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   BSG, 15.12.1988 - 4/11a RZLw 1/87   

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BSG, 15.12.1988 - 4/11a RZLw 1/87 (https://dejure.org/1988,9506)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1988 - 4/11a RZLw 1/87 (https://dejure.org/1988,9506)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1988 - 4/11a RZLw 1/87 (https://dejure.org/1988,9506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsleistung nach dem Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG) vom 31. Juli 1974 - Ausübung einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung als "landwirtschaftlicher Arbeitnehmer" - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 04.12.1973 - BT-Drs 7/1342
    Auszug aus BSG, 15.12.1988 - 11a RZLw 1/87
    Danach sind "land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer (landwirtschaftliche Arbeitnehmer) ... Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes in einem Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft ... ständig rentenversicherungspflichtig beschäftigt werden." Es handelt sich hierbei also um eine Legaldefinition des in den Folgebestimmungen des ZVALG verwendeten Begriffs der "landwirtschaftlichen Arbeitnehmer" (so ausdrücklich bereits der Entwurf der Bundesregierung zum ZVALG, BT-Drucks 7/1342, Begründung zu § 2 unter B S 9).

    Im Gegenteil, die Begründung zum Entwurf des ZVALG (BT-Drucks 7/1342), die in ihrem allgemeinen Teil unter I wiederholt einengend von "Landarbeitern" spricht und darlegt, daß - aus damaliger Sicht - die den ehemaligen Landarbeitern aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Renten noch auf Jahre hinaus unter denen vergleichbarer Arbeitnehmer der übrigen Wirtschaftszweige lägen und zudem Einkommenseinbußen durch Wegfall von Naturalleistungen einträten, verdeutlicht, daß der Kläger als Geschäftsführer eines Verbandes nicht von vornherein zur Zielgruppe des Gesetzgebers gehörte, zumal die vorgesehenen Leistungen des Bundes einen Ausgleich für Arbeitnehmer schaffen sollten, die trotz ihrer langjährigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft nur geringe Renten erhalten (aaO unter II S 9).

  • Drs-Bund, 04.07.1977 - BT-Drs 8/712
    Auszug aus BSG, 15.12.1988 - 11a RZLw 1/87
    Daß § 2 Abs. 2 und § 12 ZVALG korrespondieren, ist auch im Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Ausführung des ZVALG vom 4. Juli 1977 (BT-Drucks 8/712) zum Ausdruck gebracht worden, wo "Arbeitnehmerzeiten" iS des § 12 ZVALG ua als Zeiten bezeichnet werden, in denen der Anspruchsberechtigte eine "Beschäftigung als Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft ausgeübt hat und in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen dieser Beschäftigung pflichtversichert war" (aaO unter 5.2.); darüber hinaus wird als Konkretisierung des in § 2 Abs. 2 ZVALG im Zusammenhang mit "rentenversicherungspflichtig beschäftigt" gebrauchten Begriffes "ständig" das in § 12 Abs. 1 ZVALG enthaltene Erfordernis verstanden, daß der Versicherte in den dem Rentenbeginn vorangegangenen 25 Jahren mindestens 15 Jahre landwirtschaftlicher Arbeitnehmer gewesen sein muß (aaO unter 8.1.).

    Zwar ist dem Erfahrungsbericht der Bundesregierung vom 4. Juli 1977 zur Ausführung des ZVALG (BT-Drucks 8/712) zufolge der Anregung des Bundesrechnungshofes, das Gesetz mit einer "Sozialklausel" zu versehen und die Empfänger höherer Renten der gesetzlichen Rentenversicherung von der Ausgleichsleistung auszuschließen, nicht gefolgt worden (Erfahrungsbericht unter 8.2. S 12 aaO), so daß es, wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend ausgeführt hat, nicht auf die Bedürftigkeit im Einzelfall ankommt; indessen ist es weder zwingend noch geboten, daraus mit dem LSG den Schluß zu ziehen, der Kläger erfülle mit seiner langjährigen abhängigen Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb die Voraussetzungen der §§ 2 Abs. 2, 12 Abs. 1 ZVALG.

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BSG, 15.12.1988 - 11a RZLw 1/87
    Dabei steht ihm aber gerade im Bereich der - wie hier - gewährenden Staatstätigkeit eine weitreichende Gestaltungsfreiheit bei der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises zu; es müssen nur vernünftige Gründe bestehen und willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermieden werden (vgl. BVerfGE 51, 295, 300 f mwN).
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BSG, 15.12.1988 - 11a RZLw 1/87
    Die Rechtsprechung hat nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber die denkbar gerechteste und zweckmäßigste Regelung geschaffen hat (BVerfGE 38, 154, 166 mwN).
  • BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 8/68

    Anerkennung von Ausfallzeiten - Unterbrechung einer versicherungspflichtigen

    Auszug aus BSG, 15.12.1988 - 11a RZLw 1/87
    Indessen bewirkte die Befreiung zum einen, worauf insoweit bereits das LSG zutreffend hingewiesen hat, Versicherungsfreiheit schlechthin; vor allem aber ist unter dem Begriff der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem Gebiet, von dem ihn das ZVALG augenscheinlich übernimmt, also auf dem Gebiet der Rentenversicherung, stets eine mit Pflichtbeiträgen belegte Zeit verstanden worden (vgl. zB BSG SozR Nr. 6 zu § 1251 RVO; BSGE 31, 11 = SozR Nr. 29 zu § 1259 RVO; BSGE 32, 229, 231).
  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 7/72

    Ausfallzeiten - Erwerb - Freiwillige Beiträge - Höchste Beitragsklasse - Fehlende

    Auszug aus BSG, 15.12.1988 - 11a RZLw 1/87
    In Übereinstimmung damit hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts im Urteil vom 14. Februar 1973 - 1 RA 7/72 (SozR Nr. 52 zu § 1259 RVO) entschieden, daß Angestellte, die zuletzt wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig waren, auch dann keine Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 und 3 AVG erwerben können, wenn sie für die Dauer ihrer Versicherungsfreiheit freiwillige Beiträge der höchsten zulässigen Beitragsklasse entrichtet haben.
  • BSG, 17.02.1970 - 1 RA 145/69

    Rentenversicherungsbeiträge - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Einjährige

    Auszug aus BSG, 15.12.1988 - 11a RZLw 1/87
    Indessen bewirkte die Befreiung zum einen, worauf insoweit bereits das LSG zutreffend hingewiesen hat, Versicherungsfreiheit schlechthin; vor allem aber ist unter dem Begriff der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem Gebiet, von dem ihn das ZVALG augenscheinlich übernimmt, also auf dem Gebiet der Rentenversicherung, stets eine mit Pflichtbeiträgen belegte Zeit verstanden worden (vgl. zB BSG SozR Nr. 6 zu § 1251 RVO; BSGE 31, 11 = SozR Nr. 29 zu § 1259 RVO; BSGE 32, 229, 231).
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