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   BSG, 14.07.2020 - B 5 R 28/20 B   

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https://dejure.org/2020,24460
BSG, 14.07.2020 - B 5 R 28/20 B (https://dejure.org/2020,24460)
BSG, Entscheidung vom 14.07.2020 - B 5 R 28/20 B (https://dejure.org/2020,24460)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - B 5 R 28/20 B (https://dejure.org/2020,24460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 14.07.2020 - B 5 R 28/20 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ) muss der Beschwerdeführer daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 76/96

    Planmäßige wissenschaftliche Aspirantur kein Tatbestand einer rentenrechtlichen

    Auszug aus BSG, 14.07.2020 - B 5 R 28/20 B
    Er trägt selbst vor, das BSG habe in seinen Urteilen vom 31.7.1997 ( 4 RA 22/96 - juris RdNr 19 bzw 4 RA 76/96 - juris RdNr 16) bereits bestätigt, dass die Regelung in § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB VI der Anrechnung eines Zeitraums der Schul-, Fach- oder Hochschulausbildung als Beitragszeit dann nicht im Wege stehe, wenn die Ausbildung in ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis integriert war oder neben der Ausbildung eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt oder ein anderer eine Beitragszeit begründender Tatbestand erfüllt war.
  • BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B

    Anerkennung von Pflichtversicherungsbeiträgen im Rahmen eines Beitragsregresses

    Auszug aus BSG, 14.07.2020 - B 5 R 28/20 B
    Das Behaupten eines Fehlers in der materiellen Rechtsanwendung ist jedoch nicht geeignet, die Revisionszulassung zu eröffnen (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 14.2.2019 - B 9 SB 51/18 B - juris RdNr 31 mwN; BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 14.02.2019 - B 9 SB 51/18 B

    Zurückweisung als Bevollmächtigter im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BSG, 14.07.2020 - B 5 R 28/20 B
    Das Behaupten eines Fehlers in der materiellen Rechtsanwendung ist jedoch nicht geeignet, die Revisionszulassung zu eröffnen (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 14.2.2019 - B 9 SB 51/18 B - juris RdNr 31 mwN; BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96

    Wert des Rechts auf Regelaltersrente - Rentenrechtliche Beurteilung des Zeitraums

    Auszug aus BSG, 14.07.2020 - B 5 R 28/20 B
    Er trägt selbst vor, das BSG habe in seinen Urteilen vom 31.7.1997 ( 4 RA 22/96 - juris RdNr 19 bzw 4 RA 76/96 - juris RdNr 16) bereits bestätigt, dass die Regelung in § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB VI der Anrechnung eines Zeitraums der Schul-, Fach- oder Hochschulausbildung als Beitragszeit dann nicht im Wege stehe, wenn die Ausbildung in ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis integriert war oder neben der Ausbildung eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt oder ein anderer eine Beitragszeit begründender Tatbestand erfüllt war.
  • BSG, 02.10.2020 - B 9 SB 10/20 B

    Zuerkennung eines GdB und des Merkzeichens G; Verfahrensrüge im

    Denn damit rügt sie der Sache nach nur einen materiellen Rechtsanwendungsfehler (error in iudicando); mit dieser Rüge lässt sich die Revisionszulassung indes nicht erreichen (stRspr vgl BSG Beschluss vom 14.7.2020 - B 5 R 28/20 B - juris RdNr 4 mwN) .
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