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   BSG, 15.12.1960 - 11 RV 48/60   

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https://dejure.org/1960,1711
BSG, 15.12.1960 - 11 RV 48/60 (https://dejure.org/1960,1711)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1960 - 11 RV 48/60 (https://dejure.org/1960,1711)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1960 - 11 RV 48/60 (https://dejure.org/1960,1711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Tatsächliche Unrichtigkeit eines Bescheides der Versorgungsverwaltung, die bei Bewilligung der Rente den Grad der MdE unrichtig beurteilte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 227
  • NJW 1961, 988
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Die Entscheidung der Frage, in welchem Grad die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; 6, 267; 13, 227, 228; BSG SozSich 1981, 156).
  • BSG, 31.01.1963 - 9 RV 538/59

    Anerkennung eines Leidens als Schädigungsfolge - Rentenhöhe - anerkannte

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, bedeutet "außer Zweifel stehen" in § 41 VerwVG, daß der Entscheidende von der tatsächlichen und rechtlichen Unrichtigkeit des zu berichtigenden Bescheides soweit überzeugt ist, daß er jede aus dem festgestellten Sachverhalt sich ergebende, wenn auch fernliegende Möglichkeit, es könne anders sein, als ausgeschlossen ansieht (BSG 6, 106; vgl. auch BSG 13, 227).
  • BSG, 26.05.1964 - 11 RV 556/63
    Es würde sonst übersehen, daß die Herabsetzung der MdB den Nachweis erfordert, daß und in welchem Umfangs die früher festgestellte MdB unrichtig war° Daher kann die MdB in einem solchen Fall nur insoweit herabgesetzt werden, als rückblickend die Möglichkeit zu einer anderen Bewertung ausgeschieden werden kann° Im Ergebnis entspricht dies der auch in 5 41 VeerG getroffenen Regelung (vgl° BSG 13, 227 sowie Urto des erkennenden Senats in SozR VeerG @ 41 Ca 15 Nr° 20)° Das LSG ist somit trotz unrichtiger Anwendung dés @ 41'Verwve bei der Festsetzung der MdB von zutreffenden Rechtsgrundsätzen ausgegangeno.
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