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   BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R   

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BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R (https://dejure.org/2021,33145)
BSG, Entscheidung vom 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R (https://dejure.org/2021,33145)
BSG, Entscheidung vom 12. August 2021 - B 3 KR 8/20 R (https://dejure.org/2021,33145)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Vergütungsvoraussetzung für Hörgeräteversorgung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Vergütungsanspruch des Leistungserbringers auch bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Abgabe einer Versorgungsanzeige vor einer Hörgeräteanpassung im Einzelfall

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Vergütungsanspruch des Leistungserbringers auch bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Abgabe einer Versorgungsanzeige vor einer Hörgeräteanpassung im Einzelfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    K. GmbH ./. DAK-Gesundheit

    Krankenversicherung - Hörgeräteversorgung - Vergütung - Versorgungsanzeige

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R
    a) Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Antrag erbracht, soweit sich aus den Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes ergibt (§ 19 Satz 1 SGB IV; vgl dazu schon BSG vom 24.1.2013 - B 3 KR 5/12 R - BSGE 113, 40 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, RdNr 19) .

    Mehr als eine partielle Vorabprüfung kann die Versorgungsanzeige demzufolge nicht ermöglichen, wie auch darin zum Ausdruck kommt, dass sie mit der "Rückmeldung" bei einer fehlenden Versorgungsvoraussetzung erkennbar nicht auf den förmlichen Abschluss eines Verwaltungsverfahrens iS von § 8 SGB X, sondern eher auf einen Hinweis an den Hörgeräteakustiker in solchen Fällen zielt, in denen - anders als von ihm angenommen - der ins Auge gefassten Hörgeräteversorgung rechtliche Hindernisse entgegenstehen (anders dagegen die dem Urteil des BSG vom 24.1.2013 - B 3 KR 5/12 R - BSGE 113, 40 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, RdNr 19 zugrunde liegende Vertragsgestaltung) .

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 18/98 R

    Revisionsgericht - Auslegung - Onkologie-Vereinbarung - Anwendung der

    Auszug aus BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R
    Zum Zeitpunkt ihrer Abgabe kann die Ersatzkasse bei objektiver Betrachtung (zur Auslegung von Normverträgen vgl nur BSG vom 3.3.1999 - B 6 KA 18/98 R - MedR 1999, 479, 480, juris RdNr 15) nur prüfen, ob die zu versorgenden Versicherten ihr Mitglied sind (und auch dies nur für diesen Zeitpunkt) und ob ein Fall einer genehmigungsbedürftigen vorzeitigen Folgeversorgung vorliegt (soweit ihr die entsprechenden Daten vorliegen).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R
    Demgemäß erwerben die Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker Anspruch auf die im bihaV vereinbarte Vergütung, sobald sie Versicherte von Ersatzkassen in der rahmenvertraglich geregelten Weise mit Hörgeräten versorgt haben (zur gesetzlichen Konzeption vgl nur BSG vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 17; zur Abgabe von Arzneimitteln ebenso BSG vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R - BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 5, RdNr 12 ff) .
  • BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Auswirkungen der Höchstpreisregelung für

    Auszug aus BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R
    Demgemäß erwerben die Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker Anspruch auf die im bihaV vereinbarte Vergütung, sobald sie Versicherte von Ersatzkassen in der rahmenvertraglich geregelten Weise mit Hörgeräten versorgt haben (zur gesetzlichen Konzeption vgl nur BSG vom 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 17; zur Abgabe von Arzneimitteln ebenso BSG vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R - BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 5, RdNr 12 ff) .
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 8/07 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch - Hilfsmittelerbringer -

    Auszug aus BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R
    Zwar kommt ihr leistungsrechtlich nicht in gleicher Weise Bedeutung zu wie einem genehmigungsbedürftigen Kostenvoranschlag (vgl zu diesem nur BSG vom 10.4.2008 - B 3 KR 8/07 R - SozR 4-2500 § 127 Nr. 2 RdNr 24; letztens BSG vom 13.8.2020 - B 3 KR 9/20 B - juris RdNr 9).
  • BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R

    Krankenversicherung - Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken -

    Auszug aus BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R
    Das hierauf gerichtete Zahlungsbegehren verfolgt die Klägerin im Gleichordnungsverhältnis zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse gemäß § 54 Abs. 5 SGG zutreffend mit der echten Leistungsklage (stRspr; vgl zum Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis etwa BSG vom 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R - SozR 4-2500 § 129 Nr. 14 RdNr 14).
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Beachtlichkeit von Einschränkungen

