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   BSG, 18.07.1962 - 8 RV 1289/60   

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https://dejure.org/1962,2024
BSG, 18.07.1962 - 8 RV 1289/60 (https://dejure.org/1962,2024)
BSG, Entscheidung vom 18.07.1962 - 8 RV 1289/60 (https://dejure.org/1962,2024)
BSG, Entscheidung vom 18. Juli 1962 - 8 RV 1289/60 (https://dejure.org/1962,2024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Antrags auf Rente als Antrag auf Kriegshinterbliebenenrente und auf Rente aus der Sozialversicherung - Prüfung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Rechtsstandpunkt des Berufungsgerichts bei fehlender Begründung des erstinstanzlichen Gerichts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 2174
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 18.07.1962 - 8 RV 1289/60
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG sind das Berufungs- und das Revisionsgericht grundsätzlich an die Zulassung oder Nichtzulassung des Rechtsmittels durch das Gericht gebunden, dessen Entscheidung durch das Rechtsmittel angefochten werden soll (BSG 6, 70 ff; BSG in SozR SGG § 150 Bl. Da 7 Nr. 17, Bl. Da 8 Nr. 19).
  • BSG, 20.12.1955 - 10 RV 225/54
    Auszug aus BSG, 18.07.1962 - 8 RV 1289/60
    Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie über den Einzelfall hinaus für die Einheit und Fortentwicklung des Rechts belangvoll ist oder für eine Anzahl ähnlich liegender Fälle eine Klärung bringt (BSG 2, 129 ff, 132).
  • BSG, 20.02.1957 - 3 RK 29/55
    Auszug aus BSG, 18.07.1962 - 8 RV 1289/60
    Diese Grundsätze stehen mit dem Urteil des dritten Senats vom 20. Februar 1957 - 3 RK 29/55 - (vgl. BSG in SozR § 150 Bl. Da 8 Nr. 19) nicht in Widerspruch, weil in diesem Rechtsstreit die Berufung nicht zugelassen worden und über die Frage zu entscheiden war, ob die Nichtzulassung der Berufung einen wesentlichen Mangel des Verfahrens im Sinne des § 150 Nr. 2 SGG darstelle.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2008 - L 10 (6) P 61/07

    Pflegeversicherung

    Daran ist der Senat gem. § 144 Abs. 3 SGG gebunden, auch wenn sich aus den Entscheidungsgründen nicht ergibt, warum die Berufung zugelassen worden ist (BSGE 1, 258; 10, 272; BSG NJW 62, 2174; Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig, SGG, 8. Auflage 2005,Rdn. 42).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 11 KR 861/20
    Diese kurze Begründung ist ausreichend, denn eine Begründung dieser prozessualen Nebenentscheidung ist ohnehin nicht erforderlich (BSG 18.07.1962, 8 RV 1289/60, NJW 1962, 2174; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl, § 144 Rn 42).
  • BSG, 08.03.1966 - 10 RV 516/64
    Zulassung deswegen gebunden sei, weil sie offenbar gesetzwidrig erfolgt sei und daher das Berufungsgericht nicht binde° Das LSG hat sich hierzu auf das Urteil des 8° Senats des BSG vom 18. Juli 1962 - 8 RV 1289/60 - (NJW 1962, 2174) berufen.
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