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   BSG, 18.04.2019 - B 10 EG 20/18 B   

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https://dejure.org/2019,12862
BSG, 18.04.2019 - B 10 EG 20/18 B (https://dejure.org/2019,12862)
BSG, Entscheidung vom 18.04.2019 - B 10 EG 20/18 B (https://dejure.org/2019,12862)
BSG, Entscheidung vom 18. April 2019 - B 10 EG 20/18 B (https://dejure.org/2019,12862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Elterngeldrecht - Vertrauensschutz bei Rechtsänderungen nach dem Zeitpunkt der Zeugung von Kindern - Wegfall des doppelten Elterngelds für Zwillingsgeburten - Stichtagsregelung - Übergangsrecht - ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Elterngeld
    Voraussetzungen, Bemessungszeitraum und Bemessungsgrundlage beim Elterngeld
    Höhe des Elterngeldes
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus BSG, 18.04.2019 - B 10 EG 20/18 B
    Es ist aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums im Elterngeldrecht (s hierzu Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 28; BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186, 189, 193) überschritten und in unzulässiger Weise verletzt hat (vgl BSG Beschluss vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - Juris RdNr 6) .

    Die Kläger tragen nicht vor, ob und inwieweit mangels Einkommenserzielung aus einer Erwerbstätigkeit im Bemessungszeitraum vor der Geburt der Kinder bei der Klägerin zu 1. überhaupt ein "Einkommensausfall" eingetreten sein kann, der konkret durch höheres Elterngeld in seiner Funktion als Einkommensersatzleistung (s hierzu BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186, 191, 192) auszugleichen wäre.

  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus BSG, 18.04.2019 - B 10 EG 20/18 B
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - Juris RdNr 7 mwN) .

    Nähere Ausführungen hierzu hätten sich schon deshalb aufgedrängt, weil der Tag der Geburt in aller Regel mit dem Beginn der Lebens- und Erziehungsfähigkeit und des Betreuungsbedarfs eines Kindes zusammenfällt (so BVerfG Beschluss vom 20.4.2011 aaO) .

  • BSG, 06.08.2018 - B 10 EG 5/18 B

    Mehrlingszuschlag für einen Elterngeldanspruch

    Auszug aus BSG, 18.04.2019 - B 10 EG 20/18 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl Senatsbeschluss vom 6.8.2018 - B 10 EG 5/18 B - Juris RdNr 4 mwN).

    Deshalb muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG und des BVerfG zu dem geltend gemachten Problemkreis substantiiert vorgetragen werden, dass zu diesem Fragenbereich noch keine höchstrichterliche Entscheidung ergangen oder durch die schon vorliegenden Urteile die gestellte Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet ist (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 6.8.2018 - B 10 EG 5/18 B - Juris RdNr 6 mwN) .

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Auszug aus BSG, 18.04.2019 - B 10 EG 20/18 B
    Es ist aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums im Elterngeldrecht (s hierzu Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 28; BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186, 189, 193) überschritten und in unzulässiger Weise verletzt hat (vgl BSG Beschluss vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 08.02.2017 - B 13 R 294/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - erforderliche Darlegungen

    Auszug aus BSG, 18.04.2019 - B 10 EG 20/18 B
    Es ist aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums im Elterngeldrecht (s hierzu Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 28; BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186, 189, 193) überschritten und in unzulässiger Weise verletzt hat (vgl BSG Beschluss vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 08.09.2016 - B 9 V 13/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales

    Auszug aus BSG, 18.04.2019 - B 10 EG 20/18 B
    Es ist aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums im Elterngeldrecht (s hierzu Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 28; BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186, 189, 193) überschritten und in unzulässiger Weise verletzt hat (vgl BSG Beschluss vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 18.11.2021 - B 9 V 17/21 B

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich unter Berücksichtigung eines höheren

    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der infrage stehenden einfachgesetzlichen Norm aufgezeigt, die Sachgründe ihrer Ausgestaltung erörtert und die geltend gemachte Verletzung der konkreten Regelung des GG im Einzelnen dargetan werden (stRspr; zB BSG Beschluss vom 18.4.2019 - B 10 EG 20/18 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 09.06.2021 - B 10 LW 3/21 B

    Ausgleichsleistung nach dem ZVALG Grundsatzrüge im

    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der infrage stehenden einfachgesetzlichen Norm aufgezeigt, die Sachgründe ihrer Ausgestaltung erörtert und die geltend gemachte Verletzung der konkreten Regelung des GG im Einzelnen dargetan werden (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 18.4.2019 - B 10 EG 20/18 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 30.09.2019 - B 10 LW 3/19 B

    Altersrente nach dem ALG

    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der infrage stehenden, einfachgesetzlichen Normen aufgezeigt, die Sachgründe ihrer Ausgestaltung erörtert und die Verletzung der konkreten Regelung des GG im Einzelnen dargetan werden (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 18.4.2019 - B 10 EG 20/18 B - juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 30.09.2019 - B 10 LW 2/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der infrage stehenden, einfachgesetzlichen Normen aufgezeigt, die Sachgründe ihrer Ausgestaltung erörtert und die Verletzung der konkreten Regelung des GG im Einzelnen dargetan werden (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 18.4.2019 - B 10 EG 20/18 B - juris RdNr 7 mwN).
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