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   BSG, 14.12.1960 - 2 RU 253/57   

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https://dejure.org/1960,9440
BSG, 14.12.1960 - 2 RU 253/57 (https://dejure.org/1960,9440)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1960 - 2 RU 253/57 (https://dejure.org/1960,9440)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1960 - 2 RU 253/57 (https://dejure.org/1960,9440)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52

    Funktionsnachfolge der Länder

    Auszug aus BSG, 14.12.1960 - 2 RU 253/57
    Diese Auffassung hält der erkennende Senat für unzutreffend" Der Anspruch, den die Klägerin für die Zeit vom Oktober 1953 an geltend gemacht hat, fällt unter das FredeG, weil die ursprünglich verpflichtete RAfU zu den "nicht mehr bestehenden" oder "stillgelegten" Versicherungsträgern der gesetzlichen Unfallversicherung gehört (5 1 Abs" 2 Nr° l FredeG)o Das FredeG regelt aber das materielle Recht der Fremd- und Auslandsrenten erschöpfend, und für eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der "Funktionsnachfolge" (vgl° zB BGHZ 8, 169; 15, 265, 503; Verszpr° Bd° 9 S0 660; BAG in JZ 1958 S; 631, 632; BSG 4, 91, 96; Steinbömer, Die Funktionsnachfolge nAbhandlungen Bd, 3, Heidel- zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht.
  • BGH, 31.01.1955 - II ZR 234/53

    Haftung für Verbindlichkeiten Preußens

    Auszug aus BSG, 14.12.1960 - 2 RU 253/57
    berg 1957) ist jedenfalls kein Raum, wenn Voraussetzungen und Umfang der Verpflichtungen des Funktionsnachfolgers gesetzlich geregelt sind (vgl" BGHZ 16, 184, 188)° Das LSG hat den Anspruch der Klägerin allerdings auch auf Grund des FredeG geprüft, dabei jedoch 5 17 Abs° 6 dieses Gesetzes unzutreffend angewendet° Diese Vorschrift, die das Recht des nach dem Fremd G verpflichteten Versicherungsträgers einschränkt, die Leistungen ohne Bindung an das Ergebnis früherer Feststellungsverfahren neu festzustellen (vgl° hierzu BSG 10, 223, 272), kann nicht auf Bescheide und Urteile angewendet werden, die nur für den Versicherungsträger verbindlich waren, auf dessen Stillegung oder Wegfall die Anwendung des FredeG beruht° Das ist aber hier der Fall; denn die Zuständigkeit des ehemaligen HessiSchen GUVV in Darmstadt war durch @ 624 a RVO idF des Art° l Nr° 6 des Sechsten Änderungs- (vom 9, 3"l942 107) i"V"m° dem Erlaß des.
  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 53/87
    Denn für eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge ist kein Raum, wenn Voraussetzung und Umfang der Verpflichtungen des Funktionsnachfolgers gesetzlich geregelt sind (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1960 - 2 RU 253/57 - BSGE 15, 295, 298; BGHZ 16, 184, 188 f; Steinbömer, Die Funktionsnachfolge, Heidelberg 1957).
  • BSG, 31.01.1967 - 2 RU 12/64
    Die AfU ist von der Bundesregierung - in Ausführung des ihr durch Arto 150 GG" der die in Art" 50, 85 ff GG statuierte Aufgabenaufteilung zwischen Bund und Ländern nicht änderte (Mauuz/Dürig, Kommentar zum GG" Randziffo 4 zu Art° 150), erteilten Auftrags - an Grund der mit Zustimmung des Bundesrats erlassée nen Überführungs-VO vom 140 März 1951 als BAfU in die Vermaltung des Bundes übergeführt wordenn Gemäß % 2 Abs° 2 Überführungs-VOhatte die BAFUdie Aufgaben der ehemaligen Reichsausführungsbehörden für Un}allVersicherung in Wilhelmshaven und Kiel, die Aufgaben der RAfU, der HAfU, des ehemaligen geheimen Staatspoli2eiamts nach der Verordnung über die UHfallfürsorge für Gefangene vom 21° November 1959, der AfU sowie der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets (als Träger der Unfallversicherung) abzuwickeln° Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (BSG 15" 295, 297; vglo ferner die Urteile des Senats vom 14a Dezember 1960 2 RU 253/57- und vom 290 September 1964 - 2 RU 129/60 -)" beinhaltet die Überführungs-VO, soweit sie der BAfU die Abwicklung der Aufgaben der RAfU sowie der HAfU auferlegt hat, eine ausschließlich organisatorische Regelung dergestalt, daß die BAfU die für die Feststellung neuer Leistungen und die Zahlung laufender #15- Renten zuständige Stelle sein sollte, Die sachlich-rechtliche Regelung über die Ansprüche der Personen, denen diese Ausführungsbehörden früher Unfallschutz gewährt hatten, enthalten nach der bereits erwähnten Rechtsprechung des Senats dagegen das Fremd- und Auslandsrentengesetz (FAG) sowie im allgemeinen das an seine Stelle getretene Fremd- und Auslandsrenten- Neuregelungsgesetz (RANG)° In diesen Gesetzen ist auch der für die Entschädigung nunmehr zuständige Träger der Unfall- vcrsichcrung bestimmt (vgl" 5 ? FAG, 5 9 des Fremdrentengesctzes)" Die Überführungs-VO regelt, wie sich schon aus der Ermächtigungsnorm des Art, 150 GG ergibt, in 5 2 Abs, 2 Nr" 5 hinsichtlich der A£U ebenfalls nur Fragen organisatorischer Arte Dies macht ein VergleiCh mit der nachfolgenden Nro 6, nach der der BAfU die Abwicklung der Aufgaben der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets Trägers - als.
  • BSG, 31.01.1967 - 2 RU 11/64
    - 2 RU 253/57 - und vom 290 September 7964 " 2 EU "jo beinhaltet die Überführungs"voa soweit sie der BAfU die \\.
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