Rechtsprechung
   BSG, 16.09.1970 - 10 RV 645/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,5266
BSG, 16.09.1970 - 10 RV 645/69 (https://dejure.org/1970,5266)
BSG, Entscheidung vom 16.09.1970 - 10 RV 645/69 (https://dejure.org/1970,5266)
BSG, Entscheidung vom 16. September 1970 - 10 RV 645/69 (https://dejure.org/1970,5266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,5266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch der Versorgungsbehörde - Leistungserstattungsanspruch - Rechtsgrundlage - Anwendung von Zivilprozeßrecht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.08.1967 - 10 RV 927/65

    Zwingendes Gebot der Rückerstattung zu viel gezahlter Leistungen - Rückerstattung

    Auszug aus BSG, 16.09.1970 - 10 RV 645/69
    15° August 1967 (BSG 27, 102) mit eingehender Begründung ausgesprochen hat, ist ein Beteiligter, der aufgrund eines noch nicht rechtskräftigen Urteils des SG gemäß 5 154 Abs° 2 SGG Leistungen erlangt, zur Rückerstattung dieser Leistungen entsprechend der Vorschrift des 5 717 Abs" 2 ZPO verpflichtet, wenn das Urteil vom LSG aufgehoben oder abgeändert wird° Einer Verpflichtung zur Rückerstattung solcher Leistungen aufgrund des 5 47 Abs° 1 VeerG stehen die vom Senat in der zitierten Entscheidung Vorgebrachten Bedenken entgegen° Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12° August 1966 (BSG in SozR VeerG % 47 Nro.19) ausgesprochen hat, kann die Rückerstattung zu Unrecht empfangener Leistungen nicht isoliert auf 5 47 Abs° 1 VeerG gestützt werden, der nur eine Voraussetzung der Rückerstattungsverpflichtung beinhaltet, nämlich daß die Leistungen "zu Unrecht" empfangen worden sind° Dieser Auffassung, daß in den Fällen der vorliegenden Art sich die Rückerstattungsverpflichtung nicht aus 5 47 Abso 1 VeerG, sondern aus der entsprechenden Anwendung des S 717 Abs° 2 ZPO herleitet, ist auch der 8° Senat des BS" in seinem Urteil vom 190 Dezember 1967 (8 RV 509/65) gefolgt° Zwar hat der 9° Senat des BSG in seinem Urteil vom 15° Januar 1966 (BVBl 1966, 107) die Auffassung vertreten, daß Leistungen, die ein Versorgungsberechtigter aufgrund eines noch nicht " " [.

    zu konkretisieren° Dies ergibt sich aus der lichen Rechtsnatur des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs, wie er in 5 747 Abso.2 ZPO geregelt worden ist (BSG 27, 102, 404), zu der Rechtsnatur eines öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruchs° Während ersterer im Klagewege geltend gemacht werden muß, erfolgt die Regelung des öffentn lich-rechtlichen Rückerstattungsanspruchs - ebenso wie bei allen im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses zu treffenden Regelungen eines Einzelfalles - durch einen Verwaltungsakt° War die Versorgungsbehörde aber befugt, die Rückerstattung Klägerin 5 154.

  • BSG, 19.12.1967 - 8 RV 509/65
    Auszug aus BSG, 16.09.1970 - 10 RV 645/69
    15° August 1967 (BSG 27, 102) mit eingehender Begründung ausgesprochen hat, ist ein Beteiligter, der aufgrund eines noch nicht rechtskräftigen Urteils des SG gemäß 5 154 Abs° 2 SGG Leistungen erlangt, zur Rückerstattung dieser Leistungen entsprechend der Vorschrift des 5 717 Abs" 2 ZPO verpflichtet, wenn das Urteil vom LSG aufgehoben oder abgeändert wird° Einer Verpflichtung zur Rückerstattung solcher Leistungen aufgrund des 5 47 Abs° 1 VeerG stehen die vom Senat in der zitierten Entscheidung Vorgebrachten Bedenken entgegen° Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12° August 1966 (BSG in SozR VeerG % 47 Nro.19) ausgesprochen hat, kann die Rückerstattung zu Unrecht empfangener Leistungen nicht isoliert auf 5 47 Abs° 1 VeerG gestützt werden, der nur eine Voraussetzung der Rückerstattungsverpflichtung beinhaltet, nämlich daß die Leistungen "zu Unrecht" empfangen worden sind° Dieser Auffassung, daß in den Fällen der vorliegenden Art sich die Rückerstattungsverpflichtung nicht aus 5 47 Abso 1 VeerG, sondern aus der entsprechenden Anwendung des S 717 Abs° 2 ZPO herleitet, ist auch der 8° Senat des BS" in seinem Urteil vom 190 Dezember 1967 (8 RV 509/65) gefolgt° Zwar hat der 9° Senat des BSG in seinem Urteil vom 15° Januar 1966 (BVBl 1966, 107) die Auffassung vertreten, daß Leistungen, die ein Versorgungsberechtigter aufgrund eines noch nicht " " [.
  • BSG, 26.08.1971 - 9 RV 16/70

    Anspruch auf Rückzahlung von vorläufigen Vorschüssen auf Hinterbliebenenrente -

    Der Beklagte durfte als Träger der Versorgungsverwaltung in Umkehrung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsverhältnisses, das durch das Urteil vom 24. Juli 1957 vorläufig entstanden war, von den Klägerinnen die empfangenen Leistungen durch Verwaltungsakte zurückfordern, nachdem das LSG die erste Entscheidung des SG aufgehoben hat und Klage wie Berufung im weiteren Verfahren ohne Erfolg geblieben sind (BSG 3, 136, 140 f; Urteil des BSG vom 16. September 1970 - 10 RV 645/69 -, Kriegsopferversorgung -KOV- 1971, 60; Haueisen, Die Ortskrankenkasse -DOK- 1956, 342).
  • BSG, 23.10.1970 - 2 RU 114/68
    wesen ist" Eine Auseinandersetzung mit der zu @ 47 VeruVG icVom" @ 154 Abs" 2 SGG ergangenen Rechtsprechung erübrigt sich insbesondere auch deshalb, weil der 100 BSG-Senat neuere dings (Urteil vom 160 September 1970 - 10 RV 645/69) aus drücklich hervorgehoben hat? auch nach seiner Auffessung dürfe ein Versicherungsträger den ihm zust henden öffentlich" rechtlichen Rückerstattungsanspruch gegen einen unbere0ntigten Leistungsempfänger nur unter den bestimmten Voraussetzungen geltend machen" die der Gesetzgeber nach sozialen Gesichtsw Gebiet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht