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BSG, 13.01.2009 - B 2 U 309/08 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf - S 16 U 235/05
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 107/08
- BSG, 13.01.2009 - B 2 U 309/08 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B
Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer
Auszug aus BSG, 13.01.2009 - B 2 U 309/08 B
Den Darlegungserfordernissen für eine Grundsatzrevision ist daher nur dann genügt, wenn eine abstrakte Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 19 und Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN). - OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 17 U 107/08
Rückabwicklung einer "glaubenskonformen" Kapitalanlage
Auszug aus BSG, 13.01.2009 - B 2 U 309/08 B
3 Der Kläger misst folgenden Rechtsfragen eine grundsätzliche Bedeutung bei: "Darf der vom Sozialgericht Düsseldorf - Az. 16 U 237/05 SG Düsseldorf - festgestellte übliche und unmittelbare Weg zur Arbeit vom Versicherungsschutz des § 8 Abs. 2 Nr. 1 ausgenommen werden durch die Berufsgenossenschaft und hier das Berufungsgericht, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, zum Az. L 17 U 107/08"? "Dürfen die Berufsgenossenschaft hier und das Vordergericht entgegen der gesetzlichen Vorschrift des § 2 Abs. 2 SGB I" ... "contra legem den Versicherungsschutz für übliche unmittelbare Wege zur Arbeit von der Wohnung der Lebensabschnittsgefährtin aus verneinen, weil der Versicherte dort nur über Toilettenutensilien, Unterwäsche, DVD-Player als eigene Gegenstände verfügt hat"?.
- BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R
Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage …
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BSG verworfen (Beschluss vom 13.1.2009 - B 2 U 309/08 B) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17
Unfallversicherungsrecht; Vorliegen eines Wegeunfalls; End- oder Ausgangspunkt …
Ein auf Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall gerichtetes Klage- und Berufungsverfahren (S 16 U 235/05, Sozialgericht - SG - Düsseldorf/L 17 U 107/08, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - LSG NRW -) blieb erfolglos, nachdem das LSG NRW mit Urteil vom 01.10.2008 das zusprechende Urteil des SG Düsseldorf vom 08.04.2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen hatte und die gegen das Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.01.2009 als unzulässig verworfen (B 2 U 309/08 B, BSG) wurde.