    Auszug aus BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R
    b) Im Sinne dieser Rechtsprechung kann der mit der Versorgungsanzeige verfolgte Zweck auch nicht allein mit dem Begriff der bloßen Ordnungsfunktion erfasst werden (vgl dazu nur BSG vom 24.1.2008 - B 3 KR 17/07 R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 29 mwN) .
  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 25/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Selektivvertrag zur hausarztzentrierten Versorgung

    Auszug aus BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R
    c) Mit dieser Ausgestaltung durch den als Normsetzungsvertrag zu qualifizierenden, nämlich auf die Bindung der am Vertragsschluss nicht beteiligten - insbesondere auch künftigen - Mitglieder der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker zielenden bihaV (vgl entsprechend zur vertragsärztlichen Versorgung letztens nur BSG vom 12.2.2020 - B 6 KA 25/18 R - BSGE 130, 39 = SozR 4-2500 § 73b Nr. 4, RdNr 16, 18 mwN) haben die Vertragspartner die teilnehmenden Hörgeräteakustiker für die nur eine Versorgungsanzeige voraussetzenden Versorgungen davon freigestellt, vor deren Durchführung (Vorab-)Genehmigungen der leistungszuständigen Ersatzkasse einzuholen; das kann der Senat dem bihaV angesichts dessen für die Hörgeräteversorgung aller Ersatzkassen bundesweit einheitlichen Geltung durch Vertragsauslegung selbst entnehmen (§ 162 SGG) .
  • BSG, 13.08.2020 - B 3 KR 9/20 B

    Zahlung von Vergütung für Hilfsmittelversorgung

    Auszug aus BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R
    Zwar kommt ihr leistungsrechtlich nicht in gleicher Weise Bedeutung zu wie einem genehmigungsbedürftigen Kostenvoranschlag (vgl zu diesem nur BSG vom 10.4.2008 - B 3 KR 8/07 R - SozR 4-2500 § 127 Nr. 2 RdNr 24; letztens BSG vom 13.8.2020 - B 3 KR 9/20 B - juris RdNr 9).
  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Zulassung für eine bestimmte

    Auszug aus BSG, 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R
    Die mit dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung befassten Senate des BSG sehen ein allgemeines Prinzip darin, dass Leistungserbringer auch bereicherungsrechtlich die Abgeltung von Leistungen, die unter Verstoß gegen Vorschriften erbracht worden sind, die bestimmte formale oder inhaltliche Voraussetzungen aufstellen, selbst dann nicht beanspruchen können, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind (stRspr; vgl nur BSG vom 20.4.2016 - B 3 KR 23/15 R - SozR 4-2500 § 124 Nr. 4 RdNr 32 mwN).
  • BSG, 30.11.2023 - B 3 KR 2/23 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch - Abgabe von Harn- und Blutteststreifen

    Als Sachleistung zu vergüten ist die Versorgung Versicherter deshalb nur, soweit die Leistungserbringer auf der Grundlage entsprechender - grundsätzlich im Vorhinein zu schließender (zu einer besonders gelagerten Ausnahme vgl letztens etwa BSG vom 14.7.2022 - B 3 KR 2/22 R - BSGE 134, 270 = SozR 4-2500 § 132a Nr. 13) - Verträge zur Abgabe der jeweiligen Leistung zu Lasten der leistungsverpflichteten Krankenkasse befugt sind und diese auch im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wird; andernfalls ist sie nicht zu vergüten (stRspr; vgl letztens nur BSG vom 12.8.2021 - B 3 KR 8/20 R - BSGE 133, 17 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 56, RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 22.02.2024 - B 3 KR 14/22 R

    Krankenversicherung - Zytostatikaversorgung - ungeschriebene vertragliche

    Denn die Pflichtverletzung der Beklagten traf insoweit die Vertragsbeziehung in ihrem Kern, weil hier nicht Verstöße gegen einzelne Abgabe- oder Abrechnungsregelungen in Rede stehen, sondern das Unterlaufen der diesen vorausliegenden Vertragsgrundlagen des Abgabe- und Preisregimes für Zytostatikazubereitungen über Jahre hinweg zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil, weshalb die Leistungserbringung insgesamt nicht den Vertragsgrundlagen entsprach, wofür die Beklagte mit der gesamten Vergütung und nicht nur der Differenz haftet (vgl dagegen zum Vergütungsanspruch eines Hörgeräteakustikers beim Versäumnis der Vorlage einer Versorgungsanzeige im Einzelfall BSG vom 12.8.2021 - B 3 KR 8/20 R - BSGE 133, 17 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 56, RdNr 19 ff) .
  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 26/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - kein Anspruch bei Mitwirkung eines

