senatsbeschluss vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f; BSG Beschluss vom 12.12.2012 - B 6 KA 31/12 B - Juris mwN; stRspr). - BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe
Auszug aus BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B
Danach kann die fehlende Arbeitslosmeldung nicht im Wege eines Herstellungsanspruchs ersetzt werden, selbst wenn der nicht erfolgten Arbeitslosmeldung ein Beratungs- oder sonstiger Verwaltungsfehler der Bundesagentur für Arbeit zugrunde gelegen haben sollte (vgl ua BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14;… SozR 3-4100 § 122 Nr. 1;… SozR 4-2600 § 58 Nr. 3). - BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 31/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsätze der Auslegung von …
Auszug aus BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B
"ob der Arbeitgeber 'Betroffener' im Hinblick auf eine Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers gegenüber dem unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer sein kann, wenn die Verhinderung des ihm durch die Pflichtverletzung drohenden Nachteils einen Vorteil für den Arbeitnehmer bedeutet, da dieser durch die Erfüllung der - umfassenden - Beratungspflicht vor Arbeitslosigkeit bewahrt werden kann." (2) 4 Der Senat lässt dahinstehen, ob die Klägerin damit konkrete Rechtsfragen klar formuliert hat und diese Fragen in einem etwaigen Revisionsverfahren in verallgemeinerungsfähiger Form beantwortet werden könnten (vgl zu diesem Erfordernis Senatsbeschluss vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f; BSG Beschluss vom 12.12.2012 - B 6 KA 31/12 B - Juris mwN; stRspr). - BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 192/08 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B
"ob der Arbeitgeber 'Betroffener' im Hinblick auf eine Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers gegenüber dem unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer sein kann, wenn die Verhinderung des ihm durch die Pflichtverletzung drohenden Nachteils einen Vorteil für den Arbeitnehmer bedeutet, da dieser durch die Erfüllung der - umfassenden - Beratungspflicht vor Arbeitslosigkeit bewahrt werden kann." (2) 4 Der Senat lässt dahinstehen, ob die Klägerin damit konkrete Rechtsfragen klar formuliert hat und diese Fragen in einem etwaigen Revisionsverfahren in verallgemeinerungsfähiger Form beantwortet werden könnten (vgl zu diesem Erfordernis Senatsbeschluss vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f; BSG Beschluss vom 12.12.2012 - B 6 KA 31/12 B - Juris mwN; stRspr). - LSG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - L 1 AL 59/07
Ersetzung der fehlenden persönlichen Arbeitslosmeldung über den sozialrechtlichen …
Auszug aus BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B
Allein der Hinweis der Klägerin auf eine Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 28.2.2008 (L 1 AL 59/07 - Juris RdNr 22) vermag die erforderliche Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu ersetzen. - BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B
Darzustellen ist insbesondere der Schritt, den das Bundessozialgericht (BSG) zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vorzunehmen hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31). - BSG, 29.05.1990 - 11 RAr 147/88
Fälligkeit des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe
Auszug aus BSG, 11.07.2013 - B 11 AL 67/13 B
Danach kann die fehlende Arbeitslosmeldung nicht im Wege eines Herstellungsanspruchs ersetzt werden, selbst wenn der nicht erfolgten Arbeitslosmeldung ein Beratungs- oder sonstiger Verwaltungsfehler der Bundesagentur für Arbeit zugrunde gelegen haben sollte (…vgl ua BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14; SozR 3-4100 § 122 Nr. 1;… SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).