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   BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 52/87   

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https://dejure.org/1989,4745
BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 52/87 (https://dejure.org/1989,4745)
BSG, Entscheidung vom 14.02.1989 - 7 RAr 52/87 (https://dejure.org/1989,4745)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - 7 RAr 52/87 (https://dejure.org/1989,4745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mithelfender Familienangehöriger - Mithilfe - Dauer - Häusliche Gemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Mithelfender Familienangehöriger iS. des § 101 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AFG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 264
  • FamRZ 1989, 861 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 13/87

    Bewährungshilfeverein - Betriebsähnliche Maßnahme - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 52/87
    Mit diesen Umschreibungen des Begriffs der Arbeitslosigkeit konkretisiert das Gesetz das Risiko, bei dessen Eintritt Alg bzw Alhi als Ersatz für das wegen Beschäftigungslosigkeit ausfallende Arbeitsentgelt in Betracht kommt (BSG vom 22. September 1988 - 7 RAr 13/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Steinmeyer in Gagel, Komm zum AFG, Stand Juli 1987, § 101 Rz 1).

    Eine Lage, die gegenwärtig berufliches Tätigwerden ausschließt und auf die Herbeiführung der bislang fehlenden Vermittelbarkeit erst zu dem Zeitpunkt abstellt, an dem dem Arbeitslosen ein Arbeitsangebot unterbreitet wird, reicht hierfür nicht aus (BSGE 62, 166 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; BSG vom 22. September 1988 - 7 RAr 13/87 -); hier könnte die Errichtung des Eigenheimes der Tochter des Klägers gewissen zeitlichen Sachzwängen unterworfen gewesen sein.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 52/87
    Tätigkeiten, die unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei einkommensneutral blieben, seien vom Bundesfinanzhof (BFH) zutreffend in dem Sinne umschrieben worden, daß sie nicht der Erzielung positiver Einkünfte dienten, sondern aus persönlichen, nicht wirtschaftlichen Gründen der Lebensführung vorgenommen würden (BFHE 141, 405; 143, 361).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86

    Student - Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 52/87
    Eine Lage, die gegenwärtig berufliches Tätigwerden ausschließt und auf die Herbeiführung der bislang fehlenden Vermittelbarkeit erst zu dem Zeitpunkt abstellt, an dem dem Arbeitslosen ein Arbeitsangebot unterbreitet wird, reicht hierfür nicht aus (BSGE 62, 166 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; BSG vom 22. September 1988 - 7 RAr 13/87 -); hier könnte die Errichtung des Eigenheimes der Tochter des Klägers gewissen zeitlichen Sachzwängen unterworfen gewesen sein.
  • BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82

    Liebhaberei - Gestüt - Verlust - Unwahrscheinlichkeit des Ausgleichs von

    Auszug aus BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 52/87
    Tätigkeiten, die unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei einkommensneutral blieben, seien vom Bundesfinanzhof (BFH) zutreffend in dem Sinne umschrieben worden, daß sie nicht der Erzielung positiver Einkünfte dienten, sondern aus persönlichen, nicht wirtschaftlichen Gründen der Lebensführung vorgenommen würden (BFHE 141, 405; 143, 361).
  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 8/87

    Möglichkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Arbeitslosengeld -

    Auszug aus BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 52/87
    Ein solches ist ua durch persönliche Abhängigkeit charakterisiert (vgl hierzu etwa BSG vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 8/87 - mwN).
  • BSG, 25.08.1987 - 7 RAr 22/87
    Auszug aus BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 52/87
    Von der Prüfung der weiteren Voraussetzungen ist das Gericht im Anfechtungsrechtsstreit nicht enthoben (vgl hierzu etwa BSG vom 29. September 1987 - 7 RAr 22/87 -).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Die schon im Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 enthaltene Vorschrift, nach der Personen, die gemeinsam mit Angehörigen den Lebensunterhalt in selbständiger Arbeit erwerben oder erwerben könnten, keinen Anspruch haben, wurde nach der amtlichen Begründung schon damals auf Ehegatten und Abkömmlinge bezogen (BSGE 64, 264, 267 = SozR 4100 § 101 Nr. 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1998 - L 12 AL 62/97

    Arbeitslosenversicherung

    Das ist nur derjenige, der im Betrieb eines Angehörigen mithilft (vgl. BSG SozR 4100 § 101 Nr. 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - L 8 AL 2902/14
    Die Beklagte ist der Klage entgegengetreten und hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.02.1989 - 7 Rar 52/87 und vom 21.04.1993 - 11 Rar 37/92) und des LSG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 21.02.2013 - L 2 AL 21/11) sowie die Kommentarliteratur (Rolfs in Gagel, SGB III, § 153 RdNr. 38 sowie Jakob in Mutschler/Schmidt-de Caluwe/Coseriu, SGB II, § 153 RdNr. 16) ausgeführt, es sei Lohnsteuerklasse VI anzuwenden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 7 AL 292/01
    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, ist mit-helfender Familienangehöriger im Sinne der Vorschrift, wer - ohne Rücksicht auf das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft - im "Betrieb" eines Angehörigen (mehr als kurzzeitig) mithilft (BSG, Urteil vom 14.02.1989 - 7 RAr 52/97 - SozR 4100 § 101 Nr. 8).
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