    Der Anwendung von bereicherungsrechtlichen Vorschriften stehen öffentlich-rechtliche Wertungszusammenhänge entgegen (stRspr; vgl BSG vom 12.8.2021 - B 3 KR 8/20 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 56 RdNr 20; BSG vom 20.4.2016 - B 3 KR 23/15 R - SozR 4-2500 § 124 Nr. 4 RdNr 32 mwN; BSG vom 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R - BSGE 120, 69 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 50, RdNr 23 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2022 - L 16/4 KR 506/19

    Medizinisch Leistungen waren von der Krankenkasse auch zu vergüten, obwohl

    Nur soweit Vorschriften eine reine Ordnungsfunktion haben, kann etwas anderes gelten ( vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 Rn 29 mwN; BSG, Urteil vom 12. August 2021 - B 3 KR 8/20 R Rn 21) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16/4 KR 548/19

    Vergütung von Hilfsmitteln; Vergütung für Blutzuckerteststreifen ohne Vertrag;

    Einem Leistungserbringer steht für Leistungen, die er nicht gemäß den Bestimmungen des Leistungserbringungsrechts erbracht hat, auch kein Vergütungsanspruch auf bereicherungsrechtlicher Grundlage zu ( ständige Rechtsprechung des BSG, siehe zB Urteil vom 12. August 2021 - B 3 KR 8/20 R - juris Rn 20; vom 20. April 2016 - B 3 KR 23/15 R - juris Rn 32 - SozR 4-2500 § 124 Nr. 4; vom 17. November 2015 - B 1 KR 12/15 R - juris Rn 23 ).
  • BSG, 22.02.2023 - B 3 KR 7/21 R

    Vergütungen für zystostatikahaltige Arzneimittelzubereitungen in der gesetzlichen

    Das hierauf gerichtete Zahlungsbegehren verfolgt die Klägerin im Gleichordnungsverhältnis zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse gemäß § 54 Abs. 5 SGG zutreffend mit der echten Leistungsklage (stRspr; vgl zum Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis etwa BSG vom 12.8.2021 - B 3 KR 8/20 R - BSGE 133, 17 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 56, RdNr 8).
  • BSG, 14.07.2022 - B 3 KR 2/22 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - dauerhaft besonders hoher Bedarf

    a) Für den Zeitraum bis zur Entscheidung der Krankenkasse über die - genehmigungsbedürftige (vgl § 19 Satz 1 SGB IV; vgl letztens BSG vom 12.8.2021 - B 3 KR 8/20 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-2500 § 33 Nr. 56, RdNr 12) - Versorgung mit Leistungen der häuslichen Krankenpflege gilt nach § 6 Abs. 6 HKP-RL: "Die Krankenkasse übernimmt bis zur Entscheidung über die Genehmigung die Kosten für die von der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt verordneten und vom Pflegedienst erbrachten Leistungen entsprechend der vereinbarten Vergütung nach § 132a Absatz 2 SGB V, wenn die Verordnung spätestens an dem dritten der Ausstellung folgenden Arbeitstag der Krankenkasse vorgelegt wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2022 - 4 KR 506/19

    Rückforderung der Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung; Übermittlung

    Nur soweit Vorschriften eine reine Ordnungsfunktion haben, kann etwas anderes gelten (vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 Rn 29 mwN; BSG, Urteil vom 12. August 2021 - B 3 KR 8/20 R Rn 21) .
  • LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Denn es ist höchstrichterlich geklärt, dass Leistungserbringer für Leistungen, die unter Verstoß gegen Vorschriften erbracht worden sind, die bestimmte formale oder inhaltliche Voraussetzungen aufstellen, eine Abgeltung selbst dann nicht beanspruchen können, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind (BSG, Urteil vom 12.08.2021 - B 3 KR 8/20 R - juris Rn. 20; Urteil vom 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R - juris Rn. 32; Urteil vom 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R - juris Rn. 23; Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris Rn. 67; Urteil vom 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R - juris Rn. 21; Urteil vom 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R - juris Rn. 28).
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