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   BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 1/94   

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https://dejure.org/1995,3169
BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 1/94 (https://dejure.org/1995,3169)
BSG, Entscheidung vom 16.11.1995 - 4 RLw 1/94 (https://dejure.org/1995,3169)
BSG, Entscheidung vom 16. November 1995 - 4 RLw 1/94 (https://dejure.org/1995,3169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 946
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.06.1989 - 4 RLw 4/88

    Sonstiger Verlust der Unternehmereigenschaft iS. des GAL

    Auszug aus BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 1/94
    Beide Fallgestaltungen dokumentieren, daß entsprechend der Zielsetzung des GAL die Unternehmereigenschaft verloren geht und der Anspruch auf Altersgeld erst entsteht, wenn unter normalen Umständen davon ausgegangen werden kann, daß in der Zukunft eine Bewirtschaftung der Fläche durch den bisherigen landwirtschaftlichen Unternehmer ausgeschlossen ist ("prinzipiell endgültiger Verlust", vgl. ua BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S. 34).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der landwirtschaftliche Unternehmer bereits vor Übergang des Eigentums - hier also nach Auflassung und Überlassung des Landes an den Erwerber zur Bewirtschaftung - alles für eine endgültige Trennung vom Unternehmen erforderliche getan hat (vgl. hierzu entsprechend BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S. 33 f).

  • BSG, 16.12.1975 - 11 RLw 11/75

    Vollzug einer Abgabe - Hofübergabe - Auflassung - Formmangel - Treu und Glauben

    Auszug aus BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 1/94
    Eine notwendige Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens für den Anspruch auf Altersgeld kann bereits vor dem Eigentumsübergang, nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages und Übergabe des Unternehmens an den Erwerber, vorliegen (Fortführung von BSG vom 16.12.1975 - 11 RLw 11/75 = SozR 5850 § 2 Nr. 1).«.

    Bei der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens durch Eigentumsübertragung ist nach der Rechtsprechung für den Verlust der Unternehmereigenschaft grundsätzlich die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (§ § 873, 925 BGB) bei gleichzeitiger Übergabe des Landes an den Erwerber zur Bewirtschaftung erforderlich und ausreichend; einer Grundbucheintragung bedarf es nicht, da diese den Einwirkungen der Vertragschließenden entzogen ist (vgl. hierzu BSG SozR Nr. 10 zu § 2 GAL 1965; SozR 5850 § 2 Nr. 1 S. 2 und Urteil vom 26. Oktober 1989 - 4 RLw 1/89 -).

  • BSG, 26.08.1987 - 11a RLw 5/86

    Unterverpachtung - Landwirtschaftliches Unternehmen - Abgabe - Pachtvertrag

    Auszug aus BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 1/94
    In beiden Fällen bewirkt der Abschluß des schuldrechtlichen Vertrages bei vom Gesetz unterstelltem normalen Verlauf der Vertragsbeziehungen (vgl. BSG SozR 5850 § 2 Nr. 13 S. 28 f) den endgültigen Verlust der Unternehmereigenschaft.
  • BSG, 26.10.1989 - 4 RLw 1/89
    Auszug aus BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 1/94
    Bei der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens durch Eigentumsübertragung ist nach der Rechtsprechung für den Verlust der Unternehmereigenschaft grundsätzlich die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (§ § 873, 925 BGB) bei gleichzeitiger Übergabe des Landes an den Erwerber zur Bewirtschaftung erforderlich und ausreichend; einer Grundbucheintragung bedarf es nicht, da diese den Einwirkungen der Vertragschließenden entzogen ist (vgl. hierzu BSG SozR Nr. 10 zu § 2 GAL 1965; SozR 5850 § 2 Nr. 1 S. 2 und Urteil vom 26. Oktober 1989 - 4 RLw 1/89 -).
  • BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 4/06 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ruhen einer Altersrente - Beteiligung an einer

    Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Langfristigkeit der Abgabe soll eine künftige (landwirtschaftliche) Bewirtschaftung der Flächen durch den bisherigen Landwirt ausgeschlossen werden ("prinzipiell endgültiger Verlust"; vgl BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S 34; BSG SozR 3-5850 § 2 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 2 S 9).
  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R

