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   BSG, 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B   

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https://dejure.org/2008,44405
BSG, 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B (https://dejure.org/2008,44405)
BSG, Entscheidung vom 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B (https://dejure.org/2008,44405)
BSG, Entscheidung vom 14. August 2008 - B 3 KR 3/08 B (https://dejure.org/2008,44405)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B
    In der Beschwerdebegründung wird ausgeführt, es sei zu klären, "ob ein lebensbedrohlich erkrankter Versicherter einen Anspruch darauf habe, eine Linderung seiner Leiden dergestalt zu erhalten, dass die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Entscheidung vom 6.12.2005 - 1 BvR 347/98 - (SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) verlangte positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf auch mittelbar erfolgen könne.

    9 - dass es dem Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen verwehrt ist, zur Sicherung der Qualität der Leistungserbringung, im Interesse einer Gleichbehandlung der Versicherten und zum Zwecke der Ausrichtung der Leistungen am Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit ein Verfahren vorzusehen, in dem neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung auf ihren diagnostischen und therapeutischen Nutzen sowie ihre medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sachverständig geprüft werden, um die Anwendung dieser Methoden zu Lasten der Krankenkassen auf eine fachlich-medizinisch zuverlässige Grundlage zu stellen (BVerfG SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 26 bis 29).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B
    Das Gericht hat ansonsten das in § 135 SGB V normierte Erfordernis der "Zulassung" einer neuen Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht beanstandet (vgl dazu auch BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 12) und ausdrücklich festgestellt,.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B
    12 Der Kläger hat zwar das Urteil des BSG vom 4.4.2006 - B 1 KR 7/05 R - (BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4) erwähnt, das sich mit der verfassungskonformen Konkretisierung der Leistungsansprüche der Versicherten im Arzneimittelbereich bei lebensbedrohlichen Erkrankungen befasst.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B
    10 Zudem hat das LSG in der angefochtenen Entscheidung ausgeführt, mittelbare Behandlungen psychischer Leiden mittels körperlicher Eingriffe bedürften nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 3) stets besonderer Gründe, die nicht vorgetragen worden seien und auch dem Akteninhalt nicht entnommen werden könnten.
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B
    Diese Erfordernisse betreffen die gesetzliche Form iS des § 169 Satz 1 SGG (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 48 und BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 12).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die Rechtsfrage in dem einer Zulassung folgenden Revisionsverfahren entscheidungserheblich und damit auch klärungsfähig ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B
    Dieser Pflicht genügt ein Beschwerdeführer nur dann, wenn er die nach seiner Ansicht grundsätzliche Rechtsfrage zunächst klar formuliert und aufzeigt, dass sie allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11, 39).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B
    Das ist zum einen nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4, 11).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 3 KR 3/08 B
    Zum anderen ist auch eine Rechtsfrage, die das BSG bereits entschieden hat, nicht mehr klärungsbedürftig und kann somit keine grundsätzliche Bedeutung haben, es sei denn, die Entscheidung ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte oder in der Literatur auf ernsthafte Kritik gestoßen; das muss substantiiert vorgetragen werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65).
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