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   BSG, 15.07.2016 - B 3 KR 3/16 BH   

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BSG, 15.07.2016 - B 3 KR 3/16 BH (https://dejure.org/2016,40743)
BSG, Entscheidung vom 15.07.2016 - B 3 KR 3/16 BH (https://dejure.org/2016,40743)
BSG, Entscheidung vom 15. Juli 2016 - B 3 KR 3/16 BH (https://dejure.org/2016,40743)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Hamburg - S 6 KR 1257/12
  • LSG Hamburg - L 1 KR 44/14
  • BSG, 15.07.2016 - B 3 KR 3/16 BH
 
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2016 - L 1 KR 98/14
    Auszug aus BSG, 15.07.2016 - B 3 KR 3/16 BH
    Die Anträge der Klägerin, ihr Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Verfahren über die beabsichtigten Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Landessozialgerichts Hamburg vom 31. März 2016 zu den Az L 1 KR 44/14 und L 1 KR 98/14 zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, werden beide abgelehnt.

    Das LSG Hamburg hat in beiden Verfahren jeweils den Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt und die Berufungen der Klägerin zurückgewiesen (Urteile jeweils vom 31.3.2016 zu den Az L 1 KR 44/14 bezogen auf das Verfahren S 6 KR 1257/12 sowie L 1 KR 98/14 bezogen auf das Verfahren S 6 KR 1502/12) und zur Begründung jeweils auf die Ausführungen des SG Bezug genommen.

    Zudem wiesen die Urteile Formfehler auf: Den im Tatbestand zum Eilverfahren erwähnten Beschluss vom 21.12.2012 gebe es nicht; ein Beschluss vom 10.9.2015 (Az L 1 KR 98/14, S 6 KR 1502/12) finde hingegen keine Erwähnung.

    10 b) Ebenso wenig sind bezüglich der unter den Az S 6 KR 1502/12 und L 1 KR 98/14 geführten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage offene Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung ersichtlich.

    Mit dem unerwähnt gebliebenen Beschluss vom 10.9.2015 (L 1 KR 98/14) hat das LSG zu diesem Verfahren den Antrag der Klägerin auf PKH abgelehnt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2014 - L 1 KR 44/14
    Auszug aus BSG, 15.07.2016 - B 3 KR 3/16 BH
    Die Anträge der Klägerin, ihr Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Verfahren über die beabsichtigten Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Landessozialgerichts Hamburg vom 31. März 2016 zu den Az L 1 KR 44/14 und L 1 KR 98/14 zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, werden beide abgelehnt.

    Das LSG Hamburg hat in beiden Verfahren jeweils den Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt und die Berufungen der Klägerin zurückgewiesen (Urteile jeweils vom 31.3.2016 zu den Az L 1 KR 44/14 bezogen auf das Verfahren S 6 KR 1257/12 sowie L 1 KR 98/14 bezogen auf das Verfahren S 6 KR 1502/12) und zur Begründung jeweils auf die Ausführungen des SG Bezug genommen.

    9 a) Die unter den Az S 6 KR 1257/12 sowie L 1 KR 44/14 geführte Untätigkeitsklage wirft keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, da die entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunkte weitgehend gesetzlich vorgegeben und darüber hinaus hinreichend geklärt sind.

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