    Gewährung von Altersrente - Lebenslange Verpachtung - Landwirtschaftlicher

    Auch im vorliegenden Fall wird das mit der gesetzlich vorgeschriebenen Langfristigkeit der Abgabe verfolgte Ziel, für den abgebenden Kläger in Zukunft eine Bewirtschaftung der Flächen auszuschließen und so eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung durch den übernehmenden Sohn zu gewährleisten, erreicht (Senatsurteil aaO S 4 f; BSG vom 16. November 1995, SozR 3-5850 § 2 Nr. 1 S 3 mwN).
  • BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R

    Abgabe unter Eheleuten - arbeitsmarktunabhängige Erwerbsunfähigkeit

    In diesem Fall wird das mit der gesetzlich vorgeschriebenen Langfristigkeit der Abgabe verfolgte Ziel, für den Abgebenden in Zukunft eine Bewirtschaftung der Flächen auszuschließen und so eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung durch den Übernehmer zu gewährleisten, ebenfalls erreicht (s BSG vom 16. November 1995, SozR 3-5850 § 2 Nr. 1 S 3 mwN: "prinzipiell endgültiger Verlust").
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 LW 1427/13

    Alterssicherung der Landwirte - Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens -

    Damit unterscheidet § 21 Abs. 1 und Abs. 2 ALG - wie die vergleichbare frühere Regelung in § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte (GAL) - zwei Fallgestaltungen der Abgabe (vgl. BSG, Urteil vom 16.11.1995, 4 R Lw 1/94 in SozR 3-5850 § 2 Nr. 1).
  • BSG, 30.09.1999 - B 10 LW 22/98 B

    Nutzungsüberlassungsvertrag "auf Dauer" ist eine schriftliche Vereinbarung der

    Davon ist auch das LSG im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die einen prinzipiell endgültigen Verlust der Unternehmereigenschaft voraussetzt (BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15; BSG SozR 5850 § 2 Nr. 16; BSG SozR 3-5850 § 2 Nr. 1) ausgegangen.
  • LSG Bayern, 13.05.1998 - L 16 LW 12/97

    Zeitpunkt des Rentenbeginn bei einem ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmer

    Bejaht wurde ein solcher prinzipiell endgültiger Verlust z.B. bei dem Verlust der Unternehmereigenschaft durch Konkursverfahren oder Entwidmung des landwirtschaftlichen Betriebes (BSG vom 07.12.1989 Az.: 4 RLw 9/88 = SozR 5850 § 2 GAL Nr. 16) oder auch dem Abschluß eines notariellen Kaufvertrages, wenn die Wirksamkeit dieses Vertrages nur noch von der Erteilung der behördlichen Genehmigungen und der Grundbucheintragung abhängig ist (BSG vom 16.11.1995 - 4 RLw 1/94 = SozR 3-5850 § 2 GAL Nr. 1).
  • LSG Bayern, 09.03.2016 - L 1 LW 9/15

    Wirksame Abgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens durch notariell

    Mit seinem Urteil vom 16. November 1995, Az. 4 RLw 1/94, in juris, hat das BSG diese Rechtsprechung dahingehend modifiziert, dass für den Vollzug der Abgabe ausreichend ist, wenn nicht die dingliche Einigung (Auflassung), sondern nur ein notariell beurkundeter Kaufvertrag geschlossen ist, alle behördlichen Genehmigungen vorliegen und der Erwerber die Flächen in Besitz genommen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2002 - L 8 LW 7/02

    Rentenversicherung

    Es bedarf insoweit einer prinzipiell endgültigen Trennung von der Bewirtschaftung der abzugebenden Flächen (BSG, Urteil vom 16.11.1995 - 4 RLw 1/94 -).
  • LSG Bayern, 26.06.2002 - L 16 LW 34/00

    Anspruch des Landwirts auf früheren Beginn der Altersrente und vorzeitige

    Dies entspricht, wie das BSG in einer früheren Entscheidung ausgeführt hat (Urteil vom 16.11.1995, Az.: 4 RLW 1/94 = SozR 3-5850 § 2 Nr. 1) der agrarpolitischen Zielsetzung des Gesetzes.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2012 - L 10 LW 1439/10
    § 21 Abs. 1 und Abs. 2 ALG unterscheiden - wie die vergleichbare frühere Regelung in § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte (GAL) - zwei Fallgestaltungen der Abgabe (vgl. BSG, Urteil vom 16.11.1995, 4 R Lw 1/94 in SozR 3-5850 § 2 Nr. 1).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.07.2001 - L 5 LW 15/00

    Anspruch auf Produktionsaufgabenrente nach dem Gesetz zur Förderung der

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 LW 3027/08
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 LW 4650/